Viele der schon lange in Deutschland lebenden palästinensischen Flüchtlinge sind staatenlos. Sie sind nicht die Einzigen.
Der unbefriedigende Umgang mit staatenlosen Geflüchteten in Deutschland ist vielen Praktiker:innen schon lange ein Dorn im Auge: Deutschland ist als Vertragsstaat des Staatenlosenübereinkommens verpflichtet, Staatenlose in seinem Hoheitsgebiet zu identifizieren und ihnen Zugang zu nationalen und internationalen Rechten zu gewähren. In aller Regel geschieht dies nicht: Menschen, die eine Staatsangehörigkeit nicht nachweisen können, werden in der Rubrik "Staatsangehörigkeit ungeklärt" geführt, und damit wird das Problem einseitig definiert als Problem der Betroffenen, die sich nur nicht genug Mühe geben, einen Pass zu beschaffen. Die Konsequenz ist in vielen Fällen eine jahrzehntelange, oft generationsübergreifende "Duldung" von Aufenthalten. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration fordert mit seiner neuen Studie weitreichende Änderungen, insbesondere auch im Interesse der Kinder von Menschen mit "ungeklärter Staatsangehörigkeit".
Die Studie ist hier zu finden:
→ Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit Stand März 2024
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