Aufenthaltsrecht

Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Was muss man tun für den Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder 25b AufenthG?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht. Foto: McGinley

Inhalt:

  1. Aktuelle Gesetzeslage nach Änderungen im Dezember 2025.
  2. Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht
  3. Wie soll man die 18 Monate nutzen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? (mehrsprachig) 

1. Aktuelle Gesetzeslage nach Änderungen im Dezember 2025

Seit dem 1. Januar 2026 ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG zu stellen. 

Für alle, die es noch bekommen haben, gilt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für 18 Monate erteilt und kann nicht verlängert werden. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: den Wechsel in die 'Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige' nach § 25a AufenthG oder den Wechsel in die 'Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene bei nachhaltiger Integration' nach § 25b AufenthG. Der Wechsel ist auch vor Ablauf der 18 Monate möglich. Für den Wechsel muss man viele Bedingungen erfüllen. Welche Bedingungen das sind, steht unter Punkt 3 'Wie soll man die 18 Monate nutzen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?'

Hier findet man weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung:

asyl.net: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Wer sich über die alte Regelung bis Dezember 2025 informieren will, kann das hier tun: 

asyl.net: Das Chancen-Aufenthaltsrecht

2. Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht

Wer im Besitz eines Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ist, hat neben einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt auch Anspruch auf diverse Sozialleistungen. Eine tabellarische Übersicht der GGUA informiert darüber, welche diese im Einzelnen sind.

→  GGUA, Sozialrechtliche Ansprüche mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) (Stand: Dezember 2022)

3.  Wie soll man die 18 Monate nutzen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? (mehrsprachig)

Wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, können Sie nach dem Ablauf der 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a und 25b AufenthG bekommen. Andere Aufenthaltserlaubnisse dürfen nicht erteilt werden. Eine Verlängerung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist gesetzlich ausgeschlossen. 

Um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, muss man viele Bedingungen erfüllen. Man muss zum Beispiel eine ausreichend bezahlte Arbeit und Deutschkenntnisse nachweisen. Es gibt noch viele andere Bedingungen. Alle Informationen über die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie in einem Merkblatt des Bundesinnenministeriums:

→ Merkblatt für neue Inhaberinnen und Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrecht

Übersetzte Versionen des Merkblattes findet man in den folgenden Sprachversionen durch anklicken: Albanisch, Arabisch, Armenisch,Dari, Englisch, Farsi, Französisch,  Hindi,  KurmanciMazedonisch, Paschto,Russisch, Serbisch (kyrillische Schrift), Serbisch (lateinische Schrift), Sorani,Türkisch und Urdu.

Eine Arbeitshilfe des Paritätischen zum Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an Berater*innen und Unterstützende. Interessant sind leider nur noch die Hilfen für die Begleitung beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht mit zahlreichen Tipps ab Seite 25

→ Der Paritätische, Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (November 2023)