Wenn eine Person ausreisen muss und es nicht tut, riskiert sie eine Abschiebung. Eine Frist zur „freiwilligen Ausreise“ gibt es fast immer, außer in ‚Dublin-Fällen‘. Wenn keine Abschiebungshindernisse festgestellt werden und kein Bleiberecht infrage kommt, muss man also entscheiden, ob man selbstständig ausreist oder sich der Gefahr einer Abschiebung aussetzt.
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