Pro Asyl hat im Dezember 2024 eine Information für syrische Flüchtlinge und ihre Beratenden erstellt.
Inhalt der
→ Hinweise für syrische Geflüchetete und ihre Berater*innen:
- Reisen nach Syrien
- Aussetzung der Asylentscheidungen
- Syrer*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Syrer*innen mit Niederlassungserlaubnis
- Anerkannte Flüchtlinge mit »Blauem Pass« und befristeter Aufenthaltserlaubnis
- Syrer*innen mit subsidiärem Schutz und befristeter Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG
- Syrer*innen mit einem Abschiebungsverbot und befristeter Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3
- Syrer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder 2 AufenthG (Landes- oder Bundesaufnahmeprogramm):
- Syrer*innen mit Duldung
- Familiennachzug nach Deutschland
Informationen von Pro Asyl in Arabisch und Kurmancî
ACHTUNG: Der Punkt 10 Familiennachzug nach Deutschland ist nicht mehr aktuell. Die Situation hat sich verschlechtert: Der Bundestag hat am 27. Juni 2025 beschlossen, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in den nächsten 2 Jahren keine Familienangehörigen nach Deutschland nachholen dürfen. Sehr viele syrische Flüchtlinge haben dieses Schutzstatus und sind davon betroffen. Die Regelung ist seit dem 24. Juli in Kraft.
Ausführlichere Informationen über die Gesetzesänderung sind hier zu finden:
→ Asyl.net Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten