Was ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Permanent Residence)?
Einen unbefristeten Aufenthaltstitel muss man nicht mehr verlängern. Er ist an keinen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden. Man hat damit mehr Rechte - zum Beispiel für den Familiennachzug. Außerdem kann ein Kind von Eltern, die eine Niederlassungserlaubnis haben, leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn es in Deutschland geboren wurde.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis
Die Voraussetzungen sind unterschiedlich und abhängig davon, welche Art der Aufenthaltserlaubnis man hat. Die meisten Geflüchteten haben eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen groben Überblick erstellt über die Voraussetzungen für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
→ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Grundlagen: Aufenthaltsverfestigung
Außerdem hat der Flüchtlingsrat einen ausführlichen Text (Arbeitshilfe) veröffentlicht, in dem beschrieben wird, wann eine Niederlassungserlaubnis von den Ämtern wieder zurückgenommen werden kann.
→ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Arbeitshilfe Aufenthaltsverfestigung (Februar 2024)
Hier gibt es die Information noch mal vereinfacht als Info-Sheet für Geflüchtete:
→ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Die Niederlassungserlaubnis - Informationen für Geflüchtete (Juni 2024)
Handbook Germany gibt einen Überblick als Video. Und es gibt eine Liste mit Fragen und Antworten zum Thema.
→ Handbook Germany, Niederlassungserlaubnis für Geflüchtete (November2024)
Auf unserer Webseite asyl.net findet man alles über die Niederlassungserlaubnis, ncht nur für Geflüchtete.
→ https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis (Dezember 2024)
Eine Voraussetzung ist immer die ‚weitgehende Sicherung des Lebensunterhalts‘, das heißt man muss für sich und seine Familie sorgen können. Dazu gibt es viele Fragen: Wie hoch muss das Gehalt sein? Kann man noch Geld von Staat dazu bekommen? Was ist, wenn man arbeitslos wird? Eine Publikation des paritätischen Gesamtverbandes gibt einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz:
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er kommt infrage für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und für Kontingentflüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie die für die Niederlassungserlaubnis und werden in der oben verlinkten ausführlichen Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erläutert. Mit dieser Art der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kann man auch in einem anderen EU-Land ein Aufenthaltsrecht beantragen außer in Dänemark und Irland.
Die Einbürgerung (Naturalization)
Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel eine Person hat, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dabei gibt es Erleichterungen für Personengruppen, zu denen unter anderem anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte zählen. Die deutsche Staatsangehörigkeit bringt umfassende Rechte und Vorteile mit sich, unter anderem Freizügigkeit in der EU, volles passives und aktives Wahlrecht und Schutz im Ausland durch die deutschen Botschaften.
Für die Einbürgerung gelten seit dem 26. Juni 2024 neue Regelungen ("Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz"). Die Neuerungen stellt der Informationsverbund Asyl und Migration in diesem Beitrag detailliert vor:
→ Informationsverbund Asyl und Migration, Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen, Beitrag vom 26. März 2024
Einen kurzen Überblick zu den Voraussetzungen der Einbürgerung sowie Links zu weiteren Materialien sind außerdem zu finden auf der Themenseite „Voraussetzungen der Einbürgerung“ bei asyl.net.
→ Informationsverbund Asyl und Migration, Voraussetzungen für die Einbürgerung