Unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung

Wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erwerben, der (im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis, die immer befristet ist) unbefristet ist. Die Niederlassungserlaubnis ist die gängigste Variante des unbefristeten Aufenthaltstitels und für Personen mit einem Aufenthalt aus humanitären Gründen sicherlich auch die praxisrelevanteste.

Was ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel?

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel hat gegenüber einem befristeten einige Vorteile – neben dem Entfallen der Notwendigkeit, den Aufenthaltstitel regelmäßig verlängern zu lassen, wären auch Vorteile beim Familiennachzug zu nennen sowie der Umstand, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis dem eigenen Kind zur deutschen Staatsangehörigkeit verhelfen kann. Dies ist nämlich dann der Fall, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt und sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.

 

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis

Je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die betroffene Person hat – und teilweise abhängig von anderen Faktoren (so gibt es in bestimmten Punkte abweichende Regeln für Ehepartner*innen und für Personen, die als Minderjährige eingereist sind) – gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat im Rahmen seiner Online-Fortbildung einen groben Überblick über die generellen Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erstellt. Daneben hat der Flüchtlingsrat eine ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht, die im Detail auf unterschiedliche Fallkonstellationen und Sonderfälle eingeht, und auch auf die Konstellationen, in denen eine Niederlassungserlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wird oder erlischt. Einen ausführlichen Überblick über verschiedene Formen des dauerhaften Aufenthalts gibt der Skript zu einer Vorlesung der Refugee Law Clinic Berlin. Auch bei Handbook Germany gibt es einen knappen Überblick in Form eines Videos und einiger Fragen und Antworten. Diese sind für einen ersten Einblick in das Thema ausreichend:

→  Beitrag zu Aufenthaltsverfestigung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

→  Ausführliche Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“ des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

→  Skript der Refugee Law Clinic Berlin zum Daueraufenthaltsrecht

→  "Niederlassungserlaubnis“ bei Handbook Germany

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 28. Oktober 2021 durchgeführten Online-Seminars zum Thema veröffentlicht.

 

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel, der aber im Bereich des Aufenthalts aus humanitären Gründen nur für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Kontingentflüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG infrage kommt. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie die für die Niederlassungserlaubnis und werden in der oben verlinkten ausführlichen Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erläutert. Die Rechtsfolgen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind ebenfalls ähnlich wie die der Niederlassungserlaubnis, aber mit einigen Unterschieden. So kann man damit in einem anderen Land des Geltungsbereichs (EU-Staaten ohne Dänemark und Irland) vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn man dort leben möchte – man spart sich also das Visumsverfahren von Deutschland aus. Des Weiteren sind die Erlöschensfristen bei der Erlaubnis zur Daueraufenthalt-EU länger als bei der Niederlassungserlaubnis. Es ist aber auch möglich, sowohl eine Niederlassungserlaubnis als auch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu besitzen.

 

Die Einbürgerung

Am 26. 06. 2024 treten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft.
Die Neuerungen stellt der Informationsverbund Asyl und Migration im Detail vor. 
Informationsverbund Asyl und Migration: ,,Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen"

 

Die untenstehenden Informationen beziehen sich auf die bisherige Gesetzeslage und werden laufend aktualisiert.

Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel eine Person hat, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dabei gibt es Erleichterungen für bestimmte Personengruppen, zu denen unter anderem anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte zählen. Die deutsche Staatsangehörigkeit bringt umfassende Rechte und Vorteile mit sich, unter anderem Freizügigkeit in der EU, volles passives und aktives Wahlrecht und konsularischen Schutz im Ausland.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gibt in seiner Handreichung „Einbürgerung von Schutzberechtigten“ einen Überblick über die Voraussetzungen, die je nach Status erfüllt sein müssen, und auch über das Verfahren. Dieses Handreichung gibt es auf Deutsch und auf Arabisch.

Außerdem hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 17. Februar 2022 durchgeführten Online-Seminars zum Thema veröffentlicht.

Einen kurzen Überblick zu den Voraussetzungen der Einbürgerung sowie Links zu weiteren Materialien sind darüber hinaus zu finden auf der Themenseite „Voraussetzungen der Einbürgerung“ bei asyl.net.