Ein im Asylverfahren zuerkannter Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) kann unter bestimmten Umständen entfallen. Dies kann auf dreierlei Weise passieren: Durch Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen.
Der Unterschied zwischen diesen drei Alternativen ist, dass beim Widerruf festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Schutzgewährung nicht mehr vorliegen. Das heißt, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Schutzgewährung zwar richtig war, dass aber sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, das dazu führt, dass die damals festgestellte Gefährdung aus heutiger Sicht nicht mehr vorliegt. Im Falle einer Rücknahme wird der Schutzstatus entzogen, weil festgestellt wurde, dass bereits die ursprüngliche Entscheidung zur Schutzgewährung falsch war, weil sie beispielsweise aufgrund falscher Angaben getroffen wurde. Sowohl im Falle des Widerrufs als auch im Falle der Rücknahme ist ein Verfahren vorgeschrieben, in dem die betroffene Person zwingend angehört werden muss und dabei Gelegenheit hat, Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, den Schutzstatus nicht zu widerrufen bzw. nicht zurückzunehmen.
Im Falle des Erlöschens tritt der Verlust des Schutzstatus kraft Gesetzes ein, ohne dass es ein gesondertes Verfahren hierzu braucht. Die Behörden stellen fest, dass ein Ereignis eingetreten ist (z.B. die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit oder der freiwillige Verzicht auf den Schutzstatus), das automatisch den Schutzstatus erlöschen lässt.
Während eines laufenden Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens (und damit – bis auf wenige seltene Ausnahme – auch während einer eventuellen Klage gegen die Widerrufs- oder Rücknahmeentscheidung) bleibt der Schutzstatus bestehen und damit auch der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Eine Handreichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg gibt einen ersten Überblick über die Rechtsgrundlagen, den Ablauf des Verfahrens und die Rechte und Pflichten der Betroffenen im Verfahren. Die Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes widmet sich im Grunde den gleichen Themen, allerdings wesentlich ausführlicher.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 30. August 2021 durchgeführten Online-Seminars zum Thema veröffentlicht.