Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht können Personen, die eine Duldung haben und am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland waren, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen.

Inhalt:

  1. Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
  2. Arbeitshilfen und Materialien zum Chancen-Aufenthaltsrecht (auch mehrsprachig)
  3. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums
  4. Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht
  5. Wie soll man die 18 Monate nutzen? (mehrsprachig)

 

1. Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde im Jahr 2022 mit dem neuen § 104c im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird einmalig für 18 Monate erteilt. Diese Zeit kann dazu genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b zu erfüllen (z.B. ausreichendes Einkommen, Deutschkenntnisse). Für Familien gilt: wenn ein Elternteil von minderjährigen Kindern das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommt, können es die Kinder und der andere Elternteil auch bekommen, selbst wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland sind.

Voraussetzungen: Ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit mindestens dem 31. Oktober 2017 oder länger. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen-Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschlussgründe: Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat, wiederholte Identitätstäuschung (siehe ausführlich bei den Materialien).

Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann nur in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG übergehen. Andere Aufenthaltserlaubnisse dürfen an Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht erteilt werden. Eine Verlängerung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist gesetzlich ausgeschlossen. Gelingt es nicht, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen, fällt die betroffene Person (und ihre Familie) in die Duldung zurück. Informationen zu den Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse nach §25a und §25b finden Sie in unserer Übersicht zum Thema Bleiberecht. 

 

2. Arbeitshilfen und Materialien zum Chancen-Aufenthaltsrecht 

 

Fragen und Antworten von Pro Asyl

Pro Asyl erklärt anhand häufig gestellter Fragen die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht, ein weiterer Beitrag gibt Hinweise zu den Regelungen. Diese Texte eignen sich für einen ersten Überblick über das Thema für Betroffene und ihrer Unterstützer*innen.

→ Fragen und Antworten zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (August 2022)

Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht (Dezember 2022)

 

Erklärvideos des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg MEHRSPRACHIG

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat kurze Erklärvideos zum Chancen-Aufenthaltsrecht in den Sprachen Arabisch, Dari, Französisch, Türkisch, Wolof, Englisch und Deutschveröffentlicht.

 

Handbook Germany MEHRSPRACHIG

Handbook Germany erklärt, wer das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen kann. Es erklärt auch, wie es danach weitergeht. Diese Seite ist in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch verfügbar (oben rechts einstellen).

Handbook Germany: Das Chancen--Aufenthaltsrecht

 

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt

Infoblatt zum Chancen-Aufenthaltsrecht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Persisch Mai 2023

 

Arbeitshilfe des Paritätischen

Die Arbeitshilfe des Paritätischen zum Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich in erster Linie an Berater*innen. Themen sind die Erteilungsvoraussetzungen, die  Antragstellung und die Begleitung beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht mit zahlreichen Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. 

→ Der Paritätische, Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (November 2023)

 

Übersicht von Berlin hilft

Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat eine ausführliche Übersicht zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht zusammengestellt. Unter anderem werden die einzelnen Voraussetzungen erklärt und mit Beispielen veranschaulicht. Außerdem gibt die Übersicht Tipps für die Antragstellung.

→ Berlin hilft, Chancen-Aufenthalt: Alle Infos und Details zu § 104c AufenthG (Januar 2023)

 

Aufgezeichnetes Online-Seminar

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 19. Januar 2023 durchgeführten Online-Seminars veröffentlicht.

Aufzeichung Online-Seminar: Chancenaufenthaltsrecht vom 19. Januar 2023

 

Informationsblätter des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat zwei Informationsblätter zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Das eine richtet sich Berater*innen und Unterstützer*innen. Die zweite Übersicht ist in einfacher Sprache und richtet sich an Personen, für die das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Option sein könnte.

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Chancen-Aufenthaltsrecht. 104c Aufenthaltsgesetz (Juli 2023)

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Chancen-Aufenthaltsrecht (einfache Sprache) (Juni 2023)

 

Materialien der Diakonie zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zum Übergang in § 25a oder 25b

Die Diakonie hat eine kurzes Hinweisblatt für Beratende zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt. Darin werden einige Punkte bezüglich des Verhältnisses zwischen Chancen-Aufenthaltsrecht und den bestehenden Bleiberechtsoptionen (§§ 25a und 25b AufenthG) sowie des Zeitpunkts der Antragstellung für das Chancen-Aufenthaltsrecht besprochen. Außerdem hat die Diakonie Checklisten für das Chancen-Aufenthaltsrecht sowie für den Übergang in die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG erstellt.

Erste Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 104c AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 25a AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 25b AufenthG (Januar 2023)

 

3. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben. Diese geben die Rechtsauffassung des BMI zu bestimmten Details des § 104c AufenthG wieder und sind vor allem für hauptamtlich Beratende relevant. Im Februar 2023 sandte das Bundesinnenministerium ergänzende Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht an die zuständigen Landesministerien.

BMI: Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht (April 2024)

 

4. Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht

Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG ist, hat neben einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt auch Anspruch auf diverse Sozialleistungen. Eine tabellarische Übersicht der GGUA informiert darüber, welche diese im Einzelnen sind.

→  GGUA, Sozialrechtliche Ansprüche mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) (Stand: Dezember 2022)
 

5. Wie soll man die 18 Monate nutzen? Mehrsprachig

Das Bundesinnenministerium hat ein Merkblatt erstellt, dass sich an Personen richtet, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) besitzen. Das Merkblatt enthält Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a und § 25b AufenthG (z.B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.). 

Hier finden Sie übersetzte Version des Merkblattes in den folgenden Sprachversionen: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Dari, Englisch,Farsi,Französisch, Hindi, Kurmanci, Mazedonisch, Paschto, Russisch,Serbisch (kyrillische Schrift), Serbisch (lateinische Schrift), Sorani,Türkischund Urdu.