Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht können Personen, die eine Duldung haben und am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland waren, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll eine „Brücke“ in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG und § 25b AufenthG sein. Das heißt, dass die 18 Monate dazu genutzt werden können, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b zu erfüllen. Informationen zu den Voraussetzungen dieser beiden Aufenthaltserlaubnisse finden Sie in unserem

Wissen kompakt: Asylantrag abgelehnt – und jetzt?

 

Im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts erhalten geduldete Personen für einen Zeitraum von 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neu geschaffenen § 104c AufenthG. Um das Chancen-Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen zu können, muss man sich zur freiheitlich-demokratischen-Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Auch Ehe- oder Lebenspartner*in sowie minderjährige, ledige Kinder einer Person, die das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommt, können einen Aufenthaltstitel erhalten, und zwar auch dann, wenn sie selbst nicht am 31. Oktober 2022 keine fünf Jahre in Deutschland waren. Das Gleiche gilt für volljährige ledige Kinder, die als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll laut Gesetz nicht bekommen, wer wegen einer in Deutschland begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde. Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländer*innen begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, sollen dabei grundsätzlich außer Betracht bleiben.

Ebenfalls kein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten sollen Personen, die wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann nur in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG übergehen. Andere Aufenthaltserlaubnisse dürfen an Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht erteilt werden. Eine Verlängerung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist gesetzlich ausgeschlossen. Gelingt es nicht, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b zu erfüllen, fällt die betroffene Person in die Duldung zurück.

 

Merkblatt für Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht - mit Übersetzungen in 19 Sprachversionen

Das Bundesinnenministerium hat ein Merkblatt erstellt, dass sich an Personen richtet, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) besitzen. Das Merkblatt enthält Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a / b AufenthG (z. B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.). 

Hier finden Sie übersetzte Version des Merkblattes in den folgenden Sprachversionen: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Hindi, Kurmanci, Mazedonisch, Paschto, Russisch, Serbisch (kyrillische Schrift), Serbisch (lateinische Schrift), Sorani, Türkisch und Urdu.

 

Übersicht von Berlin hilft

Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat eine ausführliche Übersicht zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht zusammengestellt. Unter anderem werden die einzelnen Voraussetzungen erklärt und mit Beispielen veranschaulicht. Außerdem gibt die Übersicht Tipps für die Antragstellung.

→ Berlin hilft: „Chancen-Aufenthalt: Alle Infos und Details zu § 104c AufenthG“

 

Fragen und Antworten von Pro Asyl

Pro Asyl erklärt anhand häufig gestellter Fragen die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht. Dieser Text eignet sich für einen ersten Überblick über das Thema für Betroffene und ihrer Unterstützer*innen.

→ Fragen und Antworten zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht

 

Aufgezeichnetes Online-Seminar

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 19. Januar 2023 durchgeführten Online-Seminars veröffentlicht.

Aufzeichung Online-Seminar: Chancenaufenthaltsrecht vom 19.1.23

 

Materialien der Diakonie zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zum Übergang in § 25a oder 25b

Die Diakonie hat eine kurzes Hinweisblatt für Beratende zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt. Darin werden einige Punkte bezüglich des Verhältnisses zwischen Chancen-Aufenthaltsrecht und den bestehenden Bleiberechtsoptionen (§§ 25a und 25b AufenthG) sowie des Zeitpunkts der Antragstellung für das Chancen-Aufenthaltsrecht besprochen. Außerdem hat die Diakonie Checklisten für das Chancen-Aufenthaltsrecht sowie für den Übergang in die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG erstellt.

→ Hinweisblatt für Beratende

→ Checkliste § 104c AufenthG

→ Checkliste § 25a AufenthG

→ Checkliste § 25b AufenthG

 

Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht

Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG ist, hat neben einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt auch Anspruch auf diverse Sozialleistungen. Eine tabellarische Übersicht der GGUA informiert darüber, welche diese im Einzelnen sind.

→  GGUA: Sozialrechtliche Ansprüche mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“)

 

Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht erlassen. Diese geben die Rechtsauffassung des BMI zu bestimmten Details des § 104c AufenthG wieder und sind vor allem für hauptamtlich Beratende relevant.

→ BMI: Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht

 

Informationsblätter des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat zwei Informationsblätter zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Eins ist in einfacher Sprache und richtet sich an Personen, für die das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Option sein könnte.

→  Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen

→  Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (einfacher Sprache)