Allgemeine Informationssammlungen
Es gibt mehrsprachigen Informationsportale, die von verschiedenen Stellen eingerichtet wurden und umfangreiche Informationen zu zahlreichen rechtlichen, sozialen und alltäglichen Themen anbieten für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Die Website Germany4Ukraine wird vom Bundesinnenministerium betrieben. Es gibt die Website auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch.
Handbook Germany hat Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt, zur Unterbringung und Unterkunftssuche in Deutschland und der EU sowie zu Hilfsangeboten für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Einreise, Aufenthalt und vorübergehender Schutz
Menschen, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine gewohnt haben, dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Für Ukrainische Staatsangehörige und Personen aus andere Staaten, die nicht sicher und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, gibt es die Möglichkeit, vorübergehenden Schutz nach der Europäischen Massenzustromsrichtlinie zu erhalten. Mehr dazu finden Sie im folgenden Artikel:
→ „Wissen Kompakt: Vorübergehender Schutz“
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen dürfen mit ihrem ukrainischen Ausweis- oder Aufenthaltsdokument kostenfrei mit der Bahn von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte. Wer weiterreisen möchten, erhält von den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtende bzw. Aufnahmezentren der jeweiligen Bundesländer ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt. Mehr Informationen zum helpukraine-Ticket gibt es in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache auf der Website der Deutschen Bahn.
Sozialleistungen in Deutschland
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, haben Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Bürgergeld, früher bekannt als "Arbeitslosengeld II" oder "Hartz IV") bzw. des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe).
Das IQ-Netzwerk Niedersachsen hat eine übersichtliche Tabelle erstellt, aus der hervorgeht, welche Sozialeistungsansprüche Personen haben, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben.
Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es Kurzinformationen zu den Sozialeistungen sowie Ausfüllhilfen für die Antragsformulare, jeweils in deutscher, englischer, russischer und ukranischer Sprache. Außerdem gibt es in den genannten Sprachen Informationen zum Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit.
Allgemeine Informationen zum Thema Sozialeistungen finden Sie in unserem:
→ „Wissen kompakt: Sozialleistungen“
Gesundheit
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, haben Anspruch auf Krankenversicherung über die gesetzlichen Krankenkassen.
Allgemeine Informationen zum Thema Sozialleistungen finden Sie in unserem:
→ „Wissen kompakt: Medizinische Versorgung“
Das Landesgesundheitszentrum Nordrhein-Westfalen hat eine Sammlung von Gesundheitsinformationen für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Darunter – teilweise auch in ukrainischer Sprache – Hilfen zur Orientierung im Gesundheitssystem, Materialien zur Unterstützung von Arzt-Patienten-Interaktion, sowie Information zu Themen wie Coronavirus, Infektionsschutz und Impfen.
Der Kooperationsverbund gesundheitliche Chancengleichheit hat eine umfangreiche Linksammlung zu Informationen rund um gesundheitliche Themen zusammengestellt. Unter anderem zu einzelnen Krankheiten, wie Tuberkolose, zu besonderen Personengruppen wie Menschen mit Behinderung, und auch zu Themen wie psychosoziale Behandlung.
Für ukranische Geflüchtete mit einer Behinderung bietet Handicap International Beratung per Telefon und Email in ukrainischer und russischer Sprache an. Die Beratenden beantworten grundlegende Fragen und können auf Wunsch den Kontakt zu Unterstützungsstrukturen und Beratungsstellen vor Ort herstellen.
Arbeit
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, dürfen arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Website in deutscher, englischer, russischer und ukranischer Sprache über ihr Beratungsangebot. Allgemeine Informationen zur Arbeitssuche finden Sie auch in unserem
→ „Wissen kompakt: Die passende Arbeit finden“
Um in einem reglementierten (rechtlich geschützten) Beruf zu arbeiten, ist eine Qualifikation nötig. Ukrainische Qualifikationen können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geprüft werden um festzustellen, um sie in Deutschland anerkannt werden. Mehr Informationen zum Thema Anerkennung von Qualifikationen finden Sie in unserem
→ „Wissen kompakt: Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen“
Studium
Die Kultusministerkonferenz hat eine extra-Seite mit Fragen und Antworten zum Thema Studium für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat eine „Nationale Akademische Kontakstelle Ukraine“ für Studierende und Forscher*innen gegründet, auf deren Website sich Informationen über Möglichkeiten informiert wird, in Deutschland zu studieren, zu forschen oder zu lehren. Die Website ist in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache verfügbar.
Allgemeine Informationen zum Thema Studium für Geflüchtete finden Sie in unserem
→ „Wissen kompakt: Hochschule und Studium“
Familien
Das Bundesfamilienministerium hat eine Übersicht mit Unterstützungsangeboten rund um das Thema "Familie". Zum Beispiel Familienleistungen, Kinderbetreuung und Schwangere.
Allgemeine Informationen zu einigen dieser Themen finden Sie auf unseren Seiten:
→ Kindergeld für geflüchtete Eltern, unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene
→ Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenenregistrierung
Familien, welche auf Grund des bewaffneten Konflikts oder während der anschließenden Flucht den Kontakt zueinander verloren haben, können sich an den DRK-Suchdienst wenden, um nach vermissten Familienangehörigen zu suchen. Der DRK-Suchdienst informiert in mehrsprachigen Informationsmaterialien über seine Angebote.
Flyer: "Internationale Suche nach Familienangehörigen" auf deutsch und ukrainisch
Flyer: "Suche nach Familienangehörigen – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" auf deutsch und ukrainisch
Poster: "Der DRK-Suchdienst sucht, verbindet und vereint Familien" auf deutsch und ukrainisch
Präventionsplakat: Hinweise für Familien: Sichern Sie den Kontakt zu Ihren Angehörigen (in sieben Sprachen)
Medienangebote
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat ein Informationsangebot auf Ukrainisch und Deutsch mit Videos zu verschiedenen Themen wie Anmeldung, Wohnungssuche, Arbeitssusche, Anmeldung zum Sprachkurs und vieles mehr.
Website Für Ukrainer in Deutschland – Для українців у Німеччині (externer Link zu wdr.de)
Facebook-Angebot von wdrforyou: @wdrforyou.fuerukrainerindeutschland
Eine Übersicht über Medienangebote für Menschen aus der Ukraine gibt es beim Mediendient Integration.
Unterbringung
Allgemeine Informationen zur Wohnungssuche finden Sie in unsere,
→ „Wissen kompakt: Wohnungssuche“
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, haben häufig eine Wohnsitzauflage. Mehr dazu finden Sie in unserem
→ „Wissen kompakt: Wohnsitzregelung für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln“
Die Caritas hat einen Leitfaden erstellt für Personen, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Deutschlernen
Neben den allgemeinen Ressourcen zum Deutschlernen, von denen wir einige in unserem
→ „Wissen kompakt“: Online-Hilfen zum Deutschlernen
vorgestellt haben, gibt es einige Angebote, die sich speziell an ukrainisch-sprachige Menschen richten. So hat etwa die Deutsche Welle hat ihr kostenloses Lernangebot „DW Learn German“ in einer ukrainischen Version veröffentlicht.
Deutsch-Ukrainischer Sprachführer zu alltäglichen Themen
Auf der Website Kreuzworträtsel.de gibt es einen kostenfreien deutsch-ukrainischen Sprachführer. Das 14-seitige PDF-Dokument enthält Vokabeln und Informationen zu verschiedenen alltäglichen Themenbereichen wie Wohnen, Einkaufen, Gesundheit und Familie, sowie eine Auswahl von Redewendungen.
Illustriertes Vokabelrätsel-Lernheft
Auf der Website "Kreuzworträtsellexikon" gibt es ein Vokabelrätsel-Lernheft, das in Kooperation mit ukrainischen Lehrkräften erstellt wurde. Dadurch können Menschen aus der Ukraine auf spielerische Art und Weise die wichtigsten deutschen Wörter lernen. Die Rätsel enthalten farbige Illustrationen, auch ein Wörterbuch zu den gesuchten Begriffen sowie Hinweise zu Wortart und Genus sind enthalten.
E-Book von Sprachnudel.de
Auf der Website Sprachnudel ist ein kostenloses E-Book zu finden, das in Zusammenarbeit mit ukrainischen Muttersprachlern entstanden ist. Darin enthalten sind zahlreiche deutsche Vokabeln und Redewendungen, die ins Ukrainische übersetzt wurden. Alle deutschen Begriffe wurden in die kyrillische Lautschrift transkribiert.
Willkommen-Materialien Ukraine auf der Lernplattform "ZUM Deutsch Lernen"
Die Plattform enthält viele Hinweise auf online verfügbare Materialien zum Deutschlernen und zur Verständigung für Menschen, die Ukrainisch sprechen.
Lernheft "Deutsch lernen als ukrainischer Flüchtling"
In Zusammenarbeit mit Lehrkräften und ukrainischen Muttersprachler*innen hat buchstaben.com ein kostenloses PDF-Lernheft entwickelt, das ukrainischen Geflüchteten die Grundzüge der deutsche Sprache leicht verständlich und übersichtlich näher bringen soll. Neben den exakten Übersetzungen werden die Inhalte auch in der Lautschrift dargestellt, um es Geflüchteten zu erleichtern, die deutsche Aussprache zu verstehen.
Sprachmittlung
QuatroLingo ist eine App für die Suche nach (professionellen) Sprachmittler*innen für Ukrainisch und Russisch:
Suchende können hier kostenfrei Anfragen stellen, der Kontakt erfolgt direkt ohne Zwischenschritt über eine Übersetzungsagentur (externer Link zu flyacts.com)
Sprachmittler*innen können sich hier registrieren (externer Link; Anmeldung aktuell kostenfrei, zukünftig soll eine noch nicht näher bezifferte Jahresgebühr erhoben werden)
Geflüchtete aus der Ukraine in anderen Ländern Europas
Die Europäische Asylagentur (EUAA) gibt einen Überblick über die nationalen Rechtsgrundlagen für den vorübergehenden Schutz sowie der Ablauf des Aufnahmeverfahrens in den einzelnen EU-Staaten.
→ EUAA: Temporary protection for displaced persons from Ukraine
Der European Council on Refugees and Exiles (ECRE) hat Angaben zur Einreise sowie zu Aufnahmeverfahren und Aufnahmebedingungen in 26 europäischen Staaten (in englischer Sprache) zusammengestellt.
Informationen zur Kriegsdienstverweigerung
Der Verein Connection e.V. betreibt einen russischsprachigen Telegram-Kanal zum Thema Kriegsdienstverweigerung und Asyl. Neben regelmäßigen Updates zur aktuellen Situation russischer, belarussischer und ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen und hilfreichen Verweisen, finden sich dort Kontakte zu russischen, belarussischen, ukrainischen und georgischen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind und kompakte Informationen zu den wichtigsten Themenfeldern bieten wie Kriegsdienstverweigerung in Russland, das Dublin-Abkommen oder Asylverfahren in der Europäischen Union, usw. Der Kanal verfügt auch über einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich (Frequently Asked Questions). Der Kanal richtet sich an russischsprachige Kriegsdienstverweiger*innen, Angehörige und Freunde sowie Unterstützer*innen der Antikriegsbewegung.
→ Telegramm-Kanal von Connection e.V.
Informationen aus einzelnen Bundesländern
In allen Bundesländern gibt es Informationssammlungen der jeweiligen Landesregierungen und der Landesflüchtlingsräte bzw. anderer Hilfsorganisationen. Dort finden Sie Hinweise zu landesspezifischen Details wie Kontaktsadressen, Anlaufstellen, Behördenzuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Baden-Württemberg
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Bayern
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Informationen des Flüchtlingsrats München
Berlin
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Informationen von „Berlin hilft“
Kurzinformationen der Refugee Law Clinic Berlin mit Hinweisen auf Beratungsangebot in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache
Brandenburg
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Bremen
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats (auf deutsch und ukrainisch)
Hamburg
Informationen der Landesregierung
Informationen von „Hamburgasyl“ - Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit
Hessen
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Mecklenburg-Vorpommern
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Niedersachsen
Informationen der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Rheinland-Pfalz
Informationen der Landesregierung (in deutscher und ukrainischer Sprache)
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Saarland
Informationen der Landesregierung
Sachsen
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Sachsen-Anhalt
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Schleswig-Holstein
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats
Thüringen
Informationen der Landesregierung
Informationen des Landesflüchtlingsrats