Medizinische Versorgung

Hier gibt es Informationen zum Thema Gesundheits-Versorgung. Zum Beispiel dazu, wie Gesundheits-Versorgung für geflüchtete Menschen funktioniert. Wir weisen hier auch auf Hilfsangebote hin für Menschen, die körperliche oder psychische Probleme haben.

Viele Informationen gibt es in verschiedenen Sprachen. Es gibt auch Materialien, die das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin einfacher machen können. Einige davon finden Sie auf dieser Seite. Einige weitere haben wir auf der Seite „Mehrsprachige Informationen: Medizinische Versorgung“ gesammelt.

Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden sowie geduldeten und ausreisepflichtigen Personen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Daneben können im Einzelfall zusätzliche Leistungen gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. schwangere, minderjährige, traumatisierte oder Menschen mit Behinderungen haben darüber hinaus einen Anspruch auf die erforderliche medizinische Versorgung.

Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung variiert stark zwischen den Bundesländern. Während in vielen Bundesländern Asylsuchende mittlerweile eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, müssen die Schutzsuchenden in anderen Bundesländern weiterhin vor einer Behandlung beim zuständigen Amt einen Behandlungsschein beantragen. Am Leistungsumfang ändert dies allerdings nichts.

Durch die Zuerkennung eines Schutzstatus oder nach 18-monatigem Aufenthalt erhalten Leistungsberechtigte dann Zugang zu den regulären Gesundheitsleistungen und erhalten eine Krankenversichertenkarte. Menschen, die aus der Ukraine geflüchtete sind, haben einen Anspruch auf reguläre Gesundheitsleistungen, sobald sie einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben.

Personen im Asylbewerberleistungsbezug, die bestimmte Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, können sanktioniert werden, indem sie auch nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland nur die eingeschränkte medizinische Versorgung erhalten, die man sonst nur in den ersten 18 Monaten in Deutschland bekommt.

Auf dem Portal „Migration und Gesundheit“, das vom Bundesministeriums für Gesundheit betrieben wird, finden Sie viele Informationen rund um das Gesundheitswesen in Deutschland und Informationsmaterialien zu zahlreichen Gesundheitsthemen. Das Portal beinhaltet Informationen in 40 verschiedenen Sprachen.

 

Notfallversorgung

In Notfällen, also wenn eine ausbleibende Behandlung zu einer erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit oder gar zum Tod führen könnte, sind Ärzt*innen zur Behandlung verpflichtet, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus der Patient oder die Patientin hat. Die Unterlassung kann strafbar sein. Eine vorherige Beantragung und Kostenklärung beim Sozialamt ist in diesen Fälle nicht nötig. Die behandelnde Stelle (Praxis oder Krankenhaus) muss das Sozialamt unverzüglich informieren und bekommt anschließend die Kosten im Nachhinein erstattet.

 

Medizinische Versorgung von illegalisierten Menschen

Illegalisierte Menschen – also Menschen, die weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Aufenthaltsgestattung noch eine Duldung haben und sich ohne Wissen der Behörden in Deutschland aufhalten, fallen auch unter das AsylblG und haben damit den gleichen Rechtsanspruch auf Leistungen wie andere Leistungsberechtigte. Das Problem ist allerdings, dass sie diese Leistungen nur in Anspruch nehmen können, wenn sie sich an das Sozialamt wenden, welches als Behörde verpflichtet ist, die Ausländerbehörde über den Aufenthalt der Person zu informieren, woraufhin diese wahrscheinlich die Person unter Androhung einer Abschiebung zur Ausreise auffordern wird. Nur in Notfällen greift die als „verlängerte Geheimnisschutz“ bekannte Regelung, wonach öffentliche Stellen wie das Sozialamt, Daten von Patient*innen die sie von Schweigepflichtigen, z.B. dem Verwaltungspersonal der Krankenhäuser, erhalten haben, grundsätzlich nicht an die Ausländerbehörde übermitteln.

Eine sichere Alternative für illegalisierte Personen sowie andere Menschen, die vom Gesundheitssystem ausgeschlossen sind, sind die Medibüros / Medinetze. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dieser Stellen vermitteln Patient*innen an das richtige medizinische Fachpersonal bzw. an die richtigen Einrichtungen. Solche Initiativen gibt es in einigen Städten, außerdem gibt es in einigen Bundesländern so genannte Clearing-Stellen, die als erste Ansprechpartner dienen und an lokale Initiativen vermitteln können.

Eine Übersicht über die Medibüros / Medinetze in Deutschland finden Sie hier:

Karte aller Medinetze und Medibüros

Eine Übersicht über die Clearing-Stellen in Deutschland finden Sie hier:

Verzeichnis Anonyme Behandlungsscheine, Clearingstellen und Gesundheitsfonds

Eine Überblick über Behandlungsangebote für Menschen ohne Versicherungsschutz bietet die Diakonie:

Gesundheitsversorgung in der Nähe