Kindertagesbetreuung

Es hat viele Vorteile, wenn Kinder aus geflüchteten Familien eine Kindertagesbetreuung besuchen – also einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflege. Wir sammeln hier Informationen für geflüchtete Eltern von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, für Ehrenamtliche, die geflüchtete Familien unterstützen und für Pädagog*innen.

Inhalt:

1. Warum der Kitabesuch für Kinder von Geflüchteten sinnvoll sein kann
2. Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuung?
3. Wie läuft die Suche nach einem Kindergartenplatz?
4. Was kostet ein Kinderbetreuungsplatz und gibt es finanzielle Unterstützung?
5. Weitere Informationen (u.a. für Pädagog*innen)

 

1. Warum der Kitabesuch für Kinder von Geflüchteten sinnvoll sein kann

Für geflüchtete Familien kann eine Kita viele Vorteile bieten: Die Kinder können mit Gleichaltrigen spielen. Sie können Deutsch lernen und viele andere Dinge. Die Eltern können in der Zeit einen Deutschkurs besuchen, arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren. Oder sie können sich in Ruhe um andere Probleme kümmern. Außerdem können die Familien in den Kitas andere Familien kennenlernen. Kitas können daher für die Integration eine enorm wichtige Rolle spielen.

Es gibt mehrsprachige Erklärmaterialien für Geflüchtete, die erklären, was eine Kita ist und was die Kinder dort lernen und erleben können:


Broschüre "Herzlich Willkommen in unserer Kita"

Diese mehrsprachige Broschüre des Paritätischen ist in den Sprachen Amharisch, Arabisch, Deutsche, Englisch, Dari / Farsi und Französisch verfügbar und erklärt in einfachen Sätzen und mit vielen Bildern das Wichtigste zum Thema Kita. Die Broschüre kann verwendet werden, um geflüchtete Eltern in einer Kita zu begrüßen oder um zu erklären, was eine Kita ist. 

→  Der Paritätische: Herzlich Willkommen in unserer Kita

 

Erklärvideos "Kindertagesbetreuung in Deutschland" auf Youtube

Die Videos in den Sprachen Arabisch, Dari / Farsi, Deutsch, Englisch und Französisch erklären die Vorteile der Kinderbetreuung, wie der typische Alltag in einer Kita aussieht und viele wissenswerte Dinge, wie Kitas heute arbeiten. Sie eignen sich, um geflüchteten Familien zu erklären, wie eine Kita funktioniert.
→  Videos "Kindertagesbetreuung in Deutschland"
→  Website mit den Videodateien zum Download


Erklärvideos zur Kindertagespflege ( "Tagesmutter" oder "Tagesvater")

Die Videos in den Sprachen, Arabisch, Dari / Farsi, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurmancî, Russisch, Tigrinisch, Türkisch und Ukrainisch erklären, wie Tagesmütter oder Tagesväter arbeiten. Eine Tagesmutter oder eine Tagesvater ist eine Person, die sich tagsüber um bis zu fünf Kinder kümmert und dafür ausgebildet wurde. Die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater kann eine Alternative zu einer Kita sein.

→  Videos des Bundesverbands für Kindertagespflege


2. Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuung?

Während des ersten Lebensjahrs können Kinder einen Platz in einer Kindertagespflege, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bekommen, wenn die Eltern einen Betreuungsbedarf nachweisen. Das gilt zum Beispiel, wenn beide Eltern arbeiten, arbeitssuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden oder wenn diese Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Im zweiten und dritten Lebensjahr besteht ein Anspruch auf frühkindliche Förderung und damit auch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Der Umfang des Betreuungsangebots (also wie viele Stunden das Kind betreut wird und zu welchen Zeiten) richtet sich nach dem individuellen Bedarf, den die Eltern beispielsweise wegen ihrer Berufstätigkeit geltend machen können. Ab dem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.

Auch Kinder mit einer ausländerrechtlichen Duldung haben unter den oben genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Kinder ohne Dokumente können aufgenommen werden, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Kinder, die sich noch im Asylverfahren befinden, dürfen in vielen Bundesländern erst nach dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung einen Kindergarten besuchen. Die Begründung ist, dass erst mit dem Umzug in die Kommunen ein Lebensmittelpunkt in Deutschland bestehe.
Wie der Rechtsanspruch in den einzelnen Bundesländern jeweils konkret geregelt ist, geht aus dieser "Landkarte für Kinderrechte" des Deutschen Instituts für Menschenrechte hervor.

→  Landkarte "Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Kitas?"


3. Wie läuft die Suche nach einem Kindergartenplatz?

Obwohl alle Kinder ab einem Jahr das Recht auf einen Kindergartenplatz haben, gibt es in vielen Regionen einen dramatischen Mangel an Kindergartenplätzen. Auch für einheimische Familien ist das oft ein großes Problem.
In manchen Kommunen wird die Vergabe der kommunalen Kindergartenplätze zentral über das Jugendamt organisiert. In anderen Kommunen müssen die Eltern die einzelnen Kindergärten aufsuchen. Dort können sie sich anmelden oder, wenn alle Plätze schon vergeben sind, auf die Warteliste setzen lassen. Weil die Platzvergabe oft einem Glücksspiel gleicht, melden viele Eltern ihre Kinder vorsorglich bei sehr vielen Kindergärten an, um die Chancen auf einen Kindergartenplatz zu erhöhen. 
Geflüchtete Familien brauchen oft Unterstützung bei der Suche nach einem Kindergartenplatz. Diese Unterstützung kann von Ehrenamtlichen, Sozialpädagog*innen oder auch von Jugendamtsmitarbeiter*innen geleistet werden. Ehrenamtliche, die sich informieren wollen, wie das Prozedere der Kindergartenplatzsuche bei Ihnen vor Ort abläuft, können sich dazu an das Jugendamt wenden oder einfach bei einer Kita vor Ort nachfragen.


4. Was kostet ein Kinderbetreuungsplatz und gibt es finanzielle Unterstützung?

Die Beiträge, die die Eltern für den Kindergartenplatz oder den Platz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bezahlen müssen, sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Wichtig zu wissen: Eltern, die die Beiträge nicht bezahlen können, können einen Antrag auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Elternbeitrages stellen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Bitte fragen Sie bei Ihrer Kita oder ihrem Jugendamt nach. 

Eltern, die Sozialleistungen erhalten (etwa "AsylbLG", Alg II, Sozialhilfe oder Wohngeld), können auch beantragen, dass sie Hilfe aus dem sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)" bekommen. Aus dem "Bildungspaket" können zum Beispiel Kosten für die Verpflegung oder für Ausflüge übernommen werden. Für das "Bildungspaket" ist die Kommune verantwortlich. Wo sie vor Ort Leistungen des Bildungspakets beantragen können, können Sie hier herausfinden:

→  Liste der für das Bildungspaket zuständigen Stellen


5. Weitere Informationen (u.a. für Pädagog*innen)

Es gibt bereits mehrere Websites, die Informationen rund um das Thema Kindergarten und Geflüchtete sammeln, auf die wir hier weiterverweisen. Auf ihnen finden sich auch detaillierte Informationen und Hilfsmittel für Pädagog*innen, die Kinder mit Fluchthintergrund in ihrer Kita betreuen. Auch mehrsprachige Informationen für Eltern finden sich auf den im Folgenden verlinkten Seiten.


Deutscher Bildungsserver: Website "Flüchtlingskinder in Kitas"

Diese umfangreiche Website sammelt vorliegende Informationsmaterialien aus den verschiedenen Bundesländern und eignet sich daher sehr gut, um die speziellen Bedingungen vor Ort zu recherchieren. Hier finden sich viele mehrsprachige Informationen für Eltern und auch viele Informationen für Pädagog*innen.

→  Deutscher Bildungsserver: Flüchtlingskinder in Kitas


Projekt "Frühe Chancen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auf der Website des Projekts finden sich sehr viele Informationen für pädagogische Fachkräfte, die in ihrer Kita mit der Integration von Kindern mit Fluchthintergrund befasst sind. Die Website sammelt dabei zahlreiche Handreichungen aus unterschiedlichen Bundesländern und von unterschiedlichen Trägern.
→  Website "Frühe Chancen: Integration und Inklusion"
 

Broschüre "Wege zur WillkommensKITA"

Die Broschüre der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) richtet sich vor allem an pädagogische Fachkräfte aus Kitas - sie schildert, was Kitas tun können, um geflüchteten Kindern gute Bedingungen zu bieten. Wie lassen sich Sprachhürden überwinden? Was ermutigt geflüchtete Eltern, sich in den Kita-Alltag einzubringen? Und wie wird die Kita zu einem sicheren Ort, an dem alle Kinder mit Freude spielen und lernen können? 

→  Wege zur WillkommensKITA - Arbeitsmaterialien für die Kita-Praxis

 

Themenseite „Kinder mit Fluchterfahrung“ bei KiTa.NRW

Die von der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung betriebene Website „KiTa.NRW“ hat eine Themenseite, die sich an Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung richtet. Die Seite enthält ausführliche Materialien zur Planung des Tagesablaufs in der Kita, zur Raumgestaltung, zum niederschwelligen Zugang und zur Gestaltung pädagogischer Aktivitäten, um nur wenige Beispiele zu nennen. Es gibt auch Lernmodule für die Fachkräfte zu Themen wie voruteilsbewusste Bildung und Erziehung und interkulturelle Kompetenz, und zur Erkennung von um Umgang mit emotionalen Herausforderungen wie Traumata.

→  Themenseite „Kinder mit Fluchterfahrung“ bei KiTa.NRW