Hochschule und Studium

Viele Geflüchtete wollen gerne in Deutschland studieren undhaben viele Fragen dazu. Zum Beispiel, was sie studieren sollen und wie sie sich für ein Studienplatz bewerben können. Vielleicht haben sie einen Schulabschluss aus ihrem eigenen Land und wollen wissen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird. Oder wie sie ihr Studium finanzieren können. Aufenthaltsrechtliche Fragen können dabei auch eine Rolle spielen. Auf dieser Seite bieten wir einen Überblick über einige der Informationsangebote zu diesem Thema.

Universitäten und andere Akteure im Bildungsbereich haben seit 2015 viele Angebote und Möglichkeiten für Geflüchtete geschaffen, die in Deutschland studieren wollen. Hierzu gibt es mehrsprachige Informationsangebote, die sich unmittelbar an Geflüchtete richten. Im Folgenden verlinken wir die wichtigsten Informationen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

An die Fragen zum Thema Zugang zum Studium schließen sich weitere Fragen an – zum Beispiel die der der aufenthaltsrechtlichen Situation oder der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums (etwa BAföG). Manchmal müssen Geflüchtete noch weitere bürokratische Hürden nehmen, um ein Studium beginnen zu können, zum Beispiel wenn sie einer Wohnsitzregelung unterliegen. Vor allem aufgrund dieser Hürden ist für Geflüchtete, die ein Studium aufnehmen wollen, eine gute Einzelfallbetreuung wichtig – das erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches Studium erheblich.

 

Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?

Sehr empfehlenswert: Eine Beratung direkt an den Universitäten. Viele Hochschulen haben eigene Programme geschaffen, die Geflüchteten den Zugang zum Studium erleichtern sollen. An den einzelnen Universitäten kann man sich dazu bei den jeweiligen "Akademischen Auslandsämtern“ beraten lassen, die sich meist auch "International Office nennen. Eine Übersicht über die jeweiligen International Offices der Universitäten gibt es hier beim DAAD.

Ebenfalls lohnt es sich bei der allgemeinen oder zentralen Studienberatung der Universität sowie den einzelnen Studienfachberatungen in den Fachbereichen nachzufragen oder sich direkt in den Instituten des gewünschten Studiengangs zu informieren. Vereinzelt haben Universitäten spezielle Beratungsangebote, Schnupper-Programme oder Orientierungskurse für studieninteressierte Flüchtlinge in bestimmten Fächern geschaffen. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AstA) bietet an manchen Hochschulen Beratung für Flüchtlinge oder allgemein ausländische Studierende im Zusammenhang mit dem Studium sowie zur Studien-Finanzierung (z.B. zu Zuschüssen zum Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel) oder Unterkunft.

Refugee Law Clinics (RLC): An einigen Universitäten gibt es Refugee Law Clinics, in denen Studierende im Asyl- und Flüchtlingsrecht geschult werden und die in diesem Rahmen Geflüchtete beraten. Die RLC können auch ein hilfreicher Ansprechpartner für geflüchtete Studieninteressierte sein, insbesondere wenn sie asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen klären müssen. Eine Übersicht über die RLCs in Deutschland gibt es hier.

Spezialisierte Beratung für Studieninteressierte bietet die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule: Sie richtet sich an speziell an Geflüchtete und Migrant*innen, die in Deutschland studieren wollen. Sie informiert zum Thema Spracherwerb, zur Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen, zur Studienfachwahl und Fördermöglichkeiten. Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule berät an über 130 Orten in Deutschland. Interessierte können sich online für eine Beratung vor Ort anmelden. Die Website ist größtenteils auf Deutsch, sie bietet aber mehrsprachige Info-Flyer an: www.bildungsberatung-gfh.org

Eine allgemeinere Beratung zum Thema Bildung und Integration für Geflüchtete und Migrant*innen bieten die Jugendmigrationsdienste (JMD) für unter 27-Jährige, für über 27-Jährige sind die Migrationsberatungsstellen (MBE) zuständig. Diese an vielen Orten vertretenen Beratungsstellen können in der Regel bei den ersten Schritten Richtung Studium weiterhelfen, sind aber nicht auf das Thema Hochschulzugang spezialisiert. Die Website der JMD ist mehrsprachig. Die Standorte der MBEs sind hier auf der Website des BAMF abrufbar.

Nach lokalen Beratungsstellen und Netzwerken fragen: Es kann sich auch lohnen, bei den Landesflüchtlingsräten oder Integrationsbeauftragten der Kommunen zu erfragen, welche lokalen Beratungsstellen zum Thema Schulzugang, möglichen Bildungs- und Qualifizierungswegen und Studium im Zusammenhang mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beraten. Denn an manchen Orten gibt es spezialisierte Netzwerke: In Berlin etwa das Projekt Bridge.


Wo kann ich mich (online) über Studienmöglichkeiten informieren?

Website Study-in.de

Die Website Study-in.de des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) ist eine wichtige Informationsquelle für Geflüchtete, die studieren möchten. Sie informiert, wie man einen Studiengang und eine Hochschule findet, welche Bildungsabschlüsse man benötigt, welche aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen man erfüllen muss, welche Förderung man erhalten kann und vieles mehr. Die Website ist auf Deutsch und auf Englisch, ein Teil der Inhalte ist auch auf Arabisch, Dari, Pashtu und Urdu verfügbar.


Hochschulkompass: Welche Angebote gibt es für Flüchtlinge an den einzelnen Hochschulen?

Viele Hochschulen haben Projekte für Geflüchtete geschaffen. Der "Hochschulkompass" der Hochschulrektorenkonferenz bietet neben allgemeinen Informationen für Geflüchtete eine Liste mit „Links zu Hochschulprojekten“ bzw. „Refugee projects in German Higher Education“ (wobei viele der Links ins Leere laufen). Die Seite gibt es auf Englisch und auf Deutsch

 

Informationen der Bundesländer

Fast alle Bundesländer bieten eigene Informationsportale oder entsprechende Publikationen zum Thema, die wir im Folgenden verlinken: Baden-Württemberg | Bayern Berlin | Brandenburg | Bremen (Uni Bremen) | Hamburg (Uni Hamburg) | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern (Uni Rostock) | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Saarland | Sachsen (TU Dresden) | Sachsen-Anhalt (Uni Magdeburg) | Schleswig-Holstein | Thüringen


Google-Maps-Karte mit Uni-Angeboten für Geflüchtete

Wer sich schnell einen ersten Eindruck verschaffen will, kann auf eine ehrenamtlich gepflegte Google-Karte zugreifen, die darstellt, welche Universitäten und Hochschulen kostenlose Veranstaltungen für Geflüchtete bieten. Dabei wird unterschieden zwischen Angeboten für Gasthörende und Schnupperstudium (kein reguläres Studium mit Abschluss!), Kursen, in deren Rahmen man Credit Points durch Prüfungen erwerben kann (kann im Rahmen eines regulären Studiums unter Umständen angerechnet werden) und universitären Angeboten, die Geflüchteten niedrigschwellig Zugang zu regulären Studiengängen bieten. Achtung: Die Karte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und garantiert nicht, dass alle Einträge aktuell sind.

 

Wie finde ich den richtigen Studiengang?

In dieser Datenbank des DAAD finden sich 18.929 Studiengänge. Die Datenbank ist deshalb vermutlich nur hilfreich, wenn man zumindest ungefähr weiß, in welche Richtung es gehen soll. Wenn das noch unklar ist, hilft ein Besuch bei der „Zentralen Studienberatung“ der nächsten Hochschule. Auch die Hochschulrektorenkonferenz bietet auf ihrem "Kompass" eine Datenbank, in der man nach Studiengängen suchen kann. 

 

Wird mein Schulzeugnis oder Universitätsabschluss für ein Studium anerkannt?

Wer in Deutschland regulär studieren will, braucht in der Regel eine "Hochschulzugangsberechtigung" (HZB). Ob ein ausländischer Bildungsabschluss zu einer Hochschulzugangsberechtigung führt, lässt sich auf verschiedene Weise prüfen.

„Uni-Assist“ bietet eine Prüfung an, ob Zeugnisse für ein Hochschulstudium in Deutschland ausreichen. Normalerweise ist der Service kostenpflichtig, aber Geflüchtete können sich von den Kosten befreien lassen. Ist das Ergebnis der Zeugnisprüfung positiv, erhält man eine Hochschulzugangsberechtigung, mit der man sich an Universitäten bewerben kann. Man kann sich auch über uni-assist zentral bei maximal drei Universitäten bewerben. Der Online-Service für Geflüchtete ist hier auf Deutsch und hier auf Englisch erreichbar. Auf Arabisch bietet Uni-Assist ein Infoblatt an.

Wer selbst versuchen will, herauszufinden, ob der Abschluss aus dem Herkunftsland hier zum Studium berechtigt, kann auf dies Website des DDAD zurückgreifen: Die "Database on admission requirements" hilft dabei herauszufinden, welche ausländischen Abschlüsse für ein Studium in Deutschland anerkannt werden können. Die auf Englisch verfügbare Datenbank ist nach Herkunftsländern geordnet. Ergänzend oder alternativ kann die Datenbank Anabin herangezogen werden. Hier kann man nach Herkunftsland nach Schulabschlüssen mit Hochschulzugang recherchieren, an dieser Stelle nach anerkannten Hochschulabschlüssen.

Die Kultusministerkonferenz hat eine extra-Seite mit Fragen und Antworten zum Thema Studium für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt.

Gut zu wissen: Wenn die erforderlichen Zeugnisse nicht aufzutreiben sind, können Universitäten auf der Grundlage von Einstufungstests oder durch Vorbereitungskurse (Studienkollegs oder so genannte Propädeutika) Zugang zum Studium gewähren. Da die Regelungen sich je nach Bundesland und Hochschule unterscheiden ist in diesem Falle eine persönliche Beratung wichtig, etwa beim International Office der jeweiligen Hochschule.

 

Welche Sprachkenntnisse brauche ich - und wo kann ich sie erwerben?

Je nach Studienzweck können unterschiedliche Sprachniveaus verlangt werden. Häufig wird das relativ hohe Niveau C1 GER verlangt. Manche Hochschulen bieten englischsprachige Studiengänge an. Hierfür werden entsprechende englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Viele Hochschulen bieten Deutsch- und Englischkurse an – oft in Verbindung mit Kursen, die auf das eigentliche Hochschulstudium vorbereiten. Über das Kursangebot und die erforderlichen Sprachnachweise informieren die International Offices der Universitäten.

Sprache lernt man am besten durch soziale Kontakte. Auch hierfür gibt es ein Programm des DAAD: Das Förderprogramm "Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge" fördert Sprachpatenprojekte an vielen Universitäten. Fragen sie beim International Office Ihrer Universität, ob es dort ein Sprachpatenprojekt gibt.

Allgemeine Hinweise zum Thema Spracherwerb finden sich hier.

 

Welchen Aufenthaltsstatus brauche ich?

Das Studium in Deutschland ist rechtlich nicht an einen bestimmten Aufenthaltsstatus geknüpft. Auch Geflüchtete mit einer Duldung oder Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Ankunftsnachweis können ein Studium antreten. Geflüchtete brauchen keine Beschäftigungserlaubnis für ein Studium. Manche Universitäten beschränken den Zugang zu Studiengängen jedoch von sich aus auf Geflüchtete mit einem bestimmten Aufenthaltstitel. Aber: Relevant ist der Aufenthaltsstatus vor allem, wenn es um die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums geht – siehe unten.

 

Kann ich für die Zeit meines Studiums eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung erhalten?

Das Aufenthaltsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Personen zum Zwecke des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Das hängt jedoch von einigen Voraussetzungen ab, die im Einzelfall schwierig zu erfüllen sein könnten. So müssen Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken anstreben, regelmäßig schon mit einem Visum zu diesem Zweck eingereist sein und nachweisen können, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn eine Person eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken anstrebt, sollte professionelle Beratung eingeholt werden, ob das unter den gegebenen Umständen möglich ist.

Geflüchtete, die eine Duldung haben, können zwar in der Regel ein Studium antreten, sie haben aber keinen Anspruch auf die Ausstellung oder Erneuerung einer Duldung, um in Deutschland ein Studium anzutreten oder fortzuführen. Während Geflüchtete, die eine qualifizierte Berufsausbildung antreten, unter Umständen ein Recht auf eine so genannte „Ausbildungsduldung“ haben, gibt es für das Hochschulstudium keine vergleichbare Regelung.Wer für das Studium eine Duldung oder die Verlängerung einer Duldung benötigt, ist in der Regel auf fachkundige und engagierte Betreuung angewiesen. In Einzelfällen kann bei den Behörden eine „Ermessensduldung“ erreicht werden, die, wie der Name sagt, im Ermessen der Behörden liegt.


Darf ich an den Studienort meiner Wahl ziehen?

Viele Geflüchtete unterliegen Wohnsitzregelungen. Asylsuchende etwa werden einem bestimmten Bundesland und darin einem Bezirk oder Kreis zugewiesen. Schutzberechtigte sind drei Jahre nach Anerkennung durch die Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG verpflichtet, in dem Bundesland zu leben, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben oder auch innerhalb dieses Bundeslands in einem bestimmten Kreis zu leben. Wer anderswo ein Studium aufnehmen oder an Kursen zur Vorbereitung auf ein Studium teilnehmen will, muss daher die Aufhebung der jeweiligen Wohnsitzregelung beantragen. Das kostet unter Umständen Zeit. Bei diesbezüglichen Problemen empfiehlt sich dringend eine Beratung, etwa durch eine lokale Asylberatungsstelle.

Auch bei Problemen mit dem Aufenthaltsstatus oder einer Wohnsitzauflage kann sich ein Gang zum International Office der Universität lohnen. Manchmal können die Universitäten in Kontakt mit den Behörden treten und an einer Lösung des jeweiligen Problems mitarbeiten.

 

Finanzielle Aspekte des Studiums

Studiengebühren und Semestergebühren 

In Deutschland müssen Studierende meist keine oder nur relativ niedrige Studiengebühren zahlen. Nur im Bundesland Baden-Württemberg gibt es aktuell Studiengebühren für Personen von außerhalb der Europäischen Union. Über die Höhe der jeweiligen Studiengebühren informieren die International Offices der Universitäten. Allerdings fallen regelmäßig sogenannte Semestergebühren an, die einmal im halben Jahr zu zahlen sind. Sie umfassen die Verwaltungskosten sowie oftmals noch ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr.

 

Wie kann ich während des Studiums meinen Lebensunterhalt sichern?

Hohe Hürden ergeben sich hinsichtlich der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. Hier hängt stark vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ab, welche Ansprüche auf Förderung bestehen (etwa Zugang zu „BaföG“) und welche Sozialleistungen während eines Studiums gewährt werden. Die Sozialleistungen sind häufig nicht ausreichend für die Kosten, die während eines Studiums typischerweise anfallen. Dazu kommt, dass es Geflüchteten nur selten möglich ist, ihr Studium durch Nebenjobs zu finanzieren und Asylsuchende und Geduldete teils Arbeitsverboten unterliegen.

Hierzu empfiehlt sich professionelle Beratung. Für eine eigene Recherche empfiehlt sich die Website des "Vereins für die Integration hochqualifizierter Zuwanderinnen und Zuwanderer (INTEZ)".

Passende Ansprechpartnerin kann auch das International Office sein oder das örtliche Studierendenwerk. Häufig leisten die Universitäten gute Beratung zur Studienfinanzierung, Starthilfen und anderen Leistungen. Manche Studierendenwerke haben eigens Förderprogramme für Geflüchtete geschaffen.

Für manche Betroffene können Stipendien eine Lösung bei Finanzierungsproblemen sein. An dieser Stelle werden nur Bespiele genannt – etwa das Flüchtlingsstipendienprogramm für geflüchtete Frauen von „Brot für die Welt“. Das sogenannte Deutschlandstipendium bietet eine Förderung von 300 Euro. Zu den Kriterien gehören besonders gute Leistungen an Schule und Universität und gesellschaftliches Engagement. Es können aber auch besondere Lebensumstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus einer Flucht ergeben. Unter Umständen können sich Geflüchtete auch auf Stipendien der Begabtenförderungswerke bewerben. Eine Übersicht über Stipendien findet sich hier.

Manchmal bieten auch Universitäten oder einzelne Fachbereiche in geringem Umfang spezielle Stipendien oder kleinere Unterstützungsprogramme für geflüchtete Studierende oder Wissenschaftler*innen an, beispielsweise über die Organisation Scholars at Risk. Manche Universitäten sind eventuell bereit, solch eine Unterstützung auf Nachfrage zu schaffen und z.B. mit spezifischen Stipendiengeber*innen oder Förderprogrammen zu kooperieren. Hierzu ist etwas Mut und Kreativität gefragt.

Direkt den Kontakt zu Professor*innen zu suchen, die über ihre Netzwerke Unterstützung organisieren und bereit sein könnten, besondere Talente zu fördern, kann ein möglicher Weg in die Studienförderung sein. Dies bietet sich vor allem für schon fortgeschrittene Studierende an, die z.B. durch ihre Flucht keinen Abschluss mehr erreichen konnten und nun in Deutschland erfolgreich zu Ende studieren oder vielleicht sogar promovieren könnten.

 

Online-Bildungsangebote für Geflüchtete

Es gibt sehr viele Bildungsprojekte für Geflüchtete – die folgende Darstellung ist daher keinesfalls vollständig:

Das Projekt Oncampus der FH Lübeck stellt eine Auswahl an deutsch- und englischsprachigen Online-Kursen zur Verfügung. Auf Englisch können beispielsweise die Kurse "Innovation Management", "Management and Leadership" und "E-Business Management" belegt werden. Die Einschreibung bei Oncampus ist einfach und unbürokratisch, Zertifikate werden aber nicht ausgestellt. Die Eingangsseite der Lehrplattform ist hier: Oncampus. Eine Informationsseite zum Projekt, auf dem auch auf andere Online-Lehrangebote verwiesen wird, findet sich hier. Unter dem Titel "Mooin" bietet die FH Lübeck mittlerweile eine große Vielfalt von Kursangeboten - zu wissenschaftlichen Themen wie auch zu praktischen Fähigkeiten: etwa Argumentationstraing, Deutsche Aussprache und viele andere.

Beim Hasso-Plattner-Institut können deutsch- und englischsprachige Online-Kurse zu verschiedenen Themen der IT belegt werden. Alle Materialien können von jedem Gerät mit Internet-Zugang abgerufen werden, die Teilnahme ist an keinerlei Zugangsvoraussetzungen gebunden: open.hpi.de.

Das Projekt Kiron kann mit einem unbürokratischen und kostenlosen Einstieg ins Studium helfen. Kiron bietet aber selbst nicht die Möglichkeit an, einen anerkannten Studienabschluss zu erwerben. Die englischsprachige Website bietet unter anderem den so genannte Kiron-Campus mit den wichtigsten Informationen zum Kiron-Studium, das aus einer Kombination von online- und offline-Kursen besteht. Zudem bietet die Website hilfreiche Links zum Thema Studieren in Deutschland.


Informationen für geflüchtete Wissenschaftler*innen

Angebote für geflüchtete Wissenschaftler*innen an der HU Berlin

Geflüchteten bzw. in ihren Herkunftsländern gefährdete Forschende, die sich an die HU Berlin wenden, wird nach Möglichkeit schnell und unbürokratisch eine individuelle Beratung zu fachlichen Anschlussmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und ggf. beruflichen Perspektiven an der HU angeboten. Entsprechende Ansprechpartner*innen finden sich hier.

 

Weiterführende Informationen

Beitrag "Leistungsprinzip versus Aufenthaltsrecht - Hochschulzugang für Asylsuchende und Schutzberechtigte" im Asylmagazin

Im Rahmen des Themenschwerpunkts "Zugang zu Bildungsangeboten" stellt Charlotte Fiala die Entwicklungen im Themenfeld Flucht und Hochschule dar, die Programme zur Unterstützung geflüchteter Studieninteressierten und die Hürden beim Hochschulzugang, die sich aus aufenthaltsrechtlichen Restriktionen ergeben.

Zum Beitrag im Themenschwerpunkt des Asylmagazins 1–2/2017

 

Informationen für Hochschulen und Studentenwerke

Das BAMF hat eine Handreichung herausgegeben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hoch­schulen und in Studentenwerken Orientierung im Handlungsfeld Studium für Geflüchtete anbietet.

Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen - Eine Handreichung für Hochschulen und Studentenwerke 

 

Studie zu Herausforderungen und Chancen studieninteressierter Geflüchteter 

Die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim hat eine Studie veröffentlicht, die Anhand von Interviews mit studieninteressierten oder studierenden Geflüchteten untersucht, wie Geflüchtete Zugang zu deutschen Hochschulen finden. Die Studie mit dem Titel "Der lange Weg ins Studium" ist interessant für Menschen, die sich mit der Integration von Geflüchteten ins Hochschulwesen beschäftigen, aber auch für geflüchtete Studieninteressierte selbst. Für sie gibt es eine Zusammenfassung in einfacher Sprache.