Welche Aufenthaltsstatus gibt es?

Personen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, um sich rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Es gibt sehr viele verschiedene Aufenthaltstitel, beispielsweise gibt es Aufenthaltserlaubnisse, die immer befristet sind, und es gibt verschiedene unbefristete Aufenthaltstitel. Der Aufenthalt von Personen, die einen erforderlichen Aufenthaltstitel (noch) nicht besitzen, kann unter bestimmten Umständen gestattet oder geduldet werden, wofür es entsprechende Bescheinigungen (Aufenthaltsgestattung und Duldung) gibt, die im folgenden Text auch kurz erklärt werden. Außerdem gibt es noch die sogenannten Fiktionsbescheinigungen, die Personen erhalten können, während ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel geprüft wird.

Aufenthaltserlaubnisse

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und an einen bestimmten Zweck gebunden – sie wird also zum Beispiel zum Zweck des Studiums, zur Erwerbstätigkeit, aus humanitären oder aus familiären Gründen erteilt. Daneben erhalten auch Personen, denen ein Schutzstatus zugesprochen wurde, eine Aufenthaltserlaubnis. Neben einigen Regelerteilungsvoraussetzungen, die grundsätzlich immer erfüllt werden müssen, haben die einzelnen Aufenthaltserlaubnisse jeweils ihre eigenen Voraussetzungen, die für die Erteilung erfüllt werden müssen.

Einen kurzen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einreise nach Deutschland, vor allem in Bezug auf Personen, die aus humanitären Gründen Zuflucht suchen, bietet ein Schulungsvideo, das im Rahmen einer Reihe vom Deutschen Roten Kreuz gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Januar 2023 veröffentlicht wurde

Schutzsuchende Personen können – in der Regel nach einem Asylverfahren – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eine Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus, die im Asylverfahren zuerkannt werden können, und ihre Rechtsfolgen, haben wir im Beitrag „Welche Schutzstatus können im Asylverfahren zugesprochen werden?“ zusammengestellt.

Aufenthaltserlaubnisse können auch im Rahmen von Landes- oder Bundesaufnahmeprogramme erteilt werden. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wurde erstmals die Möglichkeit genutzt, Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz im Falle eines „Massenzustroms“ zu erteilen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Vorübergehender Schutz für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

Die humanitären Aufenthaltstitel, die aufgrund von Integrationsleistungen erteilt werden, sind in der Praxis häufig vor allem für die Personen relevant, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Deshalb finden Sie einen Überblick und Hinweise auf weiterführende Informationen dazu auf der Seite „Asylantrag abgelehnt - und jetzt?“.

Welche Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen es gibt und welche Voraussetzungen hierfür gelten, erfahren Sie im Beitrag „Familienzusammenführung“.
 

Unbefristete Aufenthaltstitel

Die unbefristeten Aufenthaltstitel, die in aller Regel für geflüchtete Menschen am ehesten relevant sind, sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich danach, welchen Schutzstatus und welche Art der Aufenthaltserlaubnis die betroffene Person hat. Einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der genannten unbefristeten Aufenthaltstitel finden Sie im Beitrag „Unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung“.
 

Ankunftsnachweis

Der Ankunftsnachweis ist normalerweise das erste offizielle, persönliche Dokument das ein Mensch erhält, wenn er nach Deutschland einreist und angibt, einen Asylantrag stellen zu wollen. Nach der Ankunft wird der*die Schutzsuchende in eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet und dort registriert. Ein Teil der Registrierung ist die sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung. Das heißt, dass unter anderem die Fingerabdrücke der Person genommen werden und sie fotografiert wird. Danach wird der Ankunftsnachweis ausgestellt. Normalerweise soll die Person bald danach ihren Asylantrag offiziell stellen und damit eine Aufenthaltsgestattung erhalten. Manchmal dauert es aber auch länger bis zur offiziellen Antragstellung. In dieser Zeit hat die Person ein Ankunftsnachweis. Mit dem Ankunftsnachweis hat die Person einen Anspruch auf Sozialleistungen.
 

Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung ist eine Art vorläufiger Aufenthaltsstatus. Sie stellt keinen regulären Aufenthaltstitel dar, sondern erlaubt Geflüchteten den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer ihres Asylverfahrens. Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Geflüchtete mit der Asylantragsstellung. Sie gilt in der Regel bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag. Dies muss nicht zwingend die Entscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sein, sondern kann zum Beispiel im Falle eines Klageverfahrens gegen den BAMF-Bescheid auch ein späterer Zeitpunkt sein. Eine Aufenthaltsgestattung ist mit einigen Pflichten verbunden. Diese Pflichten knüpfen nicht unbedingt an die Aufenthaltsgestattung an sich an, sondern resultieren daraus, dass sich die betroffenen Personen noch im Asylverfahren befinden. Im folgenden Beitrag stellen wir Informationen zu den Rechten und Einschränkungen von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung in verschiedenen Lebensbereichen dar, und verweisen auf weiterführende Informationen zu diesen Themen.

→  Wissen kompakt: Aufenthaltsgestattung
 

Duldung

Eine Duldung erhalten in der Regel Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, aber vorerst nicht abgeschoben werden können. Die Duldung ist rechtlich kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine "Aussetzung der Abschiebung". Im folgenden Beitrag stellen wir Informationen zu den Rechten und Pflichten von Personen mit einer Duldung in verschiedenen Lebensbereichen sowie zu aufenthaltsrechtlichen Perspektiven dar, und verweisen auf weiterführende Informationen rund um die verschiedenen Formen der Duldung und deren Rechtsfolgen.

→  Wissen kompakt: Die Duldung
 

Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung kann an Personen ausgestellt werden, während ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis geprüft wird. Einen Anspruch auf diese Bescheinigung besteht dann, wenn eine Person zwar keinen Aufenthaltstitel besitzt, sich aber dennoch rechtmäßig in Deutschland aufhält – so etwa bei Personen, die sich ohne Visum für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten dürfen (z.B. US-amerikanische, kanadische, israelische und japanische Staatsangehörige). Im Jahr 2022 galt zumindest vorübergehend auch der Aufenthalt von aus der Ukraine geflüchteten Personen als rechtmäßig, ihnen war daher bis zur Entscheidung über ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung auszustellen. Weiterhin ist eine Fiktionsbescheinigung auszustellen, wenn eine Person bereits einen Aufenthaltstitel besitzt und vor dessen Ablauf die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt. In diesem Fall besteht der alte Aufenthaltstitel weiter, bis über den neuen Antrag entschieden wird.