Grundsätzliche Informationen zum Thema Abschiebungen und weiterführende Handreichungen haben wir in diesem Text zusammengestellt. Eine besondere Herausforderung stellen Abschiebungen aus Schulen oder Kindergärten dar. Hier stehen Pädagog*innen unter Umständen vor der Frage, ob sie verpflichtet sind, die Behörden bei der Abschiebung zu unterstützen oder ob sie Handlungsoptionen haben, die es ihnen ermöglichen, die ihnen anvertrauten Personen zu unterstützen. Dasselbe gilt für Menschen, deren Kolleg*innen im Betrieb eine Abschiebung droht.
Leitfaden für Pädagog*innen bei drohender Abschiebung eines Kindes oder Jugendlichen
In verschiedenen Bundesländern haben die Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), teilweise in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesflüchtlingsräten, Leitfäden zu Abschiebungen aus Kitas und Schulen herausgegeben. Die Leitfäden stellen zunächst präventive Optionen dar, wie im Vorfeld pädagogisches Personal bei einer drohenden Abschiebung handeln kann. Ebenso erklären sie die Rechte und Pflichten von Pädagog*innen bei einer laufenden Abschiebung. Darüber hinaus gehen die Leitfäden er auch auf die Kooperationsverpflichtungen der Bildungsinstitutionen im Allgemeinen ein.
Baden-Württemberg: GEW Baden Württemberg, Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung eines Kindes oder Jugendlichen, Juli 2017
Sachsen-Anhalt: GEW Sachsen-Anhalt/Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Leitfaden bei drohender Abschiebung eines Kindes oder Jugendlichen, März 2018
Handreichung zur Abschiebung aus Schulen und Betrieben
Der bayerische Landesverband der GEW hat eine Handreichung mit dem Titel "Abschiebungen aus Schulen und Betrieben - Informationen und Hinweise" herausgegeben. Die Handreichung erklärt zunächst, was eine Abschiebung ist und wer konkret von Abschiebung bedroht ist. Sie schildert, welche rechtlichen Schritte unternommen werden können, wenn die Polizei Schüler*innen oder Mitarbeiter*innen aus der Einrichtung heraus abschieben möchte.
→ GEW Bayern, Abschiebungen aus Schulen und Betrieben. Informationen und Hinweise, Juni 2017
Arbeitshilfe zur Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) haben eine Arbeitshilfe herausgegeben, die über die Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten informiert. Diese stellt die hohen Anforderungen an eine Abschiebung von Minderjährigen dar und erklärt, welche Rechte die geflüchteten Minderjährige haben. Sie richtet sich vor allem an Unterstützer*innen und Betreuer*innen von jungen Geflüchteten, ist aber auch darüber hinausgehend informativ.