In der Praxis ist Abschiebungshaft aber mehr als nur das „letzte Mittel“. Es kommt auch vor, dass Menschen rechtswidrig inhaftiert werden.
Wenn jemand sich in Abschiebungshaft befindet, ist es sehr schwer und in vielen Fällen unmöglich, die Abschiebung noch zu verhindern. Hierzu müssten rechtliche Abschiebungshindernisse oder Bleiberechtsoptionen kurzfristig vorgebracht und glaubhaft gemacht werden. Das funktioniert in der Praxis nur mit anwaltlicher Vertretung. Anders als Personen in Strafhaft haben Personen in Abschiebungshaft keinen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. In den einzelnen Abschiebungshafteinrichtungen gibt es Berater*innen, an die sich die Inhaftierten wenden können.
Grundsätzlich ist es auch möglich, in der Abschiebungshaft Besuch zu empfangen.
Die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung kann auch nach Vollzug der Abschiebung überprüft werden. In den allermeisten Fällen, in denen festgestellt wird, dass eine Person zu Unrecht inhaftiert wird, geschieht dies in Form einer nachträglichen Entscheidung. Aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs, die eine Freiheitsentziehung darstellt, haben die Betroffenen auch nach Ende der Haft einen Anspruch darauf, dass entschieden wird, ob ihre Inhaftierung rechtmäßig war oder nicht. Im Falle einer festgestellten Unrechtmäßigkeit der Haft gibt es die Möglichkeit einer (sehr geringen) Entschädigung. Außerdem ist die betroffene Person dann nicht mehr verpflichtet, die (weitaus höheren) Kosten der Inhaftierung zu begleichen, was im Falle einer beabsichtigten legalen Wiedereinreise nach Deutschland von Belang sein kann.
Informationen zu einzelnen Haftformen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat in seinem Leitfaden detaillierte Informationen sowohl zu den einzelnen Haftformen und ihren rechtlichen Voraussetzungen als auch zu den Bedingungen und Rechten während der Haft zusammengetragen:
→ Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.1, Anordnung von Abschiebungshaft
→ Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.3, Überstellungshaft
→ Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.4, Ausreisegewahrsam
→ Flüchtlingsrat Niedersachsen,Leitfaden, Kapitel 2.2, Die Situation in der Abschiebungshaft
Podcast zum Thema Abschiebung und Abschiebungshaft
Podcasts sind eine gute Möglichkeit, das eigene Wissen über ein bestimmtes Thema zu vertiefen und auf dem Laufenden zu bleiben. Im Podcast "so nicht bestellt" geht es um den Verwaltungsvorgang der Abschiebung. Wie laufen Abschiebungen ab? Wer landet in Abschiebungshaft? Was geschieht am Flughafen? Wohin gehen, nachdem der Abschiebeflieger gelandet ist? Und - wie die Abschiebung verhindern? Um diese und andere Themen geht es im Podcast "so nicht bestellt" von Bon Courage e.V. aus Borna.