Das Asylverfahren

Der Ablauf des Asyl-Verfahrens in Deutschland mit erklärenden mehrsprachigen Materialien und Hinweisen für besondere Verfahren z.B. unbegleitete Minderjährige, geschlechtsspezifische Asylgründe, LGBTTIQ*

Inhalt:

  1. Überblick über den Ablauf des Verfahrens
  2. Vertiefende und erklärende Materialien (auch mehrsprachig) zum Asylverfahren in Deutschland
  3. Materialien des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - mehrsprachig
  4. Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Verfolgung
  5. Asylverfahren bei LGBTTIQ*
  6. Asylverfahren unbegleitete Minderjährige
  7. Asylverfahren Menschen mit Behinderungen

1. Überblick über den Ablauf des Verfahrens

 Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob Menschen in Deutschland Schutz erhalten. Es ist nicht möglich, den Asylantrag in einer deutschen Botschaft im Ausland zu stellen. Asyl muss in Deutschland selbst beantragt werden.

Flüchtlinge können nach der Einreise bei der Grenzbehörde, der Polizei oder einer Ausländerbehörde sagen, dass sie Asyl beantragen wollen. Das ist aber noch kein Asylantrag. Man nennt das ein Asylbegehren oder Asylgesuch. Die Behörde registriert die asylsuchende Person und leitet sie an eine  Aufnahmeeinrichtung weiter. Oft wird dafür eine Anlaufbescheinigung ausgestellt. 

In der Aufnahmeeinrichtung bekommt man einen Ankunftsnachweis und einen Termin zur Asylantragstellung. Hier finden auch die weitere Registrierung, die ärztliche Untersuchung und Asylantragstellung statt. Mal werden sie Erstaufnahmeeinrichtung, mal Ankunftszentrum oder in Bayern AnkER-Zentren genannt. In vielen dieser Einrichtungen hat das BAMF eine Außenstelle.

Manchmal kann man in dem Bundesland bleiben, in dem man gesagt hat, dass man Asyl beantragen möchte. Häufig erfolgt die Zuweisung in ein anderes Bundesland. Das liegt daran, dass die Leistungsfähigkeit der Bundesländer unterschiedlich ist - auch ihre Bevölkerungszahl spielt eine Rolle und die Kapazität der BAMF-Außenstellen (also die Frage, wie viele Flüchtlinge schon dort sind). Außerdem sind die verschiedenen BAMF-Außenstellen auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert. Das System, mit dem Asylsuchende verteilt werden, nennt sich EASY.

Der Asylantrag muss persönlich gestellt werden. Schriftliche Asylanträge können nur die stellen, die nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das sind vor allem Personen, die vorher schon in Deutschland gelebt haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen gültigen Aufenthaltstitel für mehr als sechs Monate haben.

Spätestens bei der persönlichen Antragsstellung werden Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt, d.h. es werden Fotos von ihnen gemacht und Fingerabdrücke genommen. Anhand dieser wird mit der „EURODAC“-Datenbank überprüft, ob die Betroffenen bereits in einem anderen europäischen Staat registriert wurden. Wenn das so ist, wird ein Dublin-Verfahren eingeleitet. 

Bei der Asylantragstellung wird der Ankunftsnachweis durch die Aufenthaltsgestattung ersetzt. Der Aufenthalt gilt aber schon ab Ausstellung des Ankunftsnachweises als gestattet. Mehr Informationen zur Aufenthaltsgestattung gibt es hier:

→  "Wissen kompakt: Die Aufenthaltsgestattung“

Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende Rechte und Pflichten.

Rechte von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens

→ Pflichten von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens

Wenn feststeht, dass Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, untersucht das BAMF, ob bei einer asylsuchenden Person die Voraussetzungen für einen Schutzstatus vorliegen. Dazu wird eine Anhörung (Interview) durchgeführt, die der schutzsuchenden Person Gelegenheit geben soll, ihre Fluchtgründe darzulegen.

→  "Die Anhörung im Asylverfahren" Informationen für Unterstützer*innen und Beistände

Bei der Anhörung muss die Situation von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden berücksichtigt werden - dazu gibt es unten mehr Informationen.

Schließlich trifft das BAMF eine Entscheidung darüber, ob ein Schutzstatus gewährt wird oder nicht und erlässt einen entsprechenden Bescheid. Wenn ein Schutzstatus zugesprochen wird, folgt daraus für die betroffene Person ein Recht zum Aufenthalt (statt bisher nur die Gestattung).

→   Der BAMF-Bescheid – und jetzt?

Das folgende Schulungsvideo erklärt die Voraussetzungen, unter denen der jeweilige Schutzstatus erteilt werden kann. Es gibt verschiedene Formen von Schutzstatus mit unterschiedlichen Rechtsfolgen - beispielsweise für einen Aufenthaltstitel oder den Familiennachzug. Das wird im Video alles erklärt. Es wurde im Rahmen einer Reihe vom Deutschen Roten Kreuz gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Schulungsvideo Migrationsrecht: Asylrecht - Schutzstatus  (Juni 2023)

Handbook Germany erklärt die Formen von Schutzstatus in den Sprachen Englisch Deutsch Arabisch Farsi/Dari Französisch Paschto Russisch Türkisch Ukrainisch

  Aufenthaltserlaubnis für geflüchtete Menschen (Sprachen oben rechts einstellen)

Wird der Asylantrag abgelehnt (teilweise oder vollständig), kann gegen den Bescheid des BAMF beim Verwaltungsgericht geklagt werden (das nennt man Rechtsmittel einlegen). Gründe dafür können z.B. Formfehler sein oder dass Fluchtgründe nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Man kann unter bestimmten Bedingungen nach dem Verwaltungsgericht noch in die nächsten Instanzen gehen, das heißt das Oberverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof anrufen. Diese Gerichtsverfahren gelten noch als Teil des Asylverfahrens. Auch gegen Dublin-Bescheide kann man klagen, z.B. wenn die Situation für Flüchtlinge im zuständigen EU-Land so schlecht sind, dass sie gegen EU- oder internationales Recht verstoßen.

→  Informationen zum Thema Rechtsschutz bei asyl.net

2. Vertiefende und erklärende Materialien (auch mehrsprachig) zum Asylverfahren in Deutschland

Die Basisinformation des Informationsverbunds Asyl und Migration enthält eine Beschreibung des Ablaufs eines Asylverfahrens (mit Fallbeispielen) und einige wichtige Hinweise dazu, was im Asylverfahren geprüft wird und wie die Anhörung abläuft.

→  Basisinformation Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland  Stand 2020

Das folgende Schulungsvideo erklärt den Ablauf des Asylverfahrens. Die Erläuterungen folgen den einzelnen Verfahrensschritten von Asylgesuch/Registrierung über "Verteilung", Antragstellung und Anhörung bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Abschließend wird noch auf das Klageverfahren bei Gericht eingegangen. Das Video wurde im Rahmen einer Reihe vom Deutschen Roten Kreuz gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Dezember 2022 veröffentlicht wurde,

Schulungsvideo zum Ablauf des Asylverfahrens (Stand: Dezember 2022)

Eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Praxis und zum Ablauf von Asylverfahrens finden Sie bei asyl.net.

→  asyl.net, Informationen zum Asylverfahren

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis enthält. Zudem finden sich im Anhang Links und Adressen sowie umfangreiche Überblickstabellen. Freiwillig Engagierten gibt sie einen Einblick, die Lektüre befähigt aber nicht zur asylrechtlichen Beratung. Die hier bereit gestellten Basisinformationen müssen durch das Wissen geschulter Fachleute ergänzt werden, um tatsächlich eine kompetente Beratung von Geflüchteten sicherzustellen.

→  Der Paritätische, Grundlagen des Asylverfahrens. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration  (5. überarbeitete Auflage 2021)

3. Materialien des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - mehrsprachig

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, stellt verschiedene mehrsprachige Materialien zum Download bereit:

Die Informationsseite des BAMF zum Ablauf des Verfahrens.Arabisch Englisch Französisch Russisch und Türkisch

→  BAMF-Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens

Eine ausführliche Informationsbroschüre zum Download auf Deutsch:

Ablauf des deutschen Asylverfahrens - Ein Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte und rechtlichen Grundlagen

Eine Broschüre zum Ablauf des Verfahrens in den Sprachen: Arabisch Dari Englisch Farsi Französisch Georgisch Kurdisch - Kurmandschi + Kurdî Paschto Russisch Spanisch Türkisch zum Download oder zum Bestellen als Papierversion. Für die verschiedenen Sprachen auf der Seite nach unten scrollen.

Broschüre: Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten. Stand April 2025

Ein Video in den Sprachen Albanisch Arabisch Englisch Farsi Französisch

Video Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten.

Ein Plakat (DIN-A-4) zum Ablauf des Verfahrens in den Sprachen: Deutsch Arabisch Dari Englisch Farsi Französisch Georgisch Kurdisch - Kurmandschi + Kurdî und Kurdisch - Sorani Paschto Russisch Spanisch Türkisch

Plakat: „Ablauf des deutschen Asylverfahrens“

4. Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Verfolgung

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe für Asylverfahren unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolung herausgegeben, die sich an Berater*innen richtet. Die Arbeitshilfe bietet rechtliche Grundlagen zum Ablauf des Asylverfahrens, zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Rechte im Asylverfahren geltend gemacht werden können, und gibt praktische Hinweise für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung aus der Perspektive der Entscheidungspraxis des BAMF sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Der Paritätische, Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren. Eine Arbeitshilfe für Berater*innen (Stand: Juli 2022)
 

5. Asylverfahren bei LGBTTIQ*

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) informiert auf seiner Website über asylrechtliche Themen für LGBTTIQ*. Im Zuge einer allgemeinen Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des Ablaufs eines Asylverfahren (allerdings auf dem Stand von Ende 2019, also vor den umfangreichen Änderungen des Jahres 2020) wird erklärt, was für LGBTTIQ* bePaschtosonders zu beachten ist. Des Weiteren hat der LSVD eine Sammlung von asylrechtlichen Entscheidungen zu LGBTTIQ*.

→  Zur Webseite des LSVD zum Thema Asylrecht

Mehr Informationen zum Thema geflüchtete LGBTTIQ* finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: LGBTTIQ*-Geflüchtete
 

6. Asylverfahren unbegleitete Minderjährige

Eine Broschüre des Flüchtlingsrats Niedersachsen erklärt das Asylverfahren für minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind. Die Broschüre soll den Kindern und Jugendlichen helfen. Sie ist in einfachem Deutsch verfasst.

→ Das Asylverfahren. Deine Rechte, deine Perspektiven – erklärt für unbegleitete Minderjährige

Mehr Informationen zur Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: Arbeitshilfen für die Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asyl- und Klageverfahren

7. Asylverfahren Menschen mit Behinderungen

Eine Behinderung allein ist kein Grund, um in Deutschland Schutz zu bekommen. Wenn eine Person aber wegen der Behinderung verfolgt wird, kann das ein Grund für die Anerkennung als Flüchtling sein. Oder wenn eine Person in Ihrem Heimatland wegen der Behinderung menschenunwürdig behandelt wird, kann das ein Grund für subsidiären Schutz sein. Es ist dabei egal, wie schwer die Behinderung ist. Für das Asylverfahren ist es entscheidend, dass die Behinderung der Grund für Verfolgung oder menschenunwürdige Behandlung ist.