Das Asylverfahren

Hier beschreiben wir kurz, wie ein Asylverfahren abläuft. Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob Menschen, die Asyl beantragt haben, in Deutschland Schutz erhalten können. Ein Asylantrag kann nur in Deutschland gestellt werden. Darüber, wie das Verfahren abläuft, gibt es zahlreiche weitere Informationen, auf die wir hier teilweise hinweisen wollen.

Wenn Asylsuchende sich nach der Einreise bei der Grenzbehörde, der Polizei oder einer Ausländerbehörde melden und um Asyl nachsuchen, so stellt dies noch keinen Asylantrag dar. Es handelt sich lediglich um ein sogenanntes Asylbegehren oder Asylgesuch. Die Behörden registrieren die Betroffenen und leiten sie dann an die zuständige oder nächstgelegene Aufnahmestelle weiter. Hierfür wird häufig eine sogenannte Anlaufbescheinigung ausgestellt. Das Asylgesuch kann aber auch gleich schon bei einer Aufnahmeeinrichtung vorgebracht werden.

Es ist möglich, dass das Asylverfahren anschließend an dem Ort durchgeführt wird, bei dem sich die Asylsuchenden melden. Häufig erfolgt aber auch die Zuweisung in ein anderes Bundesland. Dort wird mithilfe des bundesweiten Systems zur Verteilung von Asylsuchenden (EASY) ermittelt, welche Aufnahmeeinrichtung für eine asylsuchende Person zuständig ist. Hierbei wird neben der Bevölkerungszahl und Leistungsfähigkeit der Bundesländer auch die Kapazität der Standorte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie ihre Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsländer berücksichtigt. In der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung wird den Betroffenen ein Ankunftsnachweis ausgestellt und sie bekommen einen Termin zur Asylantragstellung bei der zugeordneten Außenstelle des BAMF. An etwa 25 Standorten in Deutschland sind verschiedene Schritte (Registrierung, ärztliche Untersuchung, Asylantragstellung) zusammengefasst.

Die Asylantragstellung erfolgt grundsätzlich persönlich. Eine schriftliche Asylantragstellung ist nur für diejenigen vorgeschrieben, die nicht verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das sind vor allem die Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung über einen gültigen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von über sechs Monaten verfügen.

Spätestens anlässlich der persönlichen Antragsstellung werden Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt, d.h. es werden Fotos von ihnen gemacht und Fingerabdrücke genommen. Anhand dieser wird mit der „EURODAC“-Datenbank überprüft, ob die Betroffenen bereits in einem anderen europäischen Staat registriert wurden und ggf. wird ein Dublin-Verfahren eingeleitet. Bei der förmlichen Asylantragstellung wird der Ankunftsnachweis durch die Aufenthaltsgestattung ersetzt. Der Aufenthalt gilt aber schon ab Ausstellung des Ankunftsnachweises als gestattet. Mehr Informationen zur Aufenthaltsgestattung gibt es hier:

→  "Wissen kompakt: Die Aufenthaltsgestattung“
→  Informationen zum Status von Menschen mit Aufenthaltsgestattung im Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Wenn feststeht, dass Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, untersucht das BAMF, ob bei einer asylsuchenden Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Schutzstatus vorliegen. Dazu wird eine Anhörung durchgeführt, die der schutzsuchenden Person Gelegenheit geben soll, ihre Fluchtgründe darzulegen.

→  "Die Anhörung im Asylverfahren" Informationen für Unterstützer*innen und Beistände

Schließlich trifft das BAMF eine Entscheidung darüber, ob ein Schutzstatus gewährt wird oder der Asylantrag abgelehnt wird und erlässt einen entsprechenden Bescheid. Wenn ein Schutzstatus zugesprochen wird, folgt daraus für die betroffene Person ein entsprechendes Recht zum Aufenthalt.

→   Der BAMF-Bescheid – und nun?

Ein Schulungsvideo, das im Rahmen einer Reihe vom Deutschen Roten Kreuz gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Juni 2023 veröffentlicht wurde, erklärt die Voraussetzungen, unter denen der jeweilige Schutzstatus erteilt werden kann. Eingegangen wird zudem auf die Rechtsfolgen, die sich aus der Zuerkennung der verschiedenen Schutzstatus ergeben - beispielsweise hinsichtlich des Anspruchs auf Aufenthaltstitel oder mit Blick auf den Familiennachzug.

Schulungsvideo Migrationsrecht: Asylrecht - Schutzstatus

Wird der Asylantrag teilweise oder vollständig abgelehnt, können gegen den Bescheid des BAMF Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Der dadurch eingeleitete Gerichtsprozess, bis zur letztinstanzlichen Entscheidung, ist auch noch Teil des Asylverfahrens. Falls sich nach endgültiger Ablehnung des Asylantrags neue Gründe für das Schutzgesuch ergeben, kann die asylsuchende Person einen Folgeantrag stellen.

→  Informationen zum Thema Rechtsschutz bei asyl.net

Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende bestimmte Rechte und Pflichten. Dabei muss die Situation von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden speziell berücksichtigt werden.
 

Informationen und Handreichungen zum Asylverfahren in Deutschland

Die Basisinformation des Informationsverbunds Asyl und Migration enthält eine Beschreibung des Ablaufs eines Asylverfahrens (mit Fallbeispielen) und einige wichtige Hinweise dazu, was im Asylverfahren geprüft wird und wie die Anhörung abläuft.

→  Basisinformation Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland (Stand 2020)

Ein Schulungsvideo, das im Rahmen einer Reihe vom Deutschen Roten Kreuz gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Dezember 2022 veröffentlicht wurde, erklärt den Ablauf des Asylverfahrens. Die Erläuterungen folgen den einzelnen Verfahrensschritten von Asylgesuch/Registrierung über "Verteilung", Antragstellung und Anhörung bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Abschließend wird noch auf das Klageverfahren bei Gericht eingegangen.

→ Deutsche Rote Kreuz/Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Schulungsvideo zum Ablauf des Asylverfahrens (Stand: Dezember 2022)

Eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Praxis und zum Ablauf von Asylverfahrens finden Sie bei asyl.net.

→  asyl.net, Informationen zum Asylverfahren

Bei Handbook Germany gibt es mehrsprachige Informationen zum Thema Asylverfahren, die sich vor allem an Geflüchtete richten. In Form von Fragen und Antworten wird informiert zu Themen wie Registrierung, Anhörung und Entscheidung. Die Informationen sind die in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch verfügbar.

→  Themenseite „Asylverfahren“ bei Handbook Germany

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis enthält. Zudem finden sich im Anhang Links und Adressen sowie umfangreiche Überblickstabellen. Freiwillig Engagierten gibt sie einen Einblick, die Lektüre befähigt aber nicht zur asylrechtlichen Beratung. Die hier bereit gestellten Basisinformationen müssen durch das Wissen geschulter Fachleute ergänzt werden, um tatsächlich eine kompetente Beratung von Geflüchteten sicherzustellen.

→  Der Paritätische, Grundlagen des Asylverfahrens. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (5. überarbeitete Auflage 2021)
 

Informationen zum Asylverfahren und zum Ablauf des Verfahrens beim BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, hat eine mehrsprachige Informationsseite zum Ablauf des Verfahrens (die Informationen sind auch verfügbar auf Englisch, Französisch und Arabisch). Daneben steht hier eine Broschüre zum Download zur Verfügung, in der ebenfalls der Ablauf des Verfahrens beschrieben wird.

→  BAMF-Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens
 

Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Verfolgung

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe für Asylverfahren unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolung herausgegeben, die sich an Berater*innen richtet. Die Arbeitshilfe bietet rechtliche Grundlagen zum Ablauf des Asylverfahrens, zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Rechte im Asylverfahren geltend gemacht werden können, und gibt praktische Hinweise für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung aus der Perspektive der Entscheidungspraxis des BAMF sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Der Paritätische, Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren. Eine Arbeitshilfe für Berater*innen (Stand: Juli 2022)
 

Asylverfahren bei LGBTTIQ*

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) informiert auf seiner Website über asylrechtliche Themen für LGBTTIQ*. Im Zuge einer allgemeinen Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des Ablaufs eines Asylverfahren (allerdings auf dem Stand von Ende 2019, also vor den umfangreichen Änderungen des Jahres 2020) wird erklärt, was für LGBTTIQ* besonders zu beachten ist. Des Weiteren hat der LSVD eine Sammlung von asylrechtlichen Entscheidungen zu LGBTTIQ*.

→  Zur Webseite des LSVD zum Thema Asylrecht

Mehr Informationen zum Thema geflüchtete LGBTTIQ* finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: LGBTTIQ*-Geflüchtete
 

Informationen zum Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige

Eine Broschüre des Flüchtlingsrats Niedersachsen erklärt das Asylverfahren für minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind. Die Broschüre soll den Kindern und Jugendlichen helfen. Sie ist in einfachem Deutsch verfasst.

→ Das Asylverfahren. Deine Rechte, deine Perspektiven – erklärt für unbegleitete Minderjährige

Mehr Informationen zur Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: Arbeitshilfen für die Begleitung unbegleiteter Minderjaehriger im Asyl- und Klageverfahren