Arbeitshilfen für die Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asyl- und Klageverfahren

Wie und wann stellt man einen Asylantrag? Vorbereitung auf die Anhörung / Bescheide und Klagemöglichkeit / Alternativen zum Asylantrag / andere ausländerrechtliche Belange

Inhalt:

  1. Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen,
  2. Umgang mit Ablehnungen, Klageverfahren, Bleiberecht.
  3. Grundsätzliche Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

ACHTUNG: Alle Informationen in diesem Artikel gelten für Asylanträge, die vor dem 12. Juni 2026 gestellt wurden. Danach gelten die neuen EU-Verordnungen. Diese beinhalten vor allem: Verfahrensänderungen der Aufnahme und Anhörung, kürzere Verfahrensfristen, zusätzliche Verfahrensarten mit teilweise geschlossener Unterbringung, neue Dublinregeln, sowie veränderte Rechte und Pflichten im laufenden Verfahren. Unbegleitete Minderjährige sind außerdem von Änderungen des geplanten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe betroffen. Insbesondere könnte das zu Änderungen bei der Alterseinschätzung führen und zu restriktiven  Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern. Die neuen Regelungen  werden hier nach und nach eingefügt. Vorab informieren kann man sich hier: GEAS-Anpassungsgesetz

WICHTIG beachten Sie jetzt schon den Artikel über die  Sicheren Herkunftsstaaten

1. Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter. Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen. Ist etwa die Einlegung einer Klage sinnvoll? Und wenn ja, was gilt es bei der Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen vor Gericht zu beachten? 

Da bei all diesen Themen so einige Dinge zu beachten sind, haben die verschiedenen Fachverbände die Antworten auf all diese Fragen kompakt zusammengefasst. Die verschiedenen Publikationen enthalten hilfreiche Praxistipps und vermitteln die rechtlichen Grundlagen.

Eine kompakte Arbeitshilfe des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und des Flüchtlingsrats Thüringen enthält alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen, von der Asylantragstellung, über die Anhörungsvorbereitung, den Erhalt des BAMF-Bescheids bis zum Klageverfahren. Die Arbeitshilfe richtet sich an Jugendämter, Vormund*innen, Betreuer*innen sowie weitere Interessierte:

BumF/Flüchtlingsrat Thüringen, Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Vormund*innen und Betreuer*innen, November 2019

Auch in einer Broschüre von UNHCR und dem Informationsverbund Asyl & Migration werden die grundlegenden Verfahrensschritte dargestellt. Der Fokus liegt hier auf der Vormundschaft von unbegleitten minderjährigen Geflüchteten.

Informationsverbund Asyl und Migration/UNHCR, Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige. Handreichung für die Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren und darüber hinaus, Juli 2019

Die folgenden Arbeitshilfen vom Flüchtlingsrat Thüringen und dem BumF bieten Informationen zur Vorbereitung auf die Anhörung sowie zur Frage, in welchen Konstellationen das Stellen eines Asylantrags oder eines aufenthaltsrechtlichen Antrags sinnvoller sein kann.

Flüchtlingsrat Thüringen, Einführende Informationen für Fachkräfte der Jugendhilfe Stand Mai 2024

BumF/Flüchtlingsrat Thüringen Die Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren, August 2016
 

2. Umgang mit Ablehnungen, Klageverfahren, Bleiberecht

Eine Arbeitshilfe von BumF und Flüchtlingsrat Thüringen widmet sich dem Umgang mit teilweiser oder vollständig abgelehnten Asylanträgen durch das BAMF.

BumF/Flüchtlingsrat Thüringen, Der BAMF-Bescheid im Asylverfahren - Zum Umgang mit BAMF-Bescheiden von umF und jungen volljährigen Geflüchteten bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung im Asylverfahren, Mai 2019

Der Flüchtlingsrat Thüringen, der BumF und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben zudem gemeinsam diese Arbeitshilfe zum Klageverfahren herausgegeben, die weiterführende Hinweise und Informationen zum Ablauf des Klageverfahrens enthält:

BumF/Flüchtlingsrat Niedersachsen/Flüchtlingsrat Thüringen, Das Klageverfahren – Begleitung von umF und jungen volljährigen Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Mai 2019

An Beratende und Unterstützer*innen von unbegleitetenden minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen richtet sich diese Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur möglichen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG:

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a AufenthG. Eine Arbeitshilfe für Beratende und Unterstützende in Niedersachsen, Februar 2020

 

4. Grundsätzliche Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Zur ehrenamtlichen Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge findet man mehr hier

Grundlegende Informationen zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge findet man hier