Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter.
Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen. Ist etwa die Einlegung einer Klage sinnvoll? Und wenn ja, was gilt es bei der Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen vor Gericht zu beachten?
Da bei all diesen Themen so einige Dinge zu beachten sind, haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), der Flüchtlingsrat Thüringen die Antworten auf all diese Fragen kompakt in Arbeitshilfen zusammengefasst. Sie enthalten hilfreiche Praxistipps und vermitteln die rechtlichen Grundlagen.
Die Arbeitshilfen in der Übersicht:
Eine kompakte Arbeitshilfe enthält alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen, von der Asylantragstellung, über die Anhörungsvorbereitung, den Erhalt des BAMF-Bescheids bis zum Klageverfahren. Die Arbeitshilfe richtet sich an Jugendämter, Vormund*innen, Betreuer*innen sowie weitere Interessierte:
Auch in der Broschüre "Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige" werden die grundlegenden Verfahrensschritte dargestellt:
Die folgenden Arbeitshilfen gibt es zudem themenspezifisch für einzelne Fragestellungen:
→ Die Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren
Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen ist zudem diese Arbeitshilfe zum Klageverfahren erschienen, die weiterführende Hinweise und Informationen zum Ablauf des Klageverfahrens erhalten:
Weitere Arbeitshilfen zur Begleitung und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren finden Sie auf der Website des BumF sowie bei uns.