Arbeitshilfen für die Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asyl- und Klageverfahren

Was gilt es bei der Begleitung und Beratung unbegleiteter minderjähriger Geflüchtete und junger Volljähriger im Asyl- und Klageverfahren zu beachten? Hierzu gibt es gute Arbeitshilfen, die Fragen zur Asylantragstellung, zur Anhörung, zum Umgang mit dem Ablehnungsbescheid sowie zum Klageverfahren beantworten.

 

Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter.

Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen. Ist etwa die Einlegung einer Klage sinnvoll? Und wenn ja, was gilt es bei der Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen vor Gericht zu beachten? 

Da bei all diesen Themen so einige Dinge zu beachten sind, haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), der Flüchtlingsrat Thüringen die Antworten auf all diese Fragen kompakt in Arbeitshilfen zusammengefasst. Sie enthalten hilfreiche Praxistipps und vermitteln die rechtlichen Grundlagen.

 

Die Arbeitshilfen in der Übersicht:

Eine kompakte Arbeitshilfe enthält alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen, von der Asylantragstellung, über die Anhörungsvorbereitung, den Erhalt des BAMF-Bescheids bis zum Klageverfahren. Die Arbeitshilfe richtet sich an Jugendämter, Vormund*innen, Betreuer*innen sowie weitere Interessierte:

→  Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Vormund*innen und Betreuer*innen

Auch in der Broschüre "Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige" werden die grundlegenden Verfahrensschritte dargestellt:

→ Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige. Handreichung für die Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren und darüber hinaus.

Die folgenden Arbeitshilfen gibt es zudem themenspezifisch für einzelne Fragestellungen:

→  Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit

→  Die Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren

Der BAMF-Bescheid im Asylverfahren - Zum Umgang mit BAMF-Bescheiden von umF und jungen volljährigen Geflüchteten bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung im Asylverfahren

 

Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen ist zudem diese Arbeitshilfe zum Klageverfahren erschienen, die weiterführende Hinweise und Informationen zum Ablauf des Klageverfahrens erhalten:

→  Das Klageverfahren – Begleitung von umF und jungen volljährigen Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

 

Weitere Arbeitshilfen zur Begleitung und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren finden Sie auf der Website des BumF sowie bei uns.