Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter. Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen. Ist etwa die Einlegung einer Klage sinnvoll? Und wenn ja, was gilt es bei der Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen vor Gericht zu beachten?
Da bei all diesen Themen so einige Dinge zu beachten sind, haben die verschiedenen Fachverbände die Antworten auf all diese Fragen kompakt zusammengefasst. Die verschiedenen Publikationen enthalten hilfreiche Praxistipps und vermitteln die rechtlichen Grundlagen.
Arbeitshilfen: Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen
Eine kompakte Arbeitshilfe des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und des Flüchtlingsrats Thüringen enthält alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen, von der Asylantragstellung, über die Anhörungsvorbereitung, den Erhalt des BAMF-Bescheids bis zum Klageverfahren. Die Arbeitshilfe richtet sich an Jugendämter, Vormund*innen, Betreuer*innen sowie weitere Interessierte:
Auch in einer Broschüre von UNHCR und dem Informationsverbund Asyl & Migration werden die grundlegenden Verfahrensschritte dargestellt. Der Fokus liegt hier auf der Vormundschaft von unbegleitten minderjährigen Geflüchteten.
Die folgenden Arbeitshilfen vom Flüchtlingsrat Thüringen und dem BumF bieten Informationen zur Vorbereitung auf die Anhörung sowie zur Frage, in welchen Konstellationen das Stellen eines Asylantrags oder eines aufenthaltsrechtlichen Antrags sinnvoller sein kann.
Arbeitshilfen: Umgang mit Ablehnungen, Klageverfahren, Bleiberecht
Eine Arbeitshilfe von BumF und Flüchtlingsrat Thüringen widmet sich dem Umgang mit teilweiser oder vollständig abgelehnten Asylanträgen durch das BAMF.
Der Flüchtlingsrat Thüringen, der BumF und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben zudem gemeinsam diese Arbeitshilfe zum Klageverfahren herausgegeben, die weiterführende Hinweise und Informationen zum Ablauf des Klageverfahrens enthält:
An Beratende und Unterstützer*innen von unbegleitetenden minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen richtet sich diese Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur möglichen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG:
Grundsätzliche Informationen zu unbegleiteten Minderjährigen
Darüber hinaus hat die Caritas ihre Publikation zum Thema Unbegleitete minderjährige Geflüchtete Ende 2020 aktualisiert und neu aufgelegt. Die in der Reihe "Migration im Fokus" erschiene Publikation richtet sich insbesondere an Politik und Fachöffentlichkeit.
Weitere Arbeitshilfen zur Begleitung und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren finden Sie auf der Website des BumF.