Freiwilliges Engagement

Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Das Asylverfahren

Der Ablauf des Asyl-Verfahrens in Deutschland. Erklärenden mehrsprachigen Materialien. Hinweise für besondere Verfahren z.B. unbegleitete Minderjährige, geschlechtsspezifische Asylgründe, LGBTTIQ*

Inhalt:

  1. Überblick über den Ablauf des Verfahrens
  2. Vertiefende Materialien (auch mehrsprachig) zum Asylverfahren in Deutschland
  3. Materialien des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - mehrsprachig
  4. Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Verfolgung
  5. Asylverfahren bei LGBTTIQ*
  6. Asylverfahren unbegleitete Minderjährige
  7. Asylverfahren Menschen mit Behinderungen

1. Überblick über den Ablauf des Verfahrens

 Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob Menschen in Deutschland Schutz erhalten. Es ist nicht möglich, den Asylantrag in einer deutschen Botschaft im Ausland zu stellen. Asyl muss in Deutschland selbst beantragt werden.

Flüchtlinge können nach der Einreise bei der Grenzbehörde, der Polizei oder einer Ausländerbehörde sagen, dass sie Asyl beantragen wollen. Das ist aber noch kein Asylantrag. Man nennt das ein Asylbegehren oder Asylgesuch. Die Behörde registriert die asylsuchende Person und leitet sie an eine  Aufnahmeeinrichtung weiter. Oft wird dafür eine Anlaufbescheinigung ausgestellt. 

In der Aufnahmeeinrichtung bekommt man einen Ankunftsnachweis und einen Termin zur Asylantragstellung. Hier finden auch die weitere Registrierung und die ärztliche Untersuchung statt. Mal werden sie Erstaufnahmeeinrichtung, mal Ankunftszentrum oder in Bayern AnkER-Zentren genannt. In vielen dieser Einrichtungen hat das BAMF eine Außenstelle.

Manchmal kann man in dem Bundesland bleiben, in dem man gesagt hat, dass man Asyl beantragen möchte. Häufig erfolgt die Zuweisung in ein anderes Bundesland. Das liegt daran, dass die Leistungsfähigkeit der Bundesländer unterschiedlich ist - auch ihre Bevölkerungszahl spielt eine Rolle und die Kapazität der BAMF-Außenstellen (also die Frage, wie viele Flüchtlinge schon dort sind). Außerdem sind die verschiedenen BAMF-Außenstellen auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert. Das System, mit dem Asylsuchende verteilt werden, nennt sich EASY

Wenn man einen Asylantrag stellt und bereits enge Familienangehörige in Deutschland hat, ist es wichtig, dass sehr früh mitzuteilen. Denn es gilt der Grundsatz, dass enge Familienmitglieder, die in Deutschland leben, nicht getrennt werden sollen. Bei der Unterbringung und der Verteilung auf die Bundesländer muss die Familieneinheit berücksichtigt werden. Man kann auch sehr früh im Verfahren einen Antrag auf Umverteilung zu den Familienangehörigen stellen (siehe § 51 AsylG). Wenn Angehörige aus dem Ausland im Wege des Familiennachzugs eine Aufenthaltserlaubnis für über sechs Monate bekommen, unterliegen sie keiner Wohnpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung und können zu ihren bereits aufenthaltsberechtigten Familienmitgliedern ziehen.

Der Asylantrag muss persönlich gestellt werden. Schriftliche Asylanträge können nur die stellen, die nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das sind vor allem Personen, die vorher schon in Deutschland gelebt haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen gültigen Aufenthaltstitel für mehr als sechs Monate haben.

Spätestens bei der persönlichen Antragsstellung werden Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt, d.h. es werden Fotos von ihnen gemacht und Fingerabdrücke genommen. Die Fingerabdrücke werden in der EURODAC-DATENBANK gespeichert und überprüft, ob die Betroffenen bereits in einem anderen europäischen Staat registriert wurden. Wenn das so ist, wird ein Dublin-Verfahren eingeleitet. Zum Dublin-Verfahren findet man hier mehr und hier zur EURODAC-Datenbank.

Bei der Asylantragstellung wird der Ankunftsnachweis durch die Aufenthaltsgestattung ersetzt. Der Aufenthalt gilt aber schon ab Ausstellung des Ankunftsnachweises als gestattet. Mehr Informationen zur Aufenthaltsgestattung gibt es hier:

→  "Wissen kompakt: Die Aufenthaltsgestattung“

Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende Rechte und Pflichten.

Rechte von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens

→ Pflichten von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens

Wenn feststeht, dass Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, untersucht das BAMF, ob die Voraussetzungen für einen Schutzstatus vorliegen. Dazu wird eine Anhörung (Interview) durchgeführt, die der schutzsuchenden Person Gelegenheit geben soll, ihre Fluchtgründe darzulegen.

→  "Die Anhörung im Asylverfahren" Informationen für Unterstützer*innen und Beistände

Bei der Anhörung muss die Situation von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden berücksichtigt werden - dazu gibt es unten mehr Informationen.

Schließlich trifft das BAMF eine Entscheidung darüber, ob ein Schutzstatus gewährt wird oder nicht und erlässt einen entsprechenden Bescheid. Wenn ein Schutzstatus zugesprochen wird, folgt daraus für die betroffene Person ein Recht zum Aufenthalt (statt bisher nur die Gestattung).

Das folgende Schulungsvideo erklärt die Voraussetzungen, unter denen der jeweilige Schutzstatus erteilt werden kann. Es gibt verschiedene Formen von Schutzstatus mit unterschiedlichen Rechtsfolgen - beispielsweise für einen Aufenthaltstitel oder den Familiennachzug. Das wird im Video alles erklärt. 

Schulungsvideo Migrationsrecht: Asylrecht - Schutzstatus  (Juni 2023)

Handbook Germany erklärt die Formen von Schutzstatus in den Sprachen Englisch Deutsch Arabisch Farsi/Dari Französisch Paschto Russisch Türkisch Ukrainisch

  Aufenthaltserlaubnis für geflüchtete Menschen (Sprachen oben rechts einstellen)

Wird der Asylantrag abgelehnt (teilweise oder vollständig), kann gegen den Bescheid des BAMF beim Verwaltungsgericht geklagt werden (das nennt man Rechtsmittel einlegen). Gründe dafür können z.B. Formfehler sein oder dass Fluchtgründe nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Man kann unter bestimmten Bedingungen nach dem Verwaltungsgericht noch in die nächsten Instanzen gehen, das heißt: das Oberverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof anrufen. Diese Gerichtsverfahren gelten noch als Teil des Asylverfahrens. Auch gegen Dublin-Bescheide kann man klagen, z.B. wenn die Situation für Flüchtlinge im zuständigen EU-Land so schlecht sind, dass sie gegen EU- oder internationales Recht verstoßen.

→  Informationen zum Thema Rechtsschutz bei asyl.net

Ausführliche Informationen zu den Fragen: Worauf muss ich in der Zeit achten, die ich auf den Bescheid warte? Wie ist der Bescheid zu verstehen? Welche Fristen muss ich einhalten, wenn ich gegen einen fragwürdigen Ablehnungsbescheid klagen will? - gibt es hier:

 →  BAMF-Bescheid - und jetzt?

Die Fristen für Klagen gegen einen Ablehnungsbescheid sind sehr kurz. Deshalb sollte man sich frühzeitig damit befassen.

Außer dem hier beschriebenen Asylverfahren gibt es einige seltenere Sonderverfahren. Dazu findet man hier mehr. 

 

2. Vertiefende Materialien (auch mehrsprachig) zum Asylverfahren in Deutschland

Die Basisinformation des Informationsverbunds Asyl und Migration enthält eine Beschreibung des Ablaufs eines Asylverfahrens (mit Fallbeispielen) und einige wichtige Hinweise dazu, was im Asylverfahren geprüft wird und wie die Anhörung abläuft.

→  Basisinformation Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland  Stand 2020

Das folgende Schulungsvideo erklärt den Ablauf des Asylverfahrens. Die Erläuterungen folgen den einzelnen Verfahrensschritten von Asylgesuch/Registrierung über "Verteilung", Antragstellung und Anhörung bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Abschließend wird noch auf das Klageverfahren bei Gericht eingegangen.             

Schulungsvideo zum Ablauf des Asylverfahrens (Stand: Dezember 2022)

Eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Praxis und zum Ablauf von Asylverfahrens finden Sie bei asyl.net.

→  asyl.net, Informationen zum Asylverfahren

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis enthält. Zudem finden sich im Anhang Links und Adressen sowie umfangreiche Überblickstabellen. Freiwillig Engagierten gibt sie einen Einblick, die Lektüre befähigt aber nicht zur asylrechtlichen Beratung.

→  Der Paritätische, Grundlagen des Asylverfahrens. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration  (5. überarbeitete Auflage 2021)

Die hier bereit gestellten Basisinformationen müssen im konkreten Fall durch das Wissen geschulter Fachleute ergänzt werden, um tatsächlich eine kompetente Beratung sicherzustellen.

 

3. Materialien des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - mehrsprachig

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, stellt verschiedene mehrsprachige Materialien zum Download bereit:

Die Informationsseite des BAMF zum Ablauf des Verfahrens.Arabisch Englisch Französisch Russisch und Türkisch. 

→  BAMF-Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens

Eine ausführliche Informationsbroschüre zum Download auf Deutsch:

Ablauf des deutschen Asylverfahrens - Ein Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte und rechtlichen Grundlagen

Eine Broschüre zum Ablauf des Verfahrens in den Sprachen: Arabisch Dari Englisch Farsi Französisch Georgisch Kurdisch - Kurmandschi + Kurdî Paschto Russisch Spanisch Türkisch zum Download oder zum Bestellen als Papierversion. Für die verschiedenen Sprachen auf der Seite nach unten scrollen.

Broschüre: Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten. Stand April 2025

Ein Video in den Sprachen Albanisch Arabisch Englisch Farsi Französisch

Video Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten.

Ein Plakat (DIN-A-4) zum Ablauf des Verfahrens in den Sprachen: Deutsch Arabisch Dari Englisch Farsi Französisch Georgisch Kurdisch - Kurmandschi + Kurdî und Kurdisch - Sorani Paschto Russisch Spanisch Türkisch

Plakat: „Ablauf des deutschen Asylverfahrens“

 

4. Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Verfolgung

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe für Asylverfahren unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolung herausgegeben, die sich an Berater*innen richtet. Die Arbeitshilfe nennt die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Verfahrensschritte und zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Rechte im Asylverfahren geltend gemacht werden können. Es werden praktische Hinweise gegeben, die Perspektive des BAMF erläutert, so wie sie sich in der Entscheidungspraxis darstellt und es wird die Rechtsprechung, Stand 2022, dargelegt. 

Der Paritätische, Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren. Eine Arbeitshilfe für Berater*innen (Stand: Juli 2022)
Neuere Rechtsprechung findet sich in der Entscheidungsdatenbank des Informartionsverbund Asyl und Migration. 

2024 gab es ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH). Das Urteil ist auch von Bedeutung für die Art der Anhörung durch das BAMF und die Einhaltung bestimmter Standards. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat das Urteil ausgewertet und ein wichtiges Informartionsblatt dazu verfasst:

→ Information zum Schutz verfolgter Frauen - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt in einem Urteil die Rechte von Frauen (Stand: Mai 2024)

 

5. Asylverfahren bei LGBTTIQ*

Mehr Informationen zum Thema geflüchtete LGBTTIQ* finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: LGBTTIQ*-Geflüchtete
 

6. Asylverfahren unbegleitete Minderjährige

Eine Broschüre des Flüchtlingsrats Niedersachsen erklärt das Asylverfahren für minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind. Die Broschüre soll den Kindern und Jugendlichen helfen. Sie ist in einfachem Deutsch verfasst.

→ Das Asylverfahren. Deine Rechte, deine Perspektiven – erklärt für unbegleitete Minderjährige (Stand 2023)

Diese Broschüre liegt auch in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Türkisch, Persisch/Dari, Arabisch, Russisch und Französisch. Alle Versionen und die Bestelladresse für Printexemplare sind hier unten auf der Seite zu finden.

Mehr Informationen zur Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen finden Sie auch in unserem

Wissen kompakt: Arbeitshilfen für die Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asyl- und Klageverfahren

7. Asylverfahren Menschen mit Behinderungen

Eine Behinderung allein ist kein Grund, um in Deutschland Schutz zu bekommen. Wenn eine Person aber wegen der Behinderung verfolgt wird, kann das ein Grund für die Anerkennung als Flüchtling sein. Oder wenn eine Person in Ihrem Heimatland wegen der Behinderung menschenunwürdig behandelt wird, kann das ein Grund für subsidiären Schutz sein. Es ist dabei egal, wie schwer die Behinderung ist. Für das Asylverfahren ist entscheidend, dass die Behinderung der Grund für Verfolgung oder menschenunwürdige Behandlung ist.