Die Ausbildungsduldung

Die so genannte "Ausbildungsduldung" ist unter bestimmten Umständen eine Möglichkeit für abgelehnte Asylsuchende, mittelfristig einen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Ehrenamtliche sollten von dieser Möglichkeit wissen. Wenn es um die Details geht, wird es allerdings in manchen Fällen kompliziert. Daher empfehlen wir bei der Einzelfallhilfe professionelle Beratung hinzuzuziehen.

Helfen kann etwa ein "Jugendmigrationsdienst" (JMD) (berät Menschen unter 27) oder eine "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE). Adressen dieser und anderer geeigneter Beratungsstellen finden Sie unter adressen.asyl.net.

 

Handbook Germany

Die Themenseite von Handbook Germany zur Ausbildungsduldung erklärt in verständlicher Sprache und mithilfe von Videos die Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung, die Auschlussgründe, das Antragsprozedere, die Rechtsfolgen sowie die weiteren Perspektiven, sowohl nach einen erfolgreichen als auch nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Diese Seite eignet sich gut für einen generellen Überblick über bzw. Einführung in das Thema und ist auch für Personen mit weniger guten Deutschkenntnissen verständlich. Die Seite enthält ein mehrsprachiges Erklärvideo und ist in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch verfügbar.

→  Handbook Germany: Ausbildungsduldung


Arbeitshilfe Ausbildungsduldung des Paritätischen

Im Rahmen einer Arbeitshilfe, die sich auch mit der Beschäftigungsduldung befasst, erklärt Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster, wer nach der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Rechtslage eine Ausbildungsduldung erhalten kann, wann ein Anspruch besteht und wann die Behörde ein Ermessen hat, was es mit den Versagens- und Ausschlussgründen auf sich hat, wie die Antragsstellung erfolgt, unter welchen Umständen die Ausbildungsduldung erlischt und welche Optionen es danach gibt. Auch der Übergang in die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenhG nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Übernahme im erlernten Beruf wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.

→  Arbeitshilfe: Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt? Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung


"Basisinformation Ausbildungsduldung" für Geflüchtete vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Basisinformation richtet sich an Personen mit Duldung. Ohne sehr gute Deutschkenntnisse ist sie vielleicht nicht ganz einfach zu verstehen. Zunächst erklärt die 16-seitige Publikation das duale Ausbildungssystem, dann die Voraussetzungen zur Ausbildungsduldung und das Prozedere, um sie zu beantragen. 

→  Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Basisinformationen Ausbildungsduldung- Informationen für Geduldete

 

Informationsblatt des Flüchtlingsrats Niedersachsen in verschiedenen Sprachen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein kurzes Informationsblatt zum Thema Ausbildungsduldung veröffentlicht. Die Informationen gibt es auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Farsi und Russisch.


Informationen von „Berlin hilft“ zur Ausbildungsduldung

Die Themenseite von „Berlin hilft“ informiert sehr ausführlich und umfassend zu den Voraussetzungen, Ausschlussgründen und Rechtsfolgen der Ausbildungsduldung und geht dabei auch detailliert auf einzelne Aspekte ein, wie z.B. die Frage, was als qualifizierte Ausbildung gilt und was nicht, auf einzelne Ausschlussgründe oder die Anforderungen bezüglich der Identitätsklärung. Diese Seite eignet sich eher für Hauptamtliche oder erfahrene Ehrenamtliche, die auf der Suche nach spezifischen Informationen sind. Die grafisch aufgearbeiteten Schemata sind auch für einen ersten Überblick hilfreich.

→  Informationen zur Ausbildungsduldung von "Berlin hilft"

 

Rechtsprechung zum Thema Ausbildungsduldung 

Für Expert*innen unter Umständen eine wichtige Recherchequelle: In der Rechtsprechungsdatenbank des Informationsverbunds Asyl und Migration finden sich aktuell knapp 80 Gerichtsentscheidungen zum Thema Ausbildungsduldung. Einfach "Ausbildungsduldung" als Schlagwort in der Suche eingeben:

→  Zur Rechtsprechungsdatenbank von asyl.net