Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten
Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status eine Person hat, gibt es unterschiedliche Vorgaben für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt. Einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen wurde. Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, haben einen Zugang zum Arbeitsmarkt, sobald sie einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Die Beschäftigungserlaubnis gilt unabhängig davon, ob eine konkrete Stelle in Aussicht ist und umfasst auch selbstständige Tätigkeiten. Das hat das Bundesinnenministerium in seinen Rundschreiben vom 5. März und vom 14. März 2022 mitgeteilt.
Komplizierter ist die Situation bei Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Hier hängt die Frage des Arbeitsmarktzugangs von verschiedenen Faktoren ab. Einen guten Überblick gibt eine zuletzt im Juli 2021 aktualisierte Broschüre des Informationsverbunds Asyl und Migration und des Deutschen Roten Kreuzes aus dem Jahre 2021: Im ersten Kapitel werden die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, von schutzberechtigten Personen sowie von Personen mit einer Duldung erläutert. Der zweite Abschnitt beschreibt die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und weist auf Förderprogramme hin, die die jeweiligen Gruppen beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit Duldungen bzw. Aufenthaltserlaubnissen, die zum Zweck der Ausbildung und Beschäftigung erteilt werden können.
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Übersicht: Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis
Diese tabellarische Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe gibt Aufschluss darüber, welche Personengruppen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung unter welchen Umständen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu entsprechenden Fördermaßnahmen haben.
→ Übersicht: Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis
Die Arbeitsvermittlungen der Jobcenter und Arbeitsagenturen sind oft alleine nicht in der Lage, Geflüchtete so zu unterstützen, dass sie Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Oft leisten freiwillig Engagierte die dringend erforderliche Hilfe zur Arbeitsmarktintegration. Dabei werden sie mit komplexen Fragen konfrontiert.
Beratungsleitfaden „Arbeit“
Das Diakonische Werk Freiburg hat im November 2019 ein Beratungsleitfaden zum Thema „Arbeit“ erstellt. Dieser ist vor allem für hauptamtliche Berater*innen konzipiert, und soll diese dabei unterstützen, in einem Beratungsgespräch die wichtigsten Fragen zu stellen, um die Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang ihrer jeweiligen Klient*innen abschätzen zu können. Der Leitfaden enthält zahlreiche weiterführende Links zu einzelnen Punkten wie Anerkennung von Qualifikationen, Fördermöglichkeiten und Erstellen eines Lebenslaufs.
Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen?
Das vom Deutschen Roten Kreuz und dem Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ im April 2018 herausgegebene Handbuch stellt die wesentlichen Informationen zum Thema unter anderem in Infografiken und mit Fallbeispielen dar und ist daher sehr kurzweilig: Es erläutert sehr knapp die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten zur Förderung des Spracherwerbs, Grundlegendes zum Thema Bewerbung, Ausbildung und zum Thema Berufsanerkennung. Dabei wird stets dargestellt, welche Rolle Ehrenamtliche bei den jeweiligen Schritten übernehmen können und wo sie professionelle Hilfe erhalten - bei jedem Kapitel finden sich zahlreiche hilfreiche Links für die Praxis.
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