Das Asylverfahren

Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Abschiebungshaft

Was bedeutet es, in Abschiebungshaft zu kommen? Wann ist Abschiebungshaft rechtmäßig? Was unterscheidet Abschiebungshaft von Ausreisegewahrsam und Überstellungshaft?

Abschiebungshaft. Foto: Larry Farr / Unsplash

Foto: Larry Farr / Unsplash

Inhalt

  1. Was bedeutet Abschiebungshaft und wann ist sie rechtmäßig?
  2. Informationen zu einzelnen Haftformen
  3. Podcast zum Thema Abschiebung und Abschiebungshaft

1. Was bedeutet Abschiebungshaft und wann ist sie rechtmäßig?

Haft soll laut Gesetz immer das letztes Mittel sein, wenn die Abschiebung sonst nicht möglich sein wird. Dies gilt zum Beispiel wenn die Behörden meinen, dass die betroffene Person untertauchen will. In der Praxis wird Abschiebungshaft aber auch angeordnet, wenn noch nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Deshalb ist es wichtig, sich anwaltlich vertreten zu lassen, auch wenn man schon in Haft genommen wurde.  

Den Haftantrag stellt die Polizei oder die Ausländerbehörde. Das zuständige Amtsgericht muss entscheiden, ob in Haft genommen wird oder nicht. Dazu gibt es eine Anhörung des Betroffenen. Bis Ende Mai 2026 gibt es noch die Regelung, dass ein Pflichtanwalt für diese Anhörung begeordnet werden muss. Das heißt, niemand ist alleine ohne Beistand vor Gericht. Besser ist es immer, selbst einen Anwalt / Anwältin zu suchen, die sich gut mit dem Thema auskennen. Hier gibt es Informationen über die Anhörung und welche Rechte man dabei hat:

→  Leitfaden für Betroffene von Abschiebungshaft - Sie wurden von der Polizei oder der Ausländerbehörde festgenommen und Ihnen wird mit Abschiebungshaft gedroht? Was können Sie tun? Wie sind Ihre Rechte? (Der Leitfaden ist aus dem Jahr 2012. Er ist noch gültig, aber die Beratungsadressen am Ende sind veraltet)

Man kann für die Anhörung auch eine Person des Vertrauens benennen, die statt eines Anwalts oder zusäctzlich zum Pflichtanwalt unterstützt. Dazu findet sich hier ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen auch für diese Person des Vertrauens:

→ Abschiebehaft – Ein Leitfaden für Ehrenamtliche und Sozialarbeiter*innen

Die Bedingungen, unter denen Abschiebungshaft angeordnet werden kann sind in §62 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden sich in diesem Artikel unter Punkt 2

Wenn jemand sich in Abschiebungshaft befindet, ist es sehr schwer und in vielen Fällen unmöglich, die Abschiebung noch zu verhindern. Hierzu müssten rechtliche Abschiebungshindernisse oder Bleiberechtsoptionen kurzfristig vorgebracht und glaubhaft gemacht werden. Das funktioniert in der Praxis nur mit anwaltlicher Vertretung. In den einzelnen Abschiebungshafteinrichtungen gibt es Berater*innen, an die sich die Inhaftierten wenden können, auch um eine gute Anwaltskanzlei zu finden. 

→ Liste der Abschiebungshafteinrichtungen in Deutschland mit Kontaktinformationen zu lokalen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Grundsätzlich ist es möglich, in der Abschiebungshaft Besuch zu empfangen.

Die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung kann auch nach Vollzug der Abschiebung überprüft werden. Aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs, die eine Freiheitsentziehung darstellt, haben die Betroffenen auch nach Ende der Haft einen Anspruch darauf, dass entschieden wird, ob ihre Inhaftierung rechtmäßig war oder nicht. In den allermeisten Fällen, in denen festgestellt wird, dass eine Person zu Unrecht inhaftiert wurde, geschieht dies in Form einer solchen nachträglichen Entscheidung. Im Falle einer festgestellten Unrechtmäßigkeit der Haft gibt es die Möglichkeit einer (sehr geringen) Entschädigung. Außerdem ist die betroffene Person dann nicht mehr verpflichtet, die (weitaus höheren) Kosten der Inhaftierung zu begleichen, was im Falle einer beabsichtigten legalen Wiedereinreise nach Deutschland von Belang sein kann.

2. Informationen zu einzelnen Haftformen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat in seinem Leitfaden detaillierte Informationen sowohl zu den einzelnen Haftformen und ihren rechtlichen Voraussetzungen als auch zu den Bedingungen und Rechten während der Haft zusammengetragen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.1, Anordnung von Abschiebungshaft

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.3, Überstellungshaft

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden, Kapitel 20.4, Ausreisegewahrsam

Flüchtlingsrat Niedersachsen,Leitfaden, Kapitel 2.2, Die Situation in der Abschiebungshaft
 

3. Podcast zum Thema Abschiebung und Abschiebungshaft

Podcasts sind eine gute Möglichkeit, das eigene Wissen über ein bestimmtes Thema zu vertiefen und auf dem Laufenden zu bleiben. Im Podcast "so nicht bestellt" geht es um den Verwaltungsvorgang der Abschiebung. Wie laufen Abschiebungen ab? Wer landet in Abschiebungshaft? Was geschieht am Flughafen? Wohin gehen, nachdem der Abschiebeflieger gelandet ist? Und - wie die Abschiebung verhindern? Um diese und andere Themen geht es im Podcast "so nicht bestellt" von Bon Courage e.V. aus Borna.

→ Podcast „so nicht bestellt“ über Abschiebungen