Gesundheit und Sozialleistungen

Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Medizinische Versorgung

Gesundheits-Versorgung für geflüchtete Menschen. Hilfsangebote für Geflüchtete, die körperliche oder psychische Probleme haben.

Medizinische Versorgung. Foto: Unsplash

Foto: Unsplash

Inhalt:

  1. Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  2. Das Recht auf Notfallversorgung
  3. Medizinische Versorgung von illegalisierten Menschen
  4. Gesundheitssystem und Gesundheitsaufklärung
  5. Verständigungshilfen für Arztbesuch, Krankenhaus und Apotheke

Wenn Sie das Thema Schwangerschaft, Geburt und Registrierung von Neugeborenen mehr interessiert, lesen Sie bitte hier. Wenn Sie mehr zum Thema Traumatisierung wissen wollen, finden Sie hier Informationen.

Achtung: Für ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, gelten ab 1. Juli 2026 die gleichen Bedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, wie für andere Asylsuchende. Mehr zur Gesetzesänderung findet man hier.

1. Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Die Gesundheitsversorgung für Menschen im Asylverfahren und für geduldeten und ausreisepflichtigen Personen ist im AsylblG geregelt. Bezahlt werden nur Behandlungen von akuten Krankheiten, die dringend behandelt werden müssen und bei starken Schmerzen. Manchmal hat man Krankheiten mitgebracht. Dann wird die Behandlung bezahlt, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist (z.B. Diabetes). Besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. Schwangere, Minderjährige, Traumatisierte oder Menschen mit Behinderungen haben auch nur Anspruch auf die medizinische Versorgung, die in ihrem Zustand unbedingt nötig ist. So will es das Gesetz, aber dieses Gesetz wird unterschiedlich angewendet. 

In vielen Bundesländern bekommen Asylsuchende eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie direkt in eine Arztpraxis gehen können. In anderen Bundesländern muss man vor einer Behandlung beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Der Umfang der Behandlung, die der Staat zahlt, ist in beiden Fällen gleich.

Wenn man einen Schutzstatus erhält, wird man genauso behandelt, wie alle Kassenpatienten. Das ist auch der Fall, wenn man noch im Asylverfahren ist, aber schon 18 Monate seit dem Asylantrag vergangen sind. Aber: wer Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann sanktioniert werden und auch nach den 18 Monaten nur die eingeschränkte medizinische Versorgung erhalten.

 

2. Das Recht auf Notfallversorgung

In Notfällen, also wenn eine ausbleibende Behandlung zu einer erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit oder gar zum Tod führen könnte, sind Ärzt*innen immer zur Behandlung verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus der Patient oder die Patientin hat. Die Unterlassung kann strafbar sein. Eine vorherige Beantragung und Kostenklärung beim Sozialamt ist in diesen Fälle nicht nötig. Die behandelnde Stelle (Praxis oder Krankenhaus) muss das Sozialamt unverzüglich informieren und bekommt anschließend die Kosten im Nachhinein erstattet.

 

3. Medizinische Versorgung von illegalisierten Menschen

Illegalisierte Menschen sind Menschen, die keinen Aufenthaltstitel haben, auch keine Aufenthaltsgestattung und auch keine Duldung und sich ohne Wissen der Behörden in Deutschland aufhalten. Sie fallen auch unter das AsylblG und bekommen die gleiche medizinische Versorgung wie eben beschrieben. Sie müssen aber vorher beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Das Sozialamt ist als Behörde verpflichtet, die Ausländerbehörde über den Aufenthalt der Person zu informieren, woraufhin diese wahrscheinlich die Person unter Androhung einer Abschiebung zur Ausreise auffordern wird. Nur bei der Notfallversorgung gibt es eine Ausnahme davon. Dann muss die Behörde oder öffentliche Stelle die Informationen nicht an die Ausländerbehörde geben. Diese Ausnahmeregelung wird "verlängerter Geheimnisschutz" genannt. Die Schweigepflicht, die das Personal in Krankenhäusern hat, gilt dann auch für öffentliche Stellen wie das Sozialamt. Wer also im Notfall direkt in ein Krankenhaus geht, wird behandelt, ohne dass Informationen weiter gegeben werden.

Für die Behandlung von akuten Krankheiten oder bei Schwangerschaft etc. gibt es so genannte Medibüros. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen dieser Stellen vermitteln Patient*innen an das richtige medizinische Fachpersonal bzw. an die richtigen Einrichtungen. Solche Initiativen gibt es in einigen Städten, außerdem gibt es in einigen Bundesländern so genannte Clearing-Stellen, die als erste Ansprechpartner dienen und an lokale Initiativen vermitteln können. es gibt auch in vielen Bundesländern einen anonymen Krankenschein.

Eine Übersicht über die Medibüros / Medinetze in Deutschland finden Sie hier:

Karte aller Medinetze und Medibüros

Eine Übersicht über die Clearing-Stellen in Deutschland finden Sie hier:

Verzeichnis Anonyme Behandlungsscheine, Clearingstellen und Gesundheitsfonds

Eine Überblick über Behandlungsangebote für Menschen ohne Versicherungsschutz bietet die Diakonie:

Gesundheitsversorgung in der Nähe

 

4. Gesundheitssystem und Gesundheitsaufklärung

Auf dem Portal „Migration und Gesundheit“ des Bundesministerium für Gesundheit finden Sie viele Informationen über das Gesundheitswesen in Deutschland und Materialien zu zahlreichen Gesundheitsthemen. Es gibt Informationen in vierzig verschiedenen Sprachen. Über dieses Portal informiert ein Flyer, der zum Download bereitsteht und in verschiedenen Printformaten bestellt werden kann. 

Es gibt außerdem ein "Nationales Gesundheitsportal" , auf dem man Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken finden und Termine über die kassenärztliche Vereinigung vereinbaren kann. Hier werden auch Teile des Gesundheitssystems und Krankheiten erklärt.  Das Portal bietet sehr viele verschiedene Informationen in fünf Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch 

Weitere mehrsprachige Online-Angebote zu den Themen Gesundheitssystem und Gesundheitsaufklärung:

Gesundheit für alle - Mehrsprachiger Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen

Die Flyer stehen zum Download in 15 verschiedenen Sprachen zur Verfügung, können aber auch als Printversion bestellt werden. Aus dem Inhalt: Gesetzliche und private Krankenversicherung / So funktioniert medizinische Versorgung / Was tun im Notfall? / Gesundheitsvorsorge / Pflegeversicherung / Adressen, Ansprechpartner:innen

→ Gesundheit für alle - Mehrsprachiger Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen, Stand 2022

Gesundheitsversorgung für alle - Rechte, Unterstützung und Anlaufstellen für Patient*innen

Diese Broschüre der 'Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus' gibt einen guten Überblick über das Gesundheitswesen. Sie berücksichtigt Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen und gibt Ratschläge, wie man sich dagegen wehren oder wo man sich beschweren kann. Sie liegt leider nur auf Deutsch vor.

→ Gesundheitsversorgung für alle - Rechte, Unterstützung und Anlaufstellen für Patient*innen, Broschüre 2026

Außerdem gibt es den Flyer "Erstinformation für Patient*innen mit Rassismuserfahrung im Gesundheitswesen"und den Flyer "Erstinformation für Menschen mit Pflegebedarf mit Rassismuserfahrung im Gesundheitswesen". Sie sind zusammen mit anderen Materialien in den Sprachen: Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Französisch auf der Webseite  "Rassismus im Gesundheitswesen" zu finden. 

 Erklärfilme zur Gesundheitsversorgung

Menschen, die neu in Deutschland sind, verstehen das Gesundheits-System hier oft nicht. Die mehrsprachigen Erklär-Videos des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) führen in das Thema "Gesundheitsversorgung" ein. Damit können Sie sich vor einem Besuch in der ärztlichen Praxis mit dem Thema vertraut machen.  Alle Filme sind in jeweils vier Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Kurdisch/Sorani und Arabisch) und richten sich gezielt auch an haupt- sowie ehrenamtliche Helfer*innen, die die filmgestützten Informationen für ihre individuellen Beratungsangebote nutzen können.

→  Zu den Filmen auf der Website des DRK

Flyer in 12 Sprachen informieren über Apothekensystem

Wie funktionieren deutsche Apotheken und wie bekommen Patienten Medikamente? Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln? Was kosten Medikamente? Zu diesen und weiteren grundlegenden Fragen hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fremdsprachliche Flyer veröffentlicht.

→ Flyer in 12 Sprachen informieren über Apothekensystem

Informationsblätter Reha für Kinder und Jugendliche

Wenn Kinder sehr krank werden, dann kann es sein, dass sie später weiter Probleme haben. Auch wenn sie schon erwachsen sind. Dann kann es sein, dass sie später nicht arbeiten können. Und immer Hilfe brauchen. Damit Kinder wieder ganz gesund werden und später arbeiten können, können sie eine Reha machen. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Informationsblatt zum Thema Reha geschrieben. Dieses Informationsblatt gibt es auf Arabisch, Armenisch,Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Russich, Türkisch, Ukrainisch,  Vietnamesisch sowie in Leichter Sprache.

Stress? Krank? Angst? Zu viel Alkohol oder Drogen? "Help is Ok" bietet Hilfe für Flüchtlinge

Die Webseite enthält Erklärvideos zu den Themen Stress, psychische Probleme, Sucht und andere. Sie wendet sich vor allem an Menschen (meist Männer), denen es schwer fällt, Probleme zuzugeben und Hilfe anzunehmen. Für Flüchtlinge in Berlin gibt es außerdem viele Adressen von kostenlosen Hilfsangeboten. Die Website bietet Informationen in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Paschto, Russisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu und Vietnamesisch.

→  Website von "Help is OK!"

Sexuelle Rechte und STI (Sexually transmitted Infections)

Das Projekt "ZANZU - Mein Körper in Wort und Bild" des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit hat ein Onlineportal eingerichtet. Behandelt werden die Themen: Körperwissen, Familienplanung und Schwangerschaft (inkl. Verhütung), Infektionen (HIV und andere STI), Sexualität, Beziehungen und Gefühle, Rechte und Gesetze in Deutschland. Es enthält eine gute Übersetzungsfunktion für einzelne Begriffe. Erklärende Beiträge sind in leichter Sprache und bebildert und können per Spracheinstellung oben rechts in 14 verschiedenen Sprachen dargestellt werden.

→ ZANZU - Mein Körper in Wort und Bild

Eine Arbeitshilfe des Paritätischen gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis der Sprachmittlung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Als Leitfaden richtet sie sich direkt an Sprachmittler*innen, die in diesem Themenbereich mit geflüchteten Menschen arbeiten.

Der Paritätische, Sprachmittlung für geflüchtete Menschen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Praxisempfehlungen für Sprachmittler*innen (April 2023)

Die Webseite Youth for Youth des Verbandes für Interkulturelle Arbeit (VIA) stellt Informationen für Jugendliche zum Thema Sexualität, Lust und Schutz in Deutsch, Englisch, Dari, Arabisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung

→ Youth 4 Youth. Jugendliche fragen – Profis antworten

 

5. Verständigungshilfen für Arztbesuch, Krankenhaus und Apotheke

Es gibt eine umfangreiches Sammlung von mehrsprachigen Ressourcen vom Verein Bild und Sprache e.V. Wenn man Materialien anklickt findet man auch Verhaltensempfehlungen und Umgang mit Schädlingsbefall. Materialien in verschiedenen Formaten.

Für die Kommunaikation in der Apotheke gibt es einen  Deutsch-Arabischen Fragebogen 

Die Bundes-Zahnärztekammer hat ein Heft mit Bildern zur Verstädnigung in der Zahnarztpraxis herausgegeben.

→ Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis - Kommunikation ohne Worte

Außerdem hier noch einmal das Angebot für alle Sprachen: ZANZU - Mein Körper in Wort und Bild