Rechte in der Unterkunft

In Geflüchtetenunterkünften gibt es oft wenig Privatsphäre. Doch auch in Unterkünften haben Geflüchtete Rechte. Betreiber von Unterkünften missachten diese leider immer wieder. Zum Beispiel, wenn sie das Zimmer einfach so betreten oder wenn sie Besuch verbieten. Hier finden Sie Informationen zu den Rechten der Menschen, die in Unterkünften wohnen.

Die Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In vielen Unterkünften sind die Lebensbedingungen für die Bewohner*innen sehr schwierig. Oft gibt es Konflikte zwischen den Unterkunftsbetreibenden bzw. der Heimleitung auf der einen Seite und Bewohner*innnen und ihren Unterstützer*innen auf der anderen Seite. Wir sammeln hier Informationen über die Rechte der Bewohner*innen. Sie können in Streitfällen als Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung dienen.


Video und FAQ bei Handbook Germany

Das Portal „Handbook Germany“ hat einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Rechte in der Unterkunft zusammengestellt. Außerdem gibt es ein Video, in dem gezeigt wird, wie sich Geflüchtete über ihrer Rechte in der Unterkunft Gedanken machen. Die Informationen und das Video sind in folgenden Sprachen verfübar: Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

→  Themenseite „Geflüchteten-Unterkunft“ bei Handbook Germany


Gutachten „Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete“

Die Rechtsanwältin Anja Lederer hat 2018 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg ein Gutachten zu den Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete erstellt. Eine stichpunktartige Zusammenfassung der Ergebnisse – also was nicht erlaubt ist und was (unter Umständen) erlaubt ist – liegt in den folgenden Sprachen vor: Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi Französisch, Russisch und Tigrinisch. Die Informationen richten sich vor allem an Bewohner*innen von Unterkünften, aber auch an Betreiber, die ihre Hausordnungen rechtskonform ausrichten wollen.

→  Gutachten „Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete“


Flyer der Landesflüchtlingsräte

Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat zusammen mit ehemaligen Heimbewohner*innen einen Informationsflyer zum Thema ""Was darf die Heimleitung?" in acht Sprachen erstellt. Er erklärt, welche Befugnisse die Heimleitung hat und welche Rechte die Bewohner*innen haben. Der Flyer kann auch aus Sicht der Heimleitung bzw. des Unterkunftsbetreibers hilfreich sein. Auch wenn der Flyer für Brandenburg gedacht ist sind die meisten Informationen auch für Unterkünfte in anderen Bundesländern gültig. Den Flyer gibt es in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi / Dari, Französisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch.

Auch vom Flüchtlingsrat Niedersachsen gibt es einen mehrsprachigen Infoflyer zum Thema "Grundrechte für Geflüchtete in Unterkünften". Diesen Flyer gibt es in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Somalisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch und Ukrainisch.

 

Broschüre: "Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten - Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete"

Diese ausführliche Broschüre des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtet sich vor allem an Unterkunftsbetreibende, an Sozialarbeiter*innen und andere Hauptamtliche, die mit der Unterbringung von Geflüchteten befasst sind. Sie kann aber auch Ehrenamtlichen und Geflüchteten mit guten Deutschkenntnissen helfen, vor Ort Rechte von Geflüchteten in einer Unterkunft durchzusetzen.

Die Kernaussage der Broschüre ist, dass das Grundrecht auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" (Art. 13 GG) auch in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete gilt. Das heißt zum Beispiel, dass Wohn- und Schlafräume der Bewohner_innen nicht grundlos betreten werden dürfen. Außerdem zeigt die Broschüre auf, welche Maßstäbe zu beachten sind, wenn es um Besuche oder Übernachtungen in den Einrichtungen geht, um Zutritts- oder Hausverbote für Besucher*innen oder um Hausverbote für Bewohner*innen.

Broschüre "Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten - Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete"

 

Bedarfsgerechte Aufnahme von Menschen mit Behinderungen

Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie ergeben sich rechtliche Vorgaben hinsichtlich der (Erst-)Aufnahme geflüchteter Menschen. Das betrifft unter anderem die Unterbringung in behinderungsgerechten sowie barrierefreien Unterkünften. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat hierzu in einem Positionspapier übersichtlich dargestellt, welche rechtlichen Anforderungen an staatliche Stellen bestehen und in welchen Bereichen (noch) Handlungsbedarf besteht:

→  Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland