Vergütung
Obwohl die freiwillige Tätigkeit in der Regel unbezahlt ist, kann das Thema Geld durchaus eine Rolle spielen. Es gibt freiwillig Engagierte, die sich neben ihrer Arbeit, ihrem Studium oder ihrer Rente engagieren. Und es gibt auch solche, die arbeitslos sind oder sich neben der Arbeitssuche engagieren. Eins ist ihnen allen gemein: Unter bestimmten Umständen können sie sich gewisse Kosten, die im Rahmen des freiwilligen Engagements entstehen, ersetzen lassen. Viele Informationen zu den einzelnen Vergütungsformen finden Sie in der entsprechenden Rubrik bei vereinswelt.de.
Auslagenersatz
Sind freiwillig Engagierte für einen Träger oder einen Verein tätig und es entstehen ihnen im Rahmen ihres Engagements Kosten wie zum Beispiel Fahrt- oder Telefonkosten, können sie sich diese von ihrem Verein oder Träger steuerfrei ersetzen lassen. Bei einem pauschalen Ausgleich der entstehenden Kosten sind ein paar Dinge zu beachten, damit auch die Einkünfte hieraus steuerfrei sind. Diese Broschüre des Paritätischen Gesamtverbands kann hiermit weiterhelfen. Zudem enthält sie weitere hilfreiche Informationen zu arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtlichen Aspekten des Ehrenamts.
→ Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht
Aufwandsentschädigung
Geht es nicht um die Erstattung von einzelnen Kosten, sondern vielmehr um die Erstattung von Zeit bzw. Verdienstausfall, so kommt auch eine Aufwandsentschädigung in Betracht. Dies gilt zwar grundsätzlich steuerrechtlich als Einkommen, allerdings gibt auch hier steuerliche Vergünstigungen, um das freiwillige Engagement zu fördern, nämlich die steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale sowie den Übungsleiterfreibetrag. Die Ehrenamtspauschale von maximal 720 € im Jahr kann von öffentlichen Einrichtungen sowie von Trägern, die als gemeinnützig oder als Kirchen anerkannt sind, für jedwede Tätigkeit im Rahmen des nebenberuflichen freiwilligen Engagements gezahlt werden. Der Übungsleiterbeitrag von bis zu 2400 € pro Jahr kann dagegen nur für bestimmte Tätigkeiten gezahlt werden: Betreuung, bestimmte künstlerische Tätigkeiten und Unterricht als Nebentätigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Kirchen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
Wer eine Ehrenamtspauschale oder einen Übungsleiterfreibetrag für sein Engagement erhält und gleichzeitig Sozialleistungen erhält muss sich unter Umständen einen Teil anrechnen lassen. Beim Bezug von Bürgergeld sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt grundsätzlich, dass ein Beitrag bis zu 250 € pro Monat anrechnungsfrei bleibt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag sowie die Anrechnung – z. B. auch auf die Rente – finden sich in dieser Übersicht:
→ Übersichtsseite von ehrenamt-deutschland.org zu Vergütung
Kombination von Entgeltformen
Auch die Kombination unterschiedlicher Beschäftigungsformen bei einem Träger – zum Beispiel einem Minijob mit einer Ehrenamtspauschale oder einem Übungsleiterfreibetrag oder aber einer Honorartätigkeit – kann durchaus möglich sein. Allerdings sollten alle Beteiligten darauf achten, dass diese Möglichkeit nicht dazu benutzt wird, reguläre Arbeitsstellen durch schlecht bezahlte, halb ehrenamtliche Arbeit zu ersetzen.
Bei der Kombination mehrerer Beschäftigungs- und Entgeltformen gibt es Einiges zu beachten. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der folgenden Broschüre sowie in der Arbeitshilfe des Paritätischen zum Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht, den wir oben verlinkt haben.
→ Handreichung der Caritas Rottenburg-Stuttgart "Ehrenamt trifft Geld"
Fördermöglichkeiten
Es gibt einige Möglichkeiten, wie ehrenamtlich arbeitende Initiativen Gelder erhalten können, um Kosten wie zum Beispiel Aufwandsentschädigungen oder auch Raum-, Fahrt- oder Sachkosten die im Zuge ihrer Aktivitäten entstehen, zu decken.
In einigen Kommunen gibt es Bürger*innenstiftungen und / oder Sparkassenstiftungen, die gerne lokale Projekte fördern. Auch öffentlichkeitswirksame Aktionen (z.B. Kampagnen, Infostände, Feste), die mit Spendenaufrufen kombiniert werden oder bei denen mit dem Verkauf von Essen und Getränken Einnahmen erzielt werden, können zu einer stabilen Finanzbasis beitragen. Manchmal sind lokale Unternehmen bereit, mit Geld- oder Sachspenden gemeinnützige Projekte vor Ort zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es überregional tätige Stiftungen oder Förderprogramme (z. B Deutsche Postcode-Lotterie), bei denen Förderanträge gestellt werden können.
Im Wegweiser Bürgergesellschaft findet Ehrenamtliche Informationen zu Fördermöglichkeiten auf lokaler, Landes- und Bundesebene sowie zur Sammlung von Spenden im Internet.
Hintergrundinformationen zum Thema Förderung, Förderbedingungen und Erstellung von Förderanträgen sowie zu Themen wie Fundraising, Spendensammlung und Crowdfunding gibt es auf der Seite deutsches-ehrenamt.de.
Für eine detaillierte Suche nach Fördermöglichkeiten eignet sich die Datenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Weitere Informationen zum freiwilligen Engagement
Weitere Informationen zu Erstattungen und Entgeltformen sowie weiteren Themen des freiwilligen Engagements gibt es auch in unserer Broschüre, die über diesen Link erhältlich ist:
→ Basisinformation Nr. 4: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende
Bitte beachten: Diese Informationen sind nicht abschließend und sollen nur einen ersten Überblick und eine Einführung in das Thema geben.