Familiennachzug

Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung

Welche Hilfen stehen Geflüchteten mit einer Behinderung zu, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können? Welche Rechtsansprüche haben sie auf gesundheitliche Hilfen? Wie lassen sich ihre Rechte durchsetzen?

Geflüchtete Menschen mit Behinderung. Foto: Jakub Pabis / Unsplash.

Foto: Jakub Pabis / Unsplash.

Inhalt

  1. Was fällt unter den Begriff "Behinderung"?
  2. Welche Rolle spielen Behinderungen im Asylverfahren und im Aufenthaltsrecht?
  3. Welche Rechte haben Geflüchtete mit Behinderungen?
  4. Was bedeutet dies für die Beratungs- und Unterstützungspraxis?
  5. Mehrsprachige Informationen für Geflüchtete und Migrant*innen
  6. Selbstorganisationen und Beratungsstellen

 

Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung gelten als "besonders schutzbedürftig" und brauchen besondere Unterstützung. Leider wird eine bedarfsgerechte Aufnahme und Begleitung in Deutschland selten gewährleistet. In diesem Artikel gibt es Informationen darüber, welche Leistungen geflüchteten Menschen mit Behinderungen zustehen und wie man sie beantragen und durchsetzen kann.
 

1. Was fällt unter den Begriff "Behinderung"?

Nach dem deutschen Sozialgesetzbuch ( § 2 SGB IX)  besteht eine Behinderung dann, wenn Menschen "körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht."

2. Welche Rolle spielen Behinderungen im Asylverfahren und im Aufenthaltsrecht?

Bei der Entscheidung über den Asylantrag können Behinderungen eine Rolle spielen, aber nur wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderungen verfolgt wird, wenn aufgrund einer fehlenden medizinischen Versorgung im Herkunftsland im Falle einer Rückkehr eine schwerwiegende oder lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht, oder wenn die Person aufgrund ihrer Behinderungen den eigenen Lebensunterhalt nicht sichern könnte oder keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten (staatliche oder familiäre Hilfe) zur Verfügung stehen, so dass eine Verelendung droht.

Das Aufenthaltsgesetz sieht in bestimmten Fällen Sonderregelungen vor, um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. So besteht die Möglichkeit, dass bei der Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel (u.a. Niederlassungserlaubnis) Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Sprachniveau und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und des Lebens in Deutschland nicht verlangt werden, wenn ihre Erfüllung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist.

2. Welche Rechte haben Geflüchtete mit Behinderungen?

Menschen mit Behinderungen haben ein Anrecht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie gilt dies auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Dabei geht es vor  allem um die Unterbringung in behinderungsgerechten, barrierefreien Unterkünften, die medizinischen Versorgung und um behinderungsspezifische Hilfsmittel und Rehabilitation.

Es gibt eine Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Sie beobachtet, ob in Deutschland die Konvention umgesetzt wird und ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Das Institut hat in einem Positionspapier übersichtlich dargestellt, welche Leistungen staatliche Stellen für Geflüchtete mit Behinderung rein rechtlich erbringen müssen und in welchen Bereichen das noch nicht geschieht. Das Positionspapier ist aus dem Jahr 2018, aber immer noch aktuell:

Deutsches Institut für Menschenrechte, Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland, 2018

Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Neben der ärztlichen Behandlung ermöglicht das SGB IX auch zahlreiche weitere Maßnahmen, wie etwa Krankengymnastik, Sprachtherapien, Seh- und Hörhilfen oder die Frühförderung von Kindern mit Behinderung.

Der Zugang zu den Leistungen, die nach dem SGB IX gewährt werden, ist aber eingeschränkt, wenn jemand Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz beziehen muss. Bei Menschen in einem Asylverfahren ändert sich der Status nach 3 Jahren (36 Monaten) Aufenthalt, wenn das Asylverfahren dann noch nicht abgeschlossen ist. In den ersten 36 Monaten gibt es nur einen Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Das betrifft i.d.R. auch Menschen mit Duldung. In diesen Fällen besteht ein Anspruch nur auf Therapien oder Hilfsmittel, die für die Behandlung oder Linderung akuter Schmerzzustände erforderlich sind. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gibt es nur mit einer Einzelfallentscheidung des Sozialamtes. Das Amt hat einen Ermessensspielraum, muss aber höherrangiges Recht (besonders die UN-Behindertenkonvention und das Grundgesetz) berücksichtigen und die jeweiligen Leistungen bewilligen, wenn dies aus menschen- und verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist. Oft muss man darum kämpfen.
 

3. Was bedeutet dies für die Beratungs- und Unterstützungspraxis?

Die tatsächliche Rechtslage und die Praxis sind komplexer, als es hier dargestellt werden kann. Da es sich zudem immer um Einzelfallentscheidungen handelt, müssen sowohl Fachkräfte als auch Ehrenamtliche, die mit Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten, genau wissen, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht und wo diese zu beantragen sind. Da der Zugang zu Leistungen sowohl von der aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen als auch von den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen abhängt, ist es notwendig, sich über beide Rechtsgebiete zu informieren.

Dies ist auch der Anspruch des von der Passage gGmbH und dem Caritasverband Osnabrück herausgegebenen Leitfadens. Die Broschüre vermittelt einen Überblick über die rechtliche Materie und ist sowohl sowohl für Mitarbeitende der Gesundheitsdienste als auch für Beratende aus der Migrationssozialarbeit oder von Flüchtlingsinitiativen gedacht. Mithilfe des Leitfadens können Beratende eine erste Prüfung vornehmen, welche konkreten Leistungen für die Betroffenen benötigt werden, wie deren aufenthaltsrechtliche Lage ist und welche Sozialleistungsträger zuständig sind.

Maren Gag/Barbara Weiser, Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht, 4. Auflage 2024

Handicap International hat eine umfangreiche Sammlung von Informationen, Materialien und Kontakten in einer „Roadbox“ zusammengestellt. Die Roadbox ist ein barrierefreies Themenportal, die Fachkräften in der Arbeit mit geflüchteten Menschen mit Behinderung unterstützen soll.

Handicap International, Crossroads Roadbox

Auch Asylsuchende und Flüchtlinge können Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe haben, der aber im Einzelfall geprüft und ggf. durchgesetzt werden muss. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat eine Arbeitshilfe mit Informationen über die Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Behörden herausgegeben. Sie zeigt, wo die rechtlichen Regelungen zu finden sind und welche Besonderheiten für geflüchtete Menschen bestehen. Darüber hinaus werden die einzelnen Leistungsarten erläutert und das Verwaltungsverfahren erklärt. Das Problem der behördlichen Ermessensentscheidung sowie die rechtlichen Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche werden vertieft behandelt. Aber  ACHTUNG Gesetzesänderung - in dieser Arbeitshilfe wird noch davon ausgegangen, dass nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf sog. Analogleistungen besteht (Seite 11). Dieser Zeitraum wurde im Februar 2024 gesetzlich auf 36 Monate ausgedehnt:

BafF, Arbeitshilfe: Leistungen der Eingliederungshilfe für Geflüchtete, August 2020

Die Lebenshilfe bietet eine Themenseite mit Hintergrundinformation, Ideen für die kultursensible Arbeit mit geflüchteten Menschen mit Behinderung und zur Förderung der Selbsthilfe, politischen Forderungen und weiterführenden Links.

Lebenshilfe, Themenseite "Migration und Behinderung"

Das Projekt AMBA der Caritas Osnabrück hat eine Übersicht zu den Versorgungsleistungen für Asylsuchende mit Behinderung veröffentlicht. Informiert wird unter anderem über die Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei wird besonders auf die Leistungen eingegangen, auf die Menschen mit einer Behinderung Anspruch haben, darunter etwa Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollstühle sowie besondere Therapien. Weiterhin wird erläutert, welche Unterbringungsarten für Menschen mit Behinderungen infrage kommen und welche Pflegeleistungen gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Die Broschüre ist zweisprachig verfasst und im nächsten Punkt verlinkt. Ebenfalls unten zu finden Eine 

4. Informationen 

Zweisprachige Broschüre des Projektes AMBA der Caritas Osnabrück (s.o.): 

  Deutsch/Arabisch, Deutsch/Englisch, Deutsch/Französisch, Deutsch/Kurdisch, Deutsch/Farsi, Deutsch/Russisch, Deutsch/Spanisch.

Handicap International bietet eine Informationsplattform für Geflüchtete mit Behinderung und deren Angehörige in den Sprachen: Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch, English, Französisch, Kurmandschi, Türkisch . 

Folgende Informationsblätter können in den angegebenen Sprachen aufgerufen und ausgedruckt werden (Stand April 2024):

→ Informationen für Geflüchtete mit Behinderung und deren Angehörige: Die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland / Das Hilfesystem / Gesundheit, Rehabilitation und Pflege / Das Hilfesystem für Familienangehörige von Kindern mit Behinderung / Soziale Teilhabe und Sprachkurse / Leistungen beantragen und erhalten. ACHTUNG - Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen hat sich 2026 geändert.

Darüber hinaus haben der Caritasverband für die Diözese Osnabrück und das Netzwerk AMBA+ mehrsprachige Broschüren zur Beantrag eines Schwerbehindertenausweises veröffentlicht.

Caritasverband für die Diözese Osnabrück/Netzwerk AMBA+, Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?, April 2024

Für geflüchtete Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, gibt es diese Broschüre des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bkvm) in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch). Darin werden die Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit einem Kind mit Behinderung erklärt.

bvkm, Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern, Oktober 2023

 

5. Selbstorganisationen und Beratungsstellen

Da es manchmal leichter und auch hilfreicher sein kann, sich mit Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, haben sich Selbsthilfevereine von Migrantinnen und Migranten gegründet. Die Website "Familienratgeber" von Aktion Mensch e.V. listet Beratungsstellen und Selbstorganistionen auf:

Familienratgeber, Migrantische Selbsthilfevereine für Menschen mit Behinderung

Eine weitere Selbstvertretung von geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ist die Gruppe „Selbstvertretung NOW!“, die im Rahmen des Projekts „Crossroads“ von Handicap International gegründet wurde. Die Gruppe informiert auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Kurdisch über ihre Arbeit und ihr Selbstverständnis.

→  Selbstvertretung NOW! Nicht ohne das Wir

Das Deutsche Rote Kreuz betreibt eine Bundeskontaktstelle (BKS), deren Hauptaufgabe es ist, Unterstützungsbedarfe von neu einreisenden Geflüchteten (primär größeren Gruppen) nach Deutschland bereits vor Ankunft zu identifizieren, um in passgenaue Angebote in der stationären Pflege oder Eingliederungshilfe zu vermitteln. Darüber hinaus ist die BKS Anlaufstelle für Informationsanfragen zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Sie kann sowohl per E-Mail als auch telefonisch kontaktiert werden. Kontaktdaten und Informationen zu ihren Aufgaben hat die BKS aus ihrer Website veröffentlicht.

Deutsches Rotes Kreuz, Bundeskontaktstelle Hilfe für Geflüchtete mit Behinderung oder Pflegebedarf

Die Initiative „Deafrefugees“ hat zahlreiche nützliche Kontaktadressen zusammengestellt. Diese umfassen Verbände und Initiativen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene sowie Gebärden-Dolmetscher*innen. Die Seite ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch verfügbar und auf jeder Seite gibt es ein Video in der jeweiligen Gebärdensprache, in dem der Inhalt der jeweiligen Seite erläutert wird. Außerdem stellt Deafrefugees eine Link-Seite zur Verfügung, die auf weitere Informationsangebote und -Kanäle (z.B. Telegram-Kanal) verweist.

Website Deafrefugees

Linkliste Deafrefugees