Stellt ein Flüchtling in Europa einen Asylantrag, wird zunächst geprüft, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Kriterien für die Zuständigkeit waren bislang in der Dublin-III-Verordnung geregelt. Diese Verordnung wird durch die neue AMMVO (Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) ersetzt. Dieser Artikel wird deshalb in Kürze überarbeitet.
Informationen zur GEAS-Reform:
→ Veröffentlichungen des Informationsverbunds Asyl und Migration
