Elternnachzug zu jungen Geflüchteten

Minderjährige Schutzsuchende, die ohne ihre Eltern geflohen sind oder von ihnen auf der Flucht getrennt wurden, haben nach einer Anerkennung im Asylverfahren grundsätzlich den Anspruch auf den Familiennachzug ihrer Eltern.

Der Familiennachzug ist zunächst vom Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person sowie von verschiedenen weiteren Voraussetzungen abhängig. Einen Überblick über die Voraussetzungen mit Hinweisen auf weiterführende Materialien und Informationsportale haben wir in dieser Übersicht zusammengestellt. Zu beachten ist dabei außerdem, dass der Familiennachzug grundsätzlich nur für die sogenannten "Kernfamilie" möglich ist. Im deutschen Aufenthaltsrecht gehören nur minderjährige Kinder - also unter 18 Jahre - zur sogenannten Kernfamilie ihrer Eltern.
 

Familiennachzug und die Frage der Volljährigkeit

Viele Menschen streben einen Familiennachzug an, nachdem sie eine positive Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten haben. Aber weil Asylverfahren oft sehr lange dauern, kommt es oft vor, dass die Kinder einer Familie in der Zwischenzeit 18 Jahre alt und damit volljährig werden. In der Vergangenheit haben die deutschen Behörden gesagt, dass in diesen Fällen kein Familiennachzug mehr möglich sei. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte 2018 – und, nachdem die deutschen Behörden weiter an ihrer bisherigen Praxis festgehalten hatten – erneut im August 2022 fest, dass für den Familiennachzug der Zeitpunkt der Asylantragsstellung maßgeblich ist. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die ihre Eltern nachholen wollen, ist entscheidend, dass das Kind, zu dem der Familiennachzug erfolgen soll, am Tag des eigenen Asylantrags minderjährig war. Gleiches gilt bei in Deutschland lebenden Eltern, die ihre Kinder über eine Familienzusammenführung nachholen wollen: Entscheidend ist, dass die Kinder zu dem Zeitpunkt der Asylantragstellung ihrer Eltern noch minderjährig sind.

Damit gibt es nach dem erfolgreichen Asylantrag ein Recht auf Familiennachzug, auch wenn das Kind in der Zwischenzeit älter als 18 geworden ist. Wichtig ist, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach rechtskräftiger Anerkennung im Asylverfahren gestellt wird.
 

Informationen zum Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen

Detaillierte Informationen für den Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hat das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin in einem Infoblatt zusammengefasst. Die Übersicht richtet sich an ehrenamtliche und hauptamtliche Vormünder*innen, ist aber auch für weitere Unterstützer*innen und Beratungsstellen interessant.

BBZ, Die wichtigsten Informationen zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) im Überblick für ehrenamtliche und hauptamtliche Vormünder*innen, Stand: 28. Februar 2023
 

Fachinformationen des DRK-Suchdienstes

Insbesondere an das Fachpublikum in der Beratung zum Familiennachzug richtet sich die Fachinformation des DRK-Suchdienstes. Der DRK-Suchdienst stellt in seinen Fachinformationen die Entscheidungen des EuGH zum Familiennachzug vor. Dabei widmet sich die Fachinformation auch der offenen Fragen, ob der vom EuGH festgestellte Grundsatz, dass es für die Frage der Minderjährigkeit auf den Zeitpunkt der Asylantragsstellung ankommt, auch auf die Fälle übertragbar ist, in denen anstatt der Flüchtlingsanerkennung subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, und was mit den „Altfällen“ ist, in denen der Familiennachzug aufgrund der vom EuGH für rechtswidrig befundenen bisherigen Praxis der Familiennachzug abgelehnt worden ist.

DRK-Suchdienst, Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen. Die EuGH-Entscheidungen vom 01. August 2022 zum Familiennachzug: Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen, 5. September 2022

DRK-Suchdienst, Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland, 12. August 2024

Alle weiteren Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen sind hier abrufbar.