Menschen, die im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes kein Bleiberecht erreichen können, können sich an die Härtefallkommission im jeweiligen Bundesland wenden. Die Härtefallkommission prüft, ob die Betroffenen die Voraussetzungen dafür erfüllen, aus besonderen humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die HFK kann dem zuständigen Ministerium aber nur vorschlagen, solche Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Das zuständige Ministerium kann eine Erteilung aber auch ablehnen.
Den Härtefallkommissionen gehören meistens Vertreter*innen staatlicher und kirchlicher Stellen, der Wohlfahrtsverbände odes des Landesflüchtlingsrats an. Die Zusammensetzungen der HFKs sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ebenso die Vorgaben, wie ein Antrag gestellt werden kann.
Anträge bei der Härtefallkommission
Wer sich an die Härtefallkommission wenden will, braucht in der Regel ehrenamtliche oder hauptamtliche Unterstützung. Erfahrene und gut vernetzte Haupt- oder Ehrenamtliche können in der Regel diese Hilfe leisten und, falls nötig, einen Kontakt zu einem Mitglied der Härtefallkommission herstellen. Bevor Betroffene und Unterstützer*innen einen Härtefallantrag stellen bzw. sich an ein Mitglied der jeweiligen Härtefallkommission wenden, sollten sie aber in jedem Fall bei einer Asyl-/Migrationsberatungsstelle oder bei einem Rechtsbeistand abklären, ob es alternative Lösungsmöglichkeiten gibt und ob eine Eingabe bei der Härtefallkommission sinnvoll ist.
Wer ein Härtefallgesuch einbringen möchte, sollte sich über die Regeln und das Verfahren im jeweiligen Bundesland informieren. Dabei ist zu beachten, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen dafür gibt, welche Personengruppen von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Auch für eine Härtefalleingabe selbst empfiehlt es sich unbedingt, Hilfe von qualifizierten und mit der Härtefallkommission erfahrenen Berater*innen in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen und Kriterien
Wichtig: Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen von bereits vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Menschen befassen. Ein Abschiebungstermin darf aber in der Regel noch nicht feststehen.
Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung der Kommission, ob ein „Härtefall“ vorliegt, ist der Grad der Integration in Deutschland und die Härte, die eine erneute Entwurzelung bedeuten würde. Eine wichtige Rolle spielen dabei häufig Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Bildungserfolge und soziale Bindungen (z.B. über das Engagement in Vereinen oder religiöse Gemeinschaften). Dagegen kommt es nicht auf etwaige Gefährdungen im Herkunftsland an. Diese sind im Asylverfahren geltend zu machen.
Härtefallkommissionen in den Bundesländern und Hinweise zur Antragstellung
HFK Baden-Württemberg
Informationen zur Härtefallkommission, zum Verfahren und zu den Voraussetzungen, zu den notwendigen Angaben finden sich auf der Website des zuständigen Ministeriums für Justiz und Migration. Der in der Härtefallkommission vertretene Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und die Werkstatt Parität haben eine Broschüre herausgegeben. Ausführliche Informationen zum Härtefallverfahren in Baden-Württemberg bietet ein Reader der Caritas und der Diakonie.
→ Caritas/Diakonie, Reader zur Härtefallkommission, Stand: 18. September 2023
HFK Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Härtefallkommission mit den jährlichen Tätigkeitsberichten finden sich auf der Website des bayerischen Innenministeriums. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen gibt es auf dem Serviceportal des Landes Bayern. Eine Liste der Adressen der Kommissionsmitglieder, deren Aktualität jedoch nicht garantiert werden kann, hat die Landesregierung hier zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, darunter Ansprechpersonen und ein Merkblatt zum Verfahren, bieten die Evangelisch-lutherische Kirche und das Katholische Büro.
HFK Berlin
Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission, zu den Mitgliedern sowie zu den Möglichkeiten der Antragstellen finden sich auf der Website der Senatsverwaltung für Inneres. Darüber hinaus hat der Flüchtlingsrat Berlin Dokumente zum Härtefallverfahren sowie wichtige Hinweise für Antragstellende zusammengestellt.
→ Flüchtlingsrat Berlin, Dokumente zum Härtefallverfahren, November 2020
→ Flüchtlingsrat Berlin, Härtefallkommission in Berlin - Merkblatt für Antragstellende, Mai 2023
HFK Brandenburg
Das brandenburgische Sozialministerium hat auf seiner Website Informationen zur Härtefallkommission bereitgestellt, darunter Hinweise zum Verfahren, zur Antragstellung sowie Tätigkeitsberichte. Dort findet sich außerdem die Kontaktdaten der HFK-Mitglieder sowie ein Informationsblatt in fünf Sprachen. In der Härtefallkommission ist häufig auch der Landesflüchtlingsrat vertreten. Eine Übersicht über die Arbeit der HFK gibt auch der Flüchtlingsrat Brandenburg auf seiner Website.
→ Land Brandenburg, Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg, November 2018. Den Flyer gibt es hier auch in weiteren Sprachen.
HFK Bremen
Das Land Bremen bietet auf seiner Website Informationen zum Verfahren, eine Übersicht über die Mitglieder der Härtefallkommission, Eingabeformulare sowie den Kontakt zur HFK-Geschäftsstelle. Dort ist außerdem ein Flyer der Härtefallkommission mit den Kontaktdaten der Mitglieder abrufbar. Vor Eingabe des Härtefallersuchens über die Formulare an die Geschäftsstelle ist die Kontaktaufnahme zu Kommissionsmitgliedern empfehlenswert.
HFK Hamburg
In Hamburg ist die Härtefallkommission ausschließlich mit Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft besetzt. Hinweise zum Verfahren, zu den Mitgliedern und Kontaktdaten der HFK-Geschäftsstelle finden sich auf der Website der Hamburgischen Bürgerschaft.
HFK Hessen
Informationen zur hessischen Härtefallkommission, zur Geschäftsordnung und zu ihren Mitgliedern sowie Tätigkeitsberichte finden sich auf der Website des hessischen Innenministeriums. Eine Besonderheit in Hessen ist, dass ein Härtefallantrag erst gestellt werden kann, wenn zuvor ein Petionsverfahren (beim Petitionsausschuss des Landtags) durchlaufen wurde. Ein ausführlicher Leitfaden des Hessischen Flüchtlingsrats informiert über das Verfahren, erläutert Ausschlussgründe und gibt inhaltliche Tipps für das Verfassen eines Härtefallantrages.
HFK Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zum Verfahren und eine Vorlage für den Härtefallantrag finden sich auf der Website des mecklenburg-vorpommerischen Innenministeriums. Auf der gleichen Seite sind auch die Landesverordnung sowie die Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission zu finden. Die HFK-Geschäftsstelle hat außerdem eine Handreichung für Härtefallanträge herausgegeben.
HFK Niedersachsen
Auf der Website des Innenministeriums finden sich Informationen zum Verfahrensablauf, eine Liste der Mitglieder und Sitzungstermine, Vordrucke und Ausfüllhilfen für den Antrag, eine Liste von Beratungsstellen, die bei Härtefallanträgen unterstützen, Tätigkeitsberichte vergangener Jahre sowie ein Flyer mit grundlegenden Informationen in insgesamt acht verschiedenen Sprachen.
Eine Arbeitshilfe der niedersächsischen Wohlfahrtsverbände erläutert den Ablauf des Härtefallverfahrens. Außerdem werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Eingabe dargestellt. Die Hinweise sollen unter anderem dabei helfen, einschätzen zu können, in welchen Fällen eine Härtefalleingabe voraussichtlich nur geringe Chancen hat. Ebenso werden mögliche Alternativen zum Härtefallverfahren erläutert. Außerdem hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen ein Infoblatt zum Härtefallverfahren veröffentlicht. In beiden Handreichungen sind auch die Kontaktdaten der beiden niedersächsischen Fachberatungsstellen für HFK-Anträge (kargah e.V. und DRK-Kreisverband Aurich) zu finden.
→ Flüchtlingsrat Niedersachsen, Härtefallantrag, Juni 2023
HFK Nordrhein-Westfalen
Informationen zur Härtefallkommission NRW inklusive der Verordnung mitsamt Begründung, dem Verfahrenserlass und der Entscheidungsgrundsätze finden sich auf der Website des nordrhein-westfälischen Flucht- und Integrationsministeriums. Dort gibt es auch eine Liste der Mitglieder. Die in einem Antrag an die Härtefallkommission nötigen Angaben sammelt dieses Informationsblatt (PDF). Bitte erkundigen Sie sich bei einem Mitglied der Härtefallkommission, ob weitere Angaben erforderlich sind.
HFK Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Familien- und Integrationsministerium bietet auf seiner Website Hinweise zum Härtefallverfahren, listet die Kommissionsmitglieder auf und stellt wichtige Dokumente zur Antragsstellung bereit. Außerdem sind hier Jahresberichte der Kommission und die Leitlinien der HFK eingestellt.
→ Leitlinien für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz, Januar 2024
HFK Saarland
Das saarländische Innenministerium stellt auf seiner Website wichtige Informationen zur Härtefallkommission und ihren Mitgliedern sowie Tätigkeitsberichte bereit. Hier sind außerdem Erläuterungen zu den Antragsmodalitäten und das Formular für eine Härtefalleingabe zu finden.
HFK Sachsen
Informationen zur Härtefallkommission finden sich auf der Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten, der zugleich Kommissionsvorsitzender ist. Auf der Website befinden sich die Geschäftsordnung der HFK, eine Übersicht der Mitglieder mit den Kontaktadressen sowie mehrere Veröffentlichungen und Informationsblätter. Darunter sind ein Schaubild zum Verfahren, ein mehrsprachiges Faltblatt mit den wichtigsten Informationen und eine Handreichung zum Verfahren selbst. Der Sächsische Flüchtlingsrat entsendet ein Mitglied der Härtefallkommission. Informationen des Flüchtlingsrats finden sich hier.
HFK Sachsen-Anhalt
Die Website des Innenministeriums bietet die Härtekommissionsverordnung und ein entsprechendes Merkblatt, in dem auch die Mitglieder der Kommission aufgeführt sind. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt ist in der Härtefallkommission vertreten und bietet Beratung für Antragstellende an. Hier sind auch die Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission eingestellt.
→ Sachsen-Anhaltinisches Innenministerium, Merkblatt zur Härtefallkommission, Stand: 3. Mai 2023
HFK Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinische Landesregierung informiert auf ihrer Website zum Verfahren der Härtefallkommisison und gibt hier Antworten auf wichtige Fragen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bietet nützliche Informationen zur Härtefallkommission, darunter Informationsmaterialien für Unterstützende und Antragstellende ("Petent*innen").
HFK Thüringen
Auf der Website des thüringischen Migrations- und Justizministeriums gibt es eine knappe Übersicht zum Rechtsrahmen der Härtefallkommission sowie der Mitglieder. Umfangreichere Informationen bietet die Seite der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge. Hier sind auch die Härtefallverordnung, die Geschäftsordnung der HFK und die Kommissionsmitglieder mit den Kontaktdaten zu finden. Der Flüchtlingsrat Thüringen informiert auf seiner Seite ausführlich zur Härtefallkommission, unter anderem mit einer Checkliste für die Antragstellung.
→ Freistaat Thüringen, Die Thüringer Härtefallkommission (Links zum Flyer in anderen Sprachen hier)