Der Härtefallantrag

In allen Bundesländern gibt es so genannte Härtefallkommissionen (HFK). Wer von Abschiebung bedroht ist, kann sich an die Härtefallkommission wenden. Ob man dies direkt machen kann oder nur über die in Kommission vertretenen Organisationen bzw. Mitglieder, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die Härtefallkommission prüft, ob die betroffenen Personen die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass ihnen aus besonderen humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Sie kann dem zuständigen Ministerium aber nur vorschlagen, solche Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Das Ministerium kann dies ablehnen.

Wer sich an die Härtefallkommission wenden will, braucht in der Regel ehrenamtliche oder hauptamtliche Unterstützung. Erfahrene und gut vernetzte Haupt- oder Ehrenamtliche können in der Regel diese Hilfe leisten und, falls nötig, einen Kontakt zu einer Mitgliedsorganisation der Härtefallkommission herstellen.

Wichtig: Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen von bereits vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Personen befassen. Ein Abschiebungstermin darf aber in der Regel noch nicht feststehen.

Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung der Kommission, ob ein "Härtefall" vorliegt, ist der Grad der Integration in Deutschland und die Härte, die eine erneute Entwurzelung bedeuten würde. Es kommt also nicht auf etwaige Gefährdungen im Herkunftsland an. Diese sind im Asylverfahren geltend zu machen.

In den Härtefallkommissionen sind meistens Vertreter bzw. Vertreterinnen staatlicher und kirchlicher Stellen, der Wohlfahrtsverbände und häufig des Flüchtlingsrats Mitglied. Die Zusammensetzungen der HFKs sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ebenso die Vorgaben dazu, wie ein Antrag gestellt werden kann.

Bevor sich Betroffene und Unterstützer*innen einen Härtefallantrag stellen bzw. sich an ein Mitglied der jeweiligen Härtefallkommission wenden, sollte in jedem Fall bei einer Asylberatungsstelle oder bei einem Rechtsbeistand abgeklärt werden, ob es alternative Lösungsansätze gibt und ob es sinnvoll ist, eine Eingabe bei der Härtefallkommission anzustreben!  

Wenn man ein Härtefallgesuch einbringen möchte, sollte man sich über die Regeln und das Verfahren im jeweiligen Bundesland informieren. Dabei ist zu beachten, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen dafür gibt, welche Personengruppen von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Um diese und weitere Fragen zu klären, kann man sich zum Beispiel an den jeweiligen Landesflüchtlingsrat wenden. Sofern Handreichungen und Informationen zu jeweiligen Härtefallkommissionen vorliegen, verlinken wir sie im Folgenden, empfehlen aber zusätzlich eigene Recherche - und vor allem, Hilfe von qualifizierten und mit der Härtefallkommission erfahrenen Berater*innen in Anspruch zu nehmen.  


HFK Baden-Württemberg

Informationen zur Härtefallkommission finden sich auf der Website der Landesregierung. Der in der Härtefallkommission vertretene Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und die Werkstatt Parität haben auch eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel "Wie stelle ich einen Härtefallantrag? Informationen für Geduldete".

Ausführliche Informationen zum Härtefallverfahren in Baden-Württemberg bietet ein Reader der Caritas und der Diakonie aus dem Jahre 2017. Bis auf den Wechsel der Zuständigkeit vom damals zuständigen Innenministerium zum heute zuständigen Justizministerium sind die Informationen – vor allem die, die sich auf den Inhalt des Antrags beziehen – weiterhin aktuell.


HFK Bayern

Informationen der Bayerischen Staatsregierung finden sich hier, eine etwas ausführlichere Information zum Vorgehen der Härtefallkommission gibt es hier auf dem Serviceportal des Landes Bayern. Eine Liste der Adressen der Kommissionsmitglieder, deren Aktualität jedoch nicht garantiert werden kann, gibt es hier.

 

HFK Berlin  

Informationen zur Berliner Härtefallkommission befinden sich auf der Website der Senatsverwaltung für Inneres. Auf der Seite des Berliner Flüchtlingsrats befinden sich Informationen zur Härtefallkommissionsverordnung Berlin sowie Hinweise für Antragstellende


HFK Brandenburg

Informationen zur Härtefallkommission finden sich auf der Website des Landes Brandenburg. Es gibt auch ein Informationsblatt in fünf verschiedenen Sprachen. In der Härtefallkommission ist häufig auch der Landesflüchtlingsrat vertreten. Die jeweiligen Ansprechpersonen des Brandenburger Flüchtlingsrats finden Sie hier auf der Website des Flüchtlingsrats.


HFK Bremen

Das Land Bremen bietet auf seiner Website Informationen, Eingabeformulare sowie den Kontakt zur Geschäftsstelle der dortigen Härtefallkommission. Bei dieser können die Adressen der Kommissionsmitglieder erfragt werden. Vor Eingabe des Härtefallersuchens über die Formulare an die Geschäftsstelle ist unter Umständen die Kontaktaufnahme zu Kommissionsmitgliedern empfehlenswert.


HFK Hamburg

In Hamburg ist die Härtefallkommission ausschließlich mit Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft besetzt. Informationen zu Eingaben und der Geschäftsstelle der Härtefallkommission finden sich hier.


HFK Hessen

Informationen zur Hessischen Härtefallkommission des hessischen Innenministeriums - darunter auch eine Liste mit den Kommissionsmitgliedern - finden sich hier. Die Diakonie informiert hier über die Vertreter*innen der evangelischen Kirche und deren Arbeit. Eine Besonderheit in Hessen ist, dass ein Härtefallantrag erst gestellt werden kann, wenn zuvor ein Peitionsverfahren (beim Petitionsausschuss des Landtags) durchlaufen wurde. Ein ausführlicher Leitfaden des Hessischen Flüchtlingsrats informiert über das Verfahren und gibt inhaltliche Tipps für das Verfassen eines Härtefallantrages.


HFK Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zum Verfahren und eine Vorlage für den Antrag finden sich auf der Website der Landesregierung. Auf der gleichen Seiten sind auch die Landesverordnung sowie die Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission zu finden.


HFK Niedersachsen

Die folgende Arbeitshilfe erläutert die Regelungen in der Härtefall­kommissionsverordnung Niedersachsens und der Ablauf des Härtefallverfahrens. Außerdem werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Eingabe dargestellt. Die Hinweise sollen unter anderem dazu beitragen, einschätzen zu können, in welchen Fällen eine Härtefalleingabe voraussichtlich nur geringe Chancen hat. Ebenso werden mögliche Alternativen zum Härtefallverfahren erläutert. In der Handreichung finden sich auch Kontaktinformationen zu den spezialisierten Beratungsstellen.

→  Die Härtefallkommission in Niedersachsen - Arbeitshilfe für Härtefalleingaben

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein kurzes Infoblatt zum Härtefallverfahren veröffentlicht.

Auf der Website des Innenministeriums finden sich Informationen zum Verfahrensablauf, eine Liste der Mitglieder und Sitzungstermine, Vordrucke und Ausfüllhilfen für den Antrag, eine Liste von Beratungsstellen, die bei Härtefallanträgen unterstützen, Tätigkeitsberichte vergangener Jahre sowie ein Flyer mit grundlegenden Informationen in insgesamt acht verschiedenen Sprachen.


HFK Nordrhein-Westfalen

Informationen zur Härtefallkommission NRW, inklusive der Verordnung mitsamt Begründung, dem Verfahrenserlass, der Entscheidungsgrundsätze sowie einer Liste der Mitglieder, deren Aktualität jedoch nicht garantiert werden kann, finden sich auf der Website des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es auch eine Seite zum Thema Härtefallkommission. Die in einem Antrag an die Härtefallkommission nötigen Angaben sammelt dieses Informationsblatt (PDF). Bitte erkundigen Sie sich bei einem Mitglied der Härtefallkommission ob weitere Angaben erforderlich sind.


HFK Rheinland-Pfalz

Informationen des Landesinnenministeriums, inklusive die Namen und Kontakdaten der Mitglieder, Jahresberichte der Kommission und Unterlagen zur Antragsstellung finden sich hier


HFK Saarland

Informationen zur Härtefallkommission, ihren Mitgliedern und zu den Antragsmodalitäten finden sich auf der Website des Landes.


HFK Sachsen

Informationen zur Härtefallkommission finden sich auf der Website des sächsischen Ausländerbeauftragten, der zugleich Kommissionsvorsitzender ist. Auf der Website befinden sich mehrere Informationsblätter zur Antragstellung und weiteren Fragen, unter anderem ein mehrsprachiges Faltblatt mit den wichtigsten Informationen. Der sächsische Flüchtlingsrat entsendet ein Mitglied der Härtefallkommission. Informationen des Flüchtlingsrats finden sich hier


HFK Sachsen-Anhalt

Die Website des Innenministeriums bietet die Härtekommissionsverordnung und ein entsprechendes Merkblatt, in dem auch die Mitglieder der Kommission aufgeführt sind. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt ist in der Härtefallkommission vertreten und bietet Beratung für Antragstellende an.


HFK Schleswig Holstein

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bietet nützliche Informationen zur Härtefallkommission, darunter Informationsmaterialien für Unterstützende und Antragstellende ("Petent*innen"). Entsprechende Informationen der Landesregierung finden sich hier.

 

HFK Thüringen

Der Flüchtlingsrat Thüringen informiert hier ausführlich zur Härtefallkommission, unter anderem mit einer Checkliste für die Antragstellung und mehrsprachigen Infoflyern. Die jeweils aktuelle Liste der Mitglieder der Härtefallkommission findet sich auch auf der Seite des zuständigen Landesministeriums.