Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Art "Brücke" zu einem dauerhafteren Bleiberecht. Für dieses dauerhaftere Bleiberecht muss die Person einige weitere Bedingungen erfüllen. Sie hat 18 Monate Zeit, um das zu tun. Dann ist der Übergang in das dauerhaftere Bleiberecht möglich. Mehr Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht in deutscher Sprache finden Sie auf der Seite
→ Wissen kompakt: Das Chancenaufenthaltsrecht
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Texte über das Chancen-Aufenthaltsrecht
Handbook Germany erklärt, wer das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen kann. Es erklärt auch, wie es danach weitergeht. Diese Seite ist in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch verfügbar.
→ „Chancen-Aufenthaltsrecht“ bei Handbook Germany
Die Kampagne „‚Bleiberecht für alle – statt Chancenfalle!“ hat Informationen zum Chancenaufenthaltsrecht zusammengestellt. Sie sind bisher in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Farsi und Arabisch und als Infoflyer im PDF-Format zum Herunterladen und Ausdrucken verfügbar. Es sollen noch weitere Sprachen dazukommen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachen hat ein Informationsblatt zum Chancen-Aufenthaltsrecht in einfacher Sprache veröffentlicht.
Informationsblatt in 20 Sprachversionen
Vom Bundesinnenministerium gibt es ein Merkblatt für Personen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht haben. Das Merkblatt informiert über die Bedingungen für den Übergang in ein dauerhafteres Aufenthaltsrecht.
Hier finden Sie das Merkblatt in den folgenden Sprachversionen: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Hindi, Kurmanci, Mazedonisch, Paschto, Russisch, Serbisch (kyrillische Schrift), Serbisch (lateinische Schrift), Sorani, Türkisch und Urdu.
Erklärvideos des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat kurze Erklärvideos zum Chancen-Aufenthaltsrecht in den Sprachen Arabisch, Dari, Französisch, Türkisch, Wolof, Englisch und Deutsch veröffentlicht.