1. Rechtliche Grundlage und Geltungsbereich
2.
Stellt ein Flüchtling in Europa einen Asylantrag, wird zunächst geprüft, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Kriterien für die Zuständigkeit waren bislang in der Dublin-III-Verordnung geregelt. Diese Verordnung wird durch die neue AMMVO (Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) ersetzt.
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