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Erstinformationen und weiterführende Materialien zum Thema

Widerruf, Erlöschen und Rücknahme des Schutzstatus

Ein Schutzstatus gilt nicht für immer. Eine Person kann den Schutzstatus verlieren. Wie kann das passieren und was kann man dann tun?

Ein im Asylverfahren zuerkannter Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) kann unter bestimmten Umständen entfallen. Dies kann auf dreierlei Weise passieren: Durch Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen.

Unterschied zwischen Erlöschen,  Widerruf und Rücknahme:

Erlöschen - der Verlust des Schutzstatus tritt automatisch ein (kraft Gesetzes), wenn jemand z.B. die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.

Widerruf - wenn die Voraussetzungen für die Schutzgewährung nicht mehr vorliegen, kann der Schutzstatus wiederrufen werden. Zum Beispiel wenn ein Krieg beendet ist und die Rückkehr möglich wird oder nach einem Regimewechsel. In der Regel wird bei jeder  Schutzgewährung alle vier Jahre vom BAMF geprüft, ob die Bedingungen für die Schutzgewährung noch bestehen. Die Beantragung von Familienschutz oder Familiennachzug stellt regelmäßig einen Anlass für das BAMF dar, seine Entscheidung zu überprüfen. Außerdem kann die strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr zu einem Widerruf führen (§§ 60 Abs. 8, Abs. 8a und Abs. 8b AufenthG).

Rücknahme - wenn festgestellt wird, dass der Schutzgewährung zu Unrecht vergeben wurde, weil falsche Angaben gemacht wurden und in Wirklichkeit gar kein Schutzanspruch besteht..

 Sowohl im Falle des Widerrufs als auch im Falle der Rücknahme ist ein Verfahren vorgeschrieben, in dem die betroffene Person zwingend angehört werden muss und dabei Gelegenheit hat, Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, den Schutzstatus nicht zu widerrufen bzw. nicht zurückzunehmen. Während des Verfahrens (und damit – bis auf wenige seltene Ausnahme – auch während einer eventuellen Klage gegen die Widerrufs- oder Rücknahmeentscheidung) bleibt der Schutzstatus bestehen und damit auch der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Wurde der Schutzstatus vom BAMF widerrufen oder zurückgenommen, muss die Ausländerbehörde prüfen, ob auch der aktuelle Aufenthaltstitel der Person widerrufen wird, denn die betroffenen Personen können auch aus anderen Gründen, als dem Flüchtlingsschutz, ein Bleiberecht haben, das evtl. vom Widerruf unberührt bleibt. 

Das Bundesamt Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Webseite auf deutsch, englisch, französisch und arabisch über Widerrufs- und Rücknahmeverfahren

BAMF: Widerrufs- und Rücknahmeverfahren Stand September 2025

Die Webseite des Informationsverbundes Asyl und Migration gibt einen schnellen Überblick:

→ Asyl.net: Beendigung des Schutzes Stand Dezember 2025

Eine Handreichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg gibt einen ersten Überblick über die Rechtsgrundlagen, den Ablauf des Verfahrens und die Rechte und Pflichten der Betroffenen im Verfahren. Die Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes widmet sich im Grunde den gleichen Themen, allerdings wesentlich ausführlicher.

→  Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Handreichung: Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus“ (Stand: Juni 2024)

→  Paritätischer Gesamtverband, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus (Stand: Oktober 2019)

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 30. August 2021 durchgeführten Online-Seminars zum Thema veröffentlicht.