Rechte in der Unterkunft

In Geflüchtetenunterkünften gibt es oft wenig Privatsphäre. Doch auch in Unterkünften haben Geflüchtete Rechte. Betreiber von Unterkünften missachten diese leider immer wieder. Zum Beispiel, wenn sie das Zimmer einfach so betreten oder wenn sie Besuch verbieten. Hier finden Sie Informationen zu den Rechten der Menschen, die in Unterkünften wohnen.

Die Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In vielen Unterkünften sind die Lebensbedingungen für die Bewohner*innen sehr schwierig. Oft gibt es Konflikte zwischen den Unterkunftsbetreibenden bzw. der Heimleitung auf der einen Seite und Bewohner*innnen und ihren Unterstützer*innen auf der anderen Seite. Wir sammeln hier Informationen über die Rechte der Bewohner*innen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in deutscher Sprache im folgenden Beitrag:
→   „Wissen kompakt: Rechte in der Unterkunft“.

Sie können die Seite „DeepL“ benutzen, um die Seite in eine von 26 (meist europäische) Sprachen zu übersetzen.


Video und FAQ bei Handbook Germany

Das Portal „Handbook Germany“ hat einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Rechte in der Unterkunft zusammengestellt. Außerdem gibt es ein Video, in dem gezeigt wird, wie sich Geflüchtete über ihrer Rechte in der Unterkunft Gedanken machen. Die Informationen und das Video sind in folgenden Sprachen verfübar: Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

→  Themenseite „Geflüchteten-Unterkunft“ bei Handbook Germany


Gutachten „Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete“

Die Rechtsanwältin Anja Lederer hat 2018 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg ein Gutachten zu den Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete erstellt. Eine stichpunktartige Zusammenfassung der Ergebnisse – also was nicht erlaubt ist und was (unter Umständen) erlaubt ist – liegt in den folgenden Sprachen vor: Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi Französisch, Russisch und Tigrinisch. Die Informationen richten sich vor allem an Bewohner*innen von Unterkünften, aber auch an Betreiber, die ihre Hausordnungen rechtskonform ausrichten wollen.

→  Gutachten „Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften für Geflüchtete“


Flyer der Landesflüchtlingsräte

Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat zusammen mit ehemaligen Heimbewohner*innen einen Informationsflyer zum Thema ""Was darf die Heimleitung?" in acht Sprachen erstellt. Er erklärt, welche Befugnisse die Heimleitung hat und welche Rechte die Bewohner*innen haben. Der Flyer kann auch aus Sicht der Heimleitung bzw. des Unterkunftsbetreibers hilfreich sein. Auch wenn der Flyer für Brandenburg gedacht ist sind die meisten Informationen auch für Unterkünfte in anderen Bundesländern gültig. Den Flyer gibt es in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi / Dari, Französisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch.

Auch vom Flüchtlingsrat Niedersachsen gibt es einen mehrsprachigen Infoflyer zum Thema "Grundrechte für Geflüchtete in Unterkünften". Diesen Flyer gibt es in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Somalisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch und Ukrainisch.