Mehr Informationen zu diesem Thema in deutscher Sprache finden Sie in unserem
→ Wissen kompakt: Unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung
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Niederlassungserlaubnis
Welche Bedingungen muss man erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen? Auf diese Frage gibt es keine kurze, einfache Antwort. Denn je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis eine Person hat, gelten unterschiedliche Bedingungen. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. So gibt es einige Sonderregeln für Ehepartner*innen und für Personen, die als Minderjährige eingereist sind. Auch für Personen, die den Flüchtlingsschutz erhalten haben, gelten besondere Regelungen, die es für sie etwas einfacher machen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Eine Niederlassungserlaubnis läuft zwar nicht ab, aber sie kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn der Schutzstatus aus dem Asylverfahren widerrufen wird.
Einen ersten Überblick über die Niederlassungserlaubnis in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch finden Sie bei Handbook Germany.
Einbürgerung
Am 26. 06. 2024 treten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Die Neuerungen werden hier im Detail vorgestellt.
→ Informationsverbund Asyl und Migration: ,,Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen"
Die untenstehenden Informationen beziehen sich auf die bisherige Gesetzeslage und werden laufend aktualisiert.
Auch bei der Einbürgerung gilt: Es gibt viele verschiedene Konstellationen, in denen unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Dabei kommt es unter anderem auch darauf an, welchen Aufenthaltstitel eine Person hat.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Broschüre auf Deutsch und auf Arabisch erstellt. Darin wird erklärt, wer unter welchen Bedingungen eingebürgert werden kann.
Auf der Website des BAMF finden Sie Informationen zum Thema Einbürgerung in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.
Weitere Informationen in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch finden Sie bei Handbook Germany.