Unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer nur für eine bestimmte Zeit gültig. Zum Beispiel für zwei oder drei Jahre. Dann muss sie verlängert werden. Es gibt aber auch Aufenthaltstitel, die unbefristet sind. Das heißt, sie sind ohne zeitliche Begrenzung gültig. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Beispiel für einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, wie Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen können. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist etwas anderes als die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen dazu, was eine Person tun muss, um die die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.

Mehr Informationen zu diesem Thema in deutscher Sprache finden Sie in unserem

→  Wissen kompakt: Unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung

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Niederlassungserlaubnis

Welche Bedingungen muss man erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen? Auf diese Frage gibt es keine kurze, einfache Antwort. Denn je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis eine Person hat, gelten unterschiedliche Bedingungen. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. So gibt es einige Sonderregeln für Ehepartner*innen und für Personen, die als Minderjährige eingereist sind. Auch für Personen, die den Flüchtlingsschutz erhalten haben, gelten besondere Regelungen, die es für sie etwas einfacher machen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.

Eine Niederlassungserlaubnis läuft zwar nicht ab, aber sie kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn der Schutzstatus aus dem Asylverfahren widerrufen wird.

Einen ersten Überblick über die Niederlassungserlaubnis in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch finden Sie bei Handbook Germany.

 

Einbürgerung

Am 26. 06. 2024 treten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Die Neuerungen werden hier im Detail vorgestellt. 
→ Informationsverbund Asyl und Migration: ,,Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen"

Die untenstehenden Informationen beziehen sich auf die bisherige Gesetzeslage und werden laufend aktualisiert.

Auch bei der Einbürgerung gilt: Es gibt viele verschiedene Konstellationen, in denen unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Dabei kommt es unter anderem auch darauf an, welchen Aufenthaltstitel eine Person hat.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Broschüre auf Deutsch und auf Arabisch erstellt. Darin wird erklärt, wer unter welchen Bedingungen eingebürgert werden kann.

Auf der Website des BAMF finden Sie Informationen zum Thema Einbürgerung in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.

Weitere Informationen in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch finden Sie bei Handbook Germany.