Familienzusammenführung

Ein Familiennachzug ist nur zu Personen möglich, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das heißt, dass nur Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, ihre Familie nach Deutschland holen können. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die sich im Asylverfahren befinden, und deren Angehörige in einem anderen Staat, in dem das Dublin-III-Abkommen gilt, einen Asylantrag gestellt haben. Auf dieser Seite verweisen wir auf Informationen in verschiedenen Sprachen zum Thema Familienzusammenführung.

Ausführliche Informationen haben wir in deutscher Sprache hier zusammengefasst:

→   Wissen kompakt: Familienzusammenführung

Sie können die Seite „DeepL“ benutzen, um die Seite in eine von 26 (meist europäische) Sprachen zu übersetzen.

 

Informationsblatt zum Familiennachzug

Das Familiennachzugs-Projekt des Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen in Berlin hat ein Informationsblatt erstellt, das erklärt, für welche Personen ein Familiennachzug möglich ist, und wie das Verfahren abläuft. Das Informationsblatt gibt es in den Sprachen Arabisch, Dari/Farsi, Deutsch, Englisch und Französisch.

 

Informationen für Personen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln

Die Möglichkeiten und Voraussetzung einer Familienzusammenführung sind unterschiedlich, je nachdem, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat. Deshalb hat Handbook Germany eine Informationsseite dazu gemacht, wie die Situation für Personen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus aus dem Asylverfahren ist, und einen weiteren für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln. Diese Informationen sind in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch vorhanden.