Das Dublin-Verfahren

Im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens droht vielen Asylsuchenden in Deutschland die „Überstellung“ (Abschiebung) in ein anderes europäisches Land. Manchmal ist die Situation für Geflüchtete in diesen Ländern sehr schlecht. Wie funktioniert das Verfahren und was können Betroffene in dieser Situation machen? Wir bieten einen Überblick über vorliegende Informationsmaterialien.

Die Dublin-Verordnung regelt, welcher der europäischen Staaten für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Dafür gibt eine Liste von Kriterien. Meistens ist für die Prüfung des Asylantrags jedoch der „Dublin-Staat“ zuständig (neben den EU-Staaten sind das noch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz), in den die Person zuerst eingereist ist oder in dem sie zum ersten Mal registriert wurde.

Weil dieser Staat offiziell für das Asylverfahren dieser Person zuständig ist, soll sie in dieses Land abgeschoben werden (sogenannte Überstellung). Aufgrund der Geographie Europas sind das häufig die Länder an den Süd- oder Ostgrenzen Europas. In diesen Staaten sind die Lebensbedingungen für Geflüchtete häufig schwierig bis katastrophal. Viele Betroffene möchten daher wissen ob und was sie gegen eine Dublin-Überstellung tun können.

Ausführliche Informationen zum Dublin-Verfahren finden Sie in deutscher Sprache auf dieser Seite:

→  Wissen kompakt: Das Dublin-Verfahren

Sie können die Seite „DeepL“ benutzen, um die Seite in eine von 26 (meist europäische) Sprachen zu übersetzen.

Handbook Germany gibt einen Überblick über das Dublin-Verfahren und beantwortet einige häufige Fragen. Diese Informationen gibt es in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

→  Handbook Germany: Das Dublin-Verfahren

Informationen für Menschen, die wegen der Dublin-Verordnung abgeschoben werden

Manchmal lässt sich eine Dublin-Überstellung nicht verhindern. Wenn die Menschen in dem anderen Land ankommen, brauchen Sie wenigstens Informationen dazu, wo sie Unterstützung bekommen können. Dazu hat das Raphaelswerk mehrere Broschüren veröffentlicht. Diese enthalten hilfreiche Informationen z. B. zur rechtlichen Situation und zu Themen wie Wohnen, Gesundheit und Sozialleistungen sowie Kontakte zu Beratungsstellen. Es gibt Broschüren in deutscher und in englischer Sprache zu folgenden Ländern: Italien, Belgien, Portugal, Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Polen, Griechenland, Spanien, Schweden, Niederlande und Schweiz vor. Weitere sind geplant.

→  Handreichungen auf der Website des Raphaelswerks


Das Netzwerk "Welcome to Europe" bietet auf seiner Website länderspezifische Informationen zu verschiedenen europäischen Staaten - unter anderem viele Kontaktadressen von Beratungsstellen und Hilfsorganisationen. Die Seite richtet sich an Geflüchtete, die Informationen oder Kontakte brauchen in dem Land, in dem sie sich gerade befinden - beispielsweise nach einer Dublin-Überstellung. Viele der Seiten sind allerdings seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Die Seite ist viersprachig (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch)

→  Welcome2Europe