18 und dann? - Zur Unterstützung junger Geflüchteter mit Beginn der Volljährigkeit

Wenn unbegleitete Minderjährige 18 Jahre alt werden, dann sind sie volljährig. Das heißt, dass sie nach deutschem Recht Erwachsene sind. Diese Veränderung kann einen großen Unterschied machen. Es kann sein, dass sie keine Jugendhilfe mehr bekommen, obwohl sie diese weiterhin brauchen.

Ausführliche Informationen haben wir in deutscher Sprache hier zusammengefasst:

→   Wissen kompakt: 18 und dann? - Zur Unterstützung junger Geflüchterer mit Beginn der Volljährigkeit

Sie können die Seite „DeepL“ benutzen, um die Seite in eine von 26 (meist europäische) Sprachen zu übersetzen.


Informationen für unbegleitete Minderjährige zum Übergang in die Volljährigkeit

Ein auf Deutsch und Farsi erhältlicher Flyer des „Careleaver-Kompetenznetz“ klärt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über das so genannte Hilfeplanverfahren auf, dass Jugendliche beim Übergang aus der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit unterstützt. Der Flyer enthält Tipps von „Careleavern“ für „Careleaver“ – also Pflege- und Heimkinder, die zum Ende der Jugendhilfe vor der Verselbstständigung stehen. Das Careleaver-Kompetenznetz bietet Informationen für die betroffenen Jugendlichen und auch für Fachkräfte, die Jugendliche beim Übergang in die Selbstständigkeit betreuen. 

→  Careleaver-Kompetenznetz: Dein Hilfeplangespräch ist wichtig! Tipps und Erfahrungen von Careleavern

→  Zur Version des Flyers auf Farsi / Dari