Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht können Personen, die eine Duldung haben und am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland waren, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll eine „Brücke“ in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG und § 25b AufenthG sein. Das heißt, dass die 18 Monate dazu genutzt werden können, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b zu erfüllen. Informationen zu den Voraussetzungen dieser beiden Aufenthaltserlaubnisse finden Sie in unserer Übersicht

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Im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts erhalten geduldete Personen für einen Zeitraum von 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neu geschaffenen § 104c AufenthG. Um das Chancen-Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen zu können, muss man sich zur freiheitlich-demokratischen-Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Auch Ehe- oder Lebenspartner*in sowie minderjährige, ledige Kinder einer Person, die das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommt, können einen Aufenthaltstitel erhalten, und zwar auch dann, wenn sie selbst nicht am 31. Oktober 2022 keine fünf Jahre in Deutschland waren. Das Gleiche gilt für volljährige ledige Kinder, die als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll laut Gesetz nicht bekommen, wer wegen einer in Deutschland begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde. Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländer*innen begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, sollen dabei grundsätzlich außer Betracht bleiben.

Ebenfalls kein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten sollen Personen, die wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann nur in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG übergehen. Andere Aufenthaltserlaubnisse dürfen an Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht erteilt werden. Eine Verlängerung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist gesetzlich ausgeschlossen. Gelingt es nicht, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen, fällt die betroffene Person in die Duldung zurück.

 

Arbeitshilfe des Paritätischen

Die Arbeitshilfe des Paritätischen zum Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich in erster Linie an Berater*innen und soll diesen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre bietet eine Übersicht über die Erteilungsvoraussetzungen und die Besonderheiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG.

enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten

→ Der Paritätische, Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis. Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (November 2023)

 

Merkblatt für Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht - mit Übersetzungen in 19 Sprachversionen

Das Bundesinnenministerium hat ein Merkblatt erstellt, dass sich an Personen richtet, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) besitzen. Das Merkblatt enthält Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a und § 25b AufenthG (z.B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.). 

Hier finden Sie übersetzte Version des Merkblattes in den folgenden Sprachversionen: Albanisch, Arabisch, Armenisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Hindi, Kurmanci, Mazedonisch, Paschto, Russisch, Serbisch (kyrillische Schrift), Serbisch (lateinische Schrift), Sorani, Türkisch und Urdu.

 

Übersicht von Berlin hilft

Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat eine ausführliche Übersicht zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht zusammengestellt. Unter anderem werden die einzelnen Voraussetzungen erklärt und mit Beispielen veranschaulicht. Außerdem gibt die Übersicht Tipps für die Antragstellung.

→ Berlin hilft, Chancen-Aufenthalt: Alle Infos und Details zu § 104c AufenthG (Januar 2023)

 

Fragen und Antworten von Pro Asyl

Pro Asyl erklärt anhand häufig gestellter Fragen die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht, ein weiterer Beitrag gibt Hinweise zu den Regelungen. Diese Texte eignen sich für einen ersten Überblick über das Thema für Betroffene und ihrer Unterstützer*innen.

→ Fragen und Antworten zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (August 2022)

Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht (Dezember 2022)

 

Aufgezeichnetes Online-Seminar

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat in seinem Youtube-Kanal eine Aufzeichnung eines am 19. Januar 2023 durchgeführten Online-Seminars veröffentlicht.

Aufzeichung Online-Seminar: Chancenaufenthaltsrecht vom 19. Januar 2023

 

Materialien der Diakonie zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zum Übergang in § 25a oder 25b

Die Diakonie hat eine kurzes Hinweisblatt für Beratende zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt. Darin werden einige Punkte bezüglich des Verhältnisses zwischen Chancen-Aufenthaltsrecht und den bestehenden Bleiberechtsoptionen (§§ 25a und 25b AufenthG) sowie des Zeitpunkts der Antragstellung für das Chancen-Aufenthaltsrecht besprochen. Außerdem hat die Diakonie Checklisten für das Chancen-Aufenthaltsrecht sowie für den Übergang in die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG erstellt.

Erste Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 104c AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 25a AufenthG (Januar 2023)

→ Checkliste § 25b AufenthG (Januar 2023)

 

Sozialrechtliche Situation von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht

Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG ist, hat neben einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt auch Anspruch auf diverse Sozialleistungen. Eine tabellarische Übersicht der GGUA informiert darüber, welche diese im Einzelnen sind.

→  GGUA: Sozialrechtliche Ansprüche mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) Stand: Dezember 2022)

 

Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben. Diese geben die Rechtsauffassung des BMI zu bestimmten Details des § 104c AufenthG wieder und sind vor allem für hauptamtlich Beratende relevant. Im Februar 2023 sandte das Bundesinnenministerium ergänzende Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht an die zuständigen Landesministerien.

→ BMI: Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht (23. Dezember 2022)

BMI, Ergänzende Hinweise (Febuar 2023)

 

Informationsblätter des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat zwei Informationsblätter zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Das eine ist in einfacher Sprache und richtet sich an Personen, für die das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Option sein könnte. Die zweite Übersicht richtet sich Berater*innen und Unterstützer*innen.

→  Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (Juli 2023)

→  Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (einfache Sprache) (Juni 2023)