Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter.
Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen. Ist etwa die Einlegung einer Klage sinnvoll? Und wenn ja, was gilt es bei der Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen vor Gericht zu beachten?
Da bei all diesen Themen so einige Dinge zu beachten sind, haben unter anderem der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), der Flüchtlingsrat Thüringen und der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Antworten auf all diese Fragen kompakt zusammengefasst. Die verschiedenen Publikationen enthalten hilfreiche Praxistipps und vermitteln die rechtlichen Grundlagen.
Die Arbeitshilfen in der Übersicht
Eine kompakte Arbeitshilfe des BumF, des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., enthält alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen, von der Asylantragstellung, über die Anhörungsvorbereitung, den Erhalt des BAMF-Bescheids bis zum Klageverfahren. Die Arbeitshilfe richtet sich an Jugendämter, Vormund*innen, Betreuer*innen sowie weitere Interessierte:
Auch in der Broschüre "Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige", die UNHCR und der Informationsverbunf Asyl & Migration herausgegeben haben, werden die grundlegenden Verfahrensschritte dargestellt:
Die folgenden Arbeitshilfen vom Flüchtlingsrat Thüringen und dem BumF bieten Informationen zu einzelnen Fragestellungen:
Der Flüchtlingsrat Thüringen, der BumF und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben zudem gemeinsam diese Arbeitshilfe zum Klageverfahren herausgegeben, die weiterführende Hinweise und Informationen zum Ablauf des Klageverfahrens enthält:
An Beratende und Unterstützer*innen von unbegleitetenden minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen richtet sich diese Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur möglichen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG:
→ Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a AufenthG (Februar 2020)
Darüber hinaus hat die Caritas ihre Publikation zum Thema Unbegleitete minderjährige Geflüchtete Ende 2020 aktualisiert und neu aufgelegt. Die in der Reihe "Migration im Fokus" erschiene Publikation richtet sich insbesondere an Politik und Fachöffentlichkeit.
→ Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Dezember 2020)
Weitere Arbeitshilfen zur Begleitung und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren finden Sie auf der Website des BumF.